Tipps rund um Unisex-Versicherungen

Tippübersicht

Jetzt die privaten Krankenversicherungen vergleichen,es lohnt sich!

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Die meisten Deutschen sind entweder über- oder unterversichert

Entweder handelt es sich dabei um absolut überflüssige Verträge oder es klaffen erhebliche Versorgungslücken. Die jeweilige Versicherungsart ist dabei stets abhängig vom Familienstand, vom Alter sowie vom Besitz, Vermögen und Einkommen. Grundsätzlich sollten nur Existenz bedrohende Risiken abgeschlossen werden. Wer ein Eigenheim oder eine Immobilie besitzt, der benötigt in jedem Fall neben der Gebäude- auch noch eine Hausratversicherung. In den finanziellen Ruin treibt sich stets derjenige, der auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichtet. Denn eine solche Absicherung ist zwingend erforderlich. Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen gehören ebenfalls zu den sinnvollen Absicherungen im Leben.


Ein passender Tarif innerhalb der PKV muss neben der Berufsgruppe auch zu den persönlichen Ansprüchen passen

Interessenten dürfen von daher nicht nur die unterschiedlichen Leistungen miteinander vergleichen, sondern auch sicherstellen, dass mit diesen Tarifen auch alle persönlichen und allgemeinen Gesundheitsrisiken abgedeckt werden. Zudem sollten dem Interessenten einer PKV die Unterschiede zwischen Basis-, Standard- Komfortschutz bekannt sein. Zudem sollte er die Merkmale des Vollversicherungstarifs kennen und zwischen Modul- und Kompakttarifen unterscheiden können. Um die Tarifvielfalt der PKV kennen zu lernen, nutzen Sie unseren PKV-Ratgeber!


Neues Verbraucherportal zahnersatz.de mit Informationen und Tipps rund um Qualität, Kosten und Behandlungsformen gestartet

Das Thema Zahnersatz ist nach wie vor in aller Munde. Ob Brücke, Zahnprothese oder Implantat ­- rund zwei Drittel der Erwachsenen in Deutschland tragen Zahnersatz. Bei den über 65-Jährigen sind es laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen und dem Robert Koch-Institut sogar mehr als 90 Prozent. Dennoch fühlen sich viele Verbraucher unzureichend über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten informiert. Das Info-Portal http://www.zahnersatz.de will nun Abhilfe schaffen. Mit der neu gestarteten Internetplattform für Verbraucher wird dem Thema bedienerfreundlich und informativ auf den Zahn gefühlt. Neben einer Beschreibung verschiedener herausnehmbarer und festsitzender Formen von Zahnersatz nimmt das Portal auch die Kosten unter die Lupe: Informationen zu Kassenleistungen und Zusatzversicherungen werden durch alternative Einsparmöglichkeiten wie Zahnersatzproduktion und Behandlungsmöglichkeiten im Ausland ergänzt.


Beiträge sparen, ohne den Versicherer zu wechseln: Tarifoptimierung in der PKV

Ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft kann nicht nur Vorteile mit sich bringen, sondern auch viel Geld sparen. Wer hingegen seinen Versicherer wechselt, muss in vielen Fällen mit erheblichen finanziellen (Leistungs-)Einbußen rechnen. Da nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz jedem Kunden offen steht, einen Tarifwechsel vorzunehmen, sollte man sich vorab nur erkundigen, Welche Voraussetzungen es dafür gibt, wie der Tarifwechsel am besten durchzuführen ist und – ganz wichtig – was mit den bereits erworbenen Rechten in der PKV passiert. Denn: Beinhaltet ein neuer Tarif mehr Leistungen als der alte, hat die Krankenversicherung das Recht, für diese Mehrleistung eine neue Gesundheitsprüfung zu verlangen oder einen Risikozuschlag zu erheben.


Unisex-Tarife gelten nicht für gesetzliche Krankenversicherte

Lediglich gesetzlich Versicherte, die eine private Zusatzversicherung abschließen möchten, gelten die neuen Unisex-Tarife.


Neue staatliche Pflegezuschuss-Förderung durch den Staat für Pflegezusatzversicherungen

Die neue in 2013 in Erscheinung tretende „Pflege-Bahr“ ist eine staatlich bezuschusste Absicherung gegen das Pflegerisiko, deren jährliche Zulage 60 Euro beträgt. Reichen heute Rente oder Ersparnisse für die Pflegebedürftigkeit nicht aus, dann springt die Sozialhilfe ein. In allen anderen Fällen sind die Eltern, die Ehepartner und die Kinder unterhaltspflichtig, sofern Vermögen vorhanden ist. Die Leistungen in der „Pflege-Bahr“ sind nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Die jeweiligen Einstufungen nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor Ort vor. Die „Pflege-Bahr“ steht dabei sowohl Freiberuflern als auch allen Selbständigen offen. Um gefördert zu werden, muss der Versicherte 120 Euro jährlich (10 Euro/Monat) in seine Pflegetagegeld-Police einzahlen. Bei einem Leistungsfall in Pflegestufe III müssen dann mindestens 600 Euro monatlich ausbezahlt werden. Die Obergrenze liegt bei 1.500 Euro. Versicherte haben eine Wartezeit von 5 Jahren ab Beginn der ersten Beitragszahlung zu beachten.


Schutz für Kinder, wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen

Ein vom Bundesgerichtshof gefälltes Urteil soll künftig Kinder vor dem Zugriff des Sozialamts schützen, wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss. Sorgen Kinder nämlich für ihren eigenen Ruhestand vor, so dass ihnen kein Geld mehr für die Heimkosten der Eltern verbleibt, dann steht das Sozialamt in der Pflicht, für diese Kosten aufzukommen. Von daher wird die Unterhaltspflicht deutlich begrenzt, weil ein angemessenes Vermögen zur Altersvorsorge nicht angetastet werden darf (BGH, Az. XII ZR 98/04). In dem verhandelten Fall wurde ein Schonvermögen in Höhe von 100.000 Euro als angemessen angesehen. Tenor des Gerichts: Einem Unterhaltspflichtigen steht es stets frei, selbst zu wählen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft.


Auch Rentner und ältere Versicherte sollten einen Versicherungs-Check durchführen

Da sich für die meisten Menschen im Alter der Bedarf ändert, kann viel Geld an Beiträgen gespart werden. Zudem können viele Verträge über die Jahre hinweg erhebliche Lücken aufweisen oder sind beitragsmäßig viel zu hoch angesetzt. Gerade in der Privaten Haftpflicht haben ältere Menschen gute Chancen, bereits Angebote über einen Jahresbeitrag von 60 Euro zu erhalten. Einsparmöglichkeiten ergeben sich aber auch aus der Kfz- oder Hausratversicherung. Beispiel: Ein Senior zieht vom eigenen Haus in eine kleinere Wohnung um. Natürlich muss im Umkehrschluss der Wert der Hausrat auch angepasst werden, denn gerade im Alter wächst der Hausrat. In diesem Falle droht dann Unterversicherung. Ebenfalls sinnvoll im Alter ist eine Anpassung bei der Kranken- und Unfallversicherung. Hier lohnen sich zudem Angebote, die ihren Kunden gezielte Angebote für Haushaltshilfen (im Krankheitsfall) oder für die Teilnahme an Koronar- oder Diabetikerprogrammen (finanzielle Unterstützung) anbieten. Lediglich in der Unfallversicherung muss von speziellen Seniorenprogrammen abgeraten werden, die zum Beispiel Leistungen wie Putz- oder Pflegedienste anbieten.


Lohnfortzahlung bei Kur

Kuren werden entweder von der Krankenkasse oder einem sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt. Diese erfolgt stets infolge einer medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Damit liegt beim Arbeitnehmer eine Arbeitsverhinderung vor. Wird diese Kurmaßnahme dann in einer Einrichtung mit medizinischer Vorsorge und Rehabilitation durchgeführt, besteht für den Arbeitgeber nach § 9 EFZG/Entgeltfort-zahlungsgesetz) eine Entgeltfortzahlungspflicht.


Ergo-Manager haben durch falsche Abrechnungen in Riester-Verträgen 25 Prozent mehr abkassiert

Gegen Ergo-Manager wird aktuell wegen Betrugsverdacht ermittelt. Zuständig im Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft Hamburg. Das Unternehmen selbst sieht in der Vorgehensweise weder einen Betrug noch ein strafrechtlich relevantes Handeln der beschuldigten Personen. Der Versicherer selbst schiebt den Vorfall auf einen angeblichen Druckfehler, der sich versehentlich im Vertragswerk eingeschlichen hat. Durch diesen Fehler mussten Ergo-Kunden 25 Prozent mehr für ihre Riesterverträge zahlen als vorgesehen. Zwischenzeitlich wurde ein Betroffener, der den Fehler selbst erkannte, von der Gesellschaft entschädigt. Weitere 12.000 Kunden folgten und wurden ebenfalls entschädigt. Der Schaden selbst entstand durch die zu niedrig angesetzten Übertragungs- und Rückkaufswerte und stellen daher einen vollendeten Betrug nach § 263 BGB dar. Eine Stellungnahme des Vorstandschefs wird es allerdings nicht mehr geben, denn dieser ist nach den Verschleppungsvorwürfen überraschend aus dem Unternehmen gegangen.


Höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener ab 2013

Gutverdiener müssen ab dem 1.1.2013 wesentlich höhere Sozialleistungen abführen. Grund dafür ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Lag die Grenze für die Rentenversicherung im Westen bei 5.600 Euro, beträgt sie ab 2013 5.800 Euro (brutto). Im Osten erfolgt hingegen ein Anstieg von 4.800 auf künftig 4.900 Euro. Da die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenkasse in Ost und West gleich hoch ist, erfolgt ein Anstieg von derzeit 3.825 Euro auf künftig 3.937,50 Euro. Liegt der Anteil des Verdienstes über der Beitragsbemessungsgrenze, wird er bei der Berechnung des Beitrags nicht mehr berücksichtigt. Weiterhin gilt ein Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent, in der Rentenversicherung von 19,6 Prozent. Ob eine Absenkung auf 19,0 Prozent erfolgen wird, bleibt anzuwarten. Auch die Versicherungspflichtgrenze, die für Wechselwillige aus der GKB in die PKV gilt, steigt in 2013 von 4.237 Euro auf künftig 4.350 Euro.