Privat versichert bei der Auslandsarbeit in der EU
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Unternehmen zeitweilig ins Ausland geschickt, gilt dies als Entsendung. Beim Wohnsitz in Deutschland bleibt der Schutz der Privaten Krankenversicherung weiter bestehen. Wird bei einem ausländischen Unternehmen eine Arbeit angenommen und der Wohnsitz verlegt, ist die dortige KV zuständig.
PKV und Arbeitsaufnahme in einem Land der EU
Innerhalb der EU gelten Sozialabkommen. Solche sind jedoch auch mit einer Reihe von Ländern in Europa geschlossen, die nicht Mitglieder Europäischen Union sind. Die Versicherten der GKV besitzen auf der Rückseite ihrer Versicherungskarte die Europäische Versicherungskarte. Es ist allerdings sowohl für Versicherte der PKV wie auch der GKV immer von Bedeutung, welcher Art der Aufenthalt im Ausland ist.
Arbeitnehmer, die in Deutschland in der Privaten Krankenversicherung versichert sind und ins Ausland entsendet werden, behalten ihren Versicherungsschutz einer privaten Vollversicherung innerhalb von Europa. Allerdings können, wenn häufige Aufenthalte im Ausland absehbar sind noch besondere Leistungen, wie der Rücktransport im Krankheitsfall nach Deutschland mit aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die in Deutschland üblichen und im Vertrag hierfür zugesicherten Leistungen. Es kann durchaus sein, dass bei anderen Leistungen und sehr unterschiedlichen Kostenberechnungen geringere Kostenanteile übernommen werden.
Anders sieht es jedoch aus, wenn der Versicherte einen dauerhaften Arbeitsplatz bei einem ausländischen Unternehmen annimmt, seinen Wohnsitz dauerhaft oder auf Zeit in das betreffende Land verlegt. In diesem Fall wird der Versicherte in dem Land seiner Arbeit und seines Wohnsitzes sozialversicherungspflichtig. Er muss dann also auch Mitglied einer dortigen Krankenversicherung werden.
Die Systeme für die Krankenversicherung sind auch in den EU Staaten sehr unterschiedlich. Die Hauptunterschiede ergeben sich aus der verschieden gestalteten Finanzierung. So ist in einigen Staaten die Krankenversicherung über das Aufkommen der Steuern finanziert, in anderen geteilt aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen finanziert und wieder anderen Ländern ausschließlich aus den Beiträgen zur Sozialversicherung.
Bevor eine langfristige Arbeit im Ausland aufgenommen wird, ebenfalls der Wohnsitz verlegt wird oder eine Tätigkeit aufgenommen wird, die mit Beiträgen zur Sozialversicherung und dortigen Krankenversicherung einhergeht, sollten sich Mitglieder der PKV mit ihrem zuständigen privaten Krankenversicherer ausführlich beraten. Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Ausland Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung des allgemeinen Versicherungssystems dort werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich über das Versicherungssystem im jeweiligen Land ausführlich zu informieren. Dies sollte auch dann geschehen, denn eine Tätigkeit als echter Grenzgänger in einem der angrenzenden Länder aufgenommen, die dort versicherungspflichtig ist.
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» Zum PKV - VergleichRückkehr nach Deutschland und in die deutsche Private Krankenversicherung
Nicht jeder, der im Ausland eine Arbeit aufnimmt und dorthin seinen Wohnsitz verlegt, bleibt auch für immer in diesem Land. Viele im europäischen Ausland tätige Deutsche kehren nach einigen Jahren wieder nach Deutschland zurück.
In diesem Fall hat der Gesetzgeber große Sicherheiten geschaffen. In Deutschland gilt die Pflicht eines jeden Bürgers zur Krankenversicherung. Daher sind auch die Krankenversicherungen verpflichtet, ihre einstigen Mitglieder nach ihrer Rückkehr nach Deutschland wieder aufzunehmen. Dies gilt auch für die Familiemitglieder der Rückkehrer nach Deutschland. In der Regel ist es so, dass die Versicherung, bei der der Rückkehrer früher in Deutschland versichert war, ihn wieder aufnehmen muss. Wer also in der GKV war, muss sich bei der Krankenkasse melden, bei der er in Deutschland einst Mitglied war. Wer in der Privaten Krankenversicherung versichert war, muss regulär wieder von der Versicherung aufgenommen werden, bei der er zuvor einen Vertrag hatte. Notfalls muss ihm zumindest der Basistarif der Versicherung angeboten werden.
Beim PKV Vergleich an die Zukunft denken
Wer sich für die Versicherung bei der PKV entscheiden möchte, wird natürlich die Online Vergleiche für diese Entscheidung heranziehen. Versicherte, die damit rechnen, dass sie aus beruflichen Gründen mehrmals oder für längere Zeit ins europäische Ausland entsendet werden, sollten dabei eine Vollversicherung im Auge haben, die möglichst umfassende Leistungen zum günstigen Tarif bietet. Dies ist zwar ohnehin die beste Entscheidung, doch je überlegter die einzelnen Versicherungsbausteine geschichtet werden, desto höher könnte auch die Kostenregulierung für medizinische Behandlungen im Ausland sein.
Studenten sollten sich in den Vergleichen speziell nach den Tarifen umsehen, die für Studienaufenthalte zugeschnitten sind.