Wohnen im Alter

Mit zunehmendem Alter ändern sich zumeist auch die Anforderungen an die eigenen vier Wände. Doch selbst wenn eine Anpassung der eigenen Wohnung an neue Anforderungen nicht möglich ist oder andere Gründe gegeben sind, ist ein Umzug in ein Altenheim nicht zwingend erforderlich.

Wenn man schon viele Jahre an einem Ort gelebt hat, dann hängt man an der vertrauten Umgebung, den Nachbarn und Freunden und an den „eigenen vier Wänden“; das geht sicherlich nicht nur älteren Menschen so.

In Deutschland leben mehr als 90 Prozent der über 65jährigen in ihren eigenen vier Wänden. Diese Zahl spiegelt den Wunsch der Senioren wider, auch im Alter eigenverantwortlich zu leben. Was aber kann man tun, wenn die Kinder aus dem Haus sind und die Wohnung auf einmal zu groß ist, so dass man sie nicht mehr alleine instand halten kann?

Was kann man tun, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig ist und/oder dem Alter entsprechend zweckmäßig angepasst werden muss? Lässt sich allerdings der Alltag zu Hause durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr alleine meistern, wobei die Pflege und Versorgung durch die so genannten ambulanten Pflegedienste nicht mehr ausreicht, dann stellt sich die Frage, was tun?

Über Jahrzehnte war hier das Alten- oder Pflegeheim die einzige Alternative. Dabei gibt es verschiedene Formen des Wohnens und der Pflege. Was früher wenig störte, kann im Alter hinderlich sein, ja sogar gefährlich (weil unfallträchtig) sein: ausgetretene oder ausgefranste Teppiche, schlechte Beleuchtung etc.

Viele Verbesserungen lassen sich mit nur wenig Aufwand realisieren. Wem das Geld für eine Wohnungsrenovierung fehlt, kann zudem Renovierungsbeihilfe beantragen. Diese Beihilfe gibt es nicht nur für notwendig werdende Ausbesserungsarbeiten, sondern auch für zweckmäßige, dem Lebensalter angepasste Verbesserungen in der Wohnung.

Die Antragstellung muss vor Beginn der Arbeiten beim Bürgermeisteramt oder direkt beim Kreissozialamt beantragt werden. Daneben gibt es eine Reihe von altersgerechten, d.h. dem jeweiligen Versorgungsbedarf entsprechenden Wohnformen wie z.B. frei finanzierte und öffentlich geförderte Altenwohnungen (Sozialwohnungen).

Öffentlich geförderte Altenwohnungen sind in der Regel zweckgebunden, d.h. sie dürfen nur an ältere Menschen (60 Jahre und älter) vergeben werden, die einen so genannten Wohnberechtigungsschein (Antrag beim Bürgermeisteramt) besitzen.

Dieser wird erteilt, wenn Sie außer ihren Renteneinkünften kein weiteres Einkommen haben oder wenn das jährliche Nettoeinkommen bei Alleinstehenden 12.000 Euro, bei Ehepaaren 18.000 Euro nicht übersteigt.

Für Wohnraum, der vor 1966 bezugsfertig wurde, liegt diese Einkommensgrenze um 20 Prozent niedriger! Für besondere Personengruppen (Schwerbehinderte mit einer MdE von mindestens 50 Prozent) gelten höhere Einkommensgrenzen. Die Wohnungsgröße ist für einen Einpersonenhaushalt auf 45 Quadratmeter (bei zwei Personen 60 Quadratmeter) begrenzt.

Der ambulante Pflegedienst

Viele Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, haben ein Problem: Die Pflegeperson ist rund um die Uhr darauf angewiesen, dass man sich um sie kümmert. Dies bedeutet für die Angehörigen nicht nur Verzicht auf Urlaub und Freizeit, die Personen müssen auch für kurze Zeit einmal abgelöst bzw. unterstützt werden.

Um pflegenden Angehörigen zumindest einmal jährlich eine Erholungspause zu ermöglichen, kennt die Pflegeversicherung die so genannte Kurzzeitpflege. Wird ein Pflegebedürftiger mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt, übernimmt die Pflegekasse bei Verhinderung der Pflegeperson, z.B. wegen Erholungsurlaub oder Krankheit, die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen bis zu einem Gesamtwert von 1.400 Euro pro Kalenderjahr (sog. Verhinderungspflege).

Diese Pflegeleistung kann auch außerhalb des häuslichen Bereiches erfolgen und muss auch nicht durch eine professionelle Pflegekraft erbracht werden. Es muss sich auch nicht um einen von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst handeln.

Übernehmen Verwandte bis zum zweiten Grad die Pflege (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister), dann werden nur die Aufwendungen bis zur Höhe des Pflegegeldes gezahlt. Auf Nachweis werden von der Pflegekasse auch zusätzliche Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten), die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen.

Insgesamt dürfen die Aufwendungen den Betrag von 1.400 Euro nicht übersteigen. Dies gilt auch bei einer Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung. Bezahlt werden hier nur die Pflege bedingten Aufwendungen, die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sind – wie bei der häuslichen Pflege auch – vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Sorgfältige Vertragsgrundlagen-Prüfung notwendig

Plötzlich ein Pflegefall in der Familie: Wenn der akute Bedarf besteht, einen ambulanten Pflegedienst zu finden, tun sich Angehörige wie Betroffene als Laien schwer. So müssen die Angebote von Pflegediensten geprüft und verglichen oder die Verträge bis ins Detail genau studiert werden.

Dabei ist der Markt mit seiner enorm hohen Zahl von Pflegeanbietern kaum noch zu überblicken. Insbesondere in den Großstädten scheint das Angebot grenzenlos zu sein. So gibt es auf der einen Seite bekannte Namen wie kirchliche und soziale Organisationen oder Wohlfahrtsverbände.

Andererseits schießen immer mehr private kleinere Unternehmen wie Pilze aus dem Boden. Dabei wissen nur die wenigsten: Der Name „ambulante Pflege“ lässt noch keine Rückschlüsse auf die Qualität der Pflege zu, die ein Unternehmen bietet.

Denn es reicht heutzutage nicht mehr aus, dass der Dienst verlässlich und fachlich kompetent arbeitet, er stellt vielmehr an die Mitarbeiter den Anspruch, dass sie sich menschlich und ethisch korrekt verhalten.

Denn eines ist bekannt und lässt sich nicht verleugnen: Skandalmeldungen über Missstände in der Pflege häufen sich, erste Todesfälle wurden bereits gemeldet. Und so kann es sich im wahrsten Sinne des als Wortes lebensgefährlich erweisen, einem unseriösen Pflegedienst oder Pflegeheim ausgeliefert zu sein.

Auswahlkriterien für einen ambulanten Pflegedienst

  • Suchen Sie sich verschiedene Pflegeanbieter aus – je näher umso besser. Auf diese Weise entfallen hohe Anfahrtskosten. Führen Sie mit dem Pflegedienst ihrer engeren Wahl ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.
  • Lassen Sie sich von den verschiedenen Anbietern einen Kostenvoranschlag mit Leistungsübersicht aufstellen. Dieser Kostenvoranschlag muss kostenlos sein! Erster Ansprechpartner sind Kranken- oder Pflegekassen bzw. das Sozialamt.
  • Vorteilhaft sind immer Verträge mit Probezeit. Diese Verträge können nämlich auch kurzfristig gekündigt werden. Der Vorteil: reibungsloser Wechsel bei Unzufriedenheit am Anfang.
  • Wichtig ist zudem ein Beratungsgespräch mit der Pflegedienstleitung in dessen Büro. Auf diese Weise erhalten Sie einen ersten Eindruck von der Arbeitsweise (hektisch, chaotisch, Betriebsklima, Umgangsformen und menschliches Klima).
  • Pflegerinnen bzw. Pfleger sollten ebenso Termine in den Wohnungen bzw. den Räumen des Pflegebedürftigen vereinbaren. Auf diese Weise lernen sie auch die anderen Personen besser kennen – persönlich und das Umfeld, in dem die Pflege stattfindet.
  • Achten Sie darauf, dass auf ihre Fragen und Wünsche eingegangen wird. Hierauf haben Sie einen Anspruch! Denn schließlich ist die Arbeit des Pflegedienstes im zwischenmenschlichen Bereich angesiedelt und findet in ihrer häuslichen Umgebung statt.
  • Fordern Sie einen schriftlichen Leistungskatalog an, den Sie sich zu Hause in Ruhe durchlesen. Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt. Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben (Einhaltung bestimmter Zeiten, keinen Personalwechsel, Nichtraucher).
  • Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst rund um die Uhr – besonders in Notsituationen – schnell erreichbar ist.
  • Achten Sie darauf, dass sämtliche Pflegeleistungen von einem qualifizierten Personal ausgeführt werden. Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern: Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften? Gibt es auch eine Kontaktperson für ihre Wünsche oder Beschwerden?
  • Achten Sie darauf, dass Sie – außer an Feiertagen und an Wochenenden – immer von der gleichen Pflegeperson betreut werden. Denn Pflege ist Vertrauenssache. Deshalb sollten Sie auf die ständige Betreuung durch gleichbleibende Pflegekräfte bestehen. Denken Sie daran: 50 Prozent des Personals müssen gelernte Fachkräfte sein! Auch wie das Personal mit den Bewohnern spricht, sagt viel über den Geist des Hauses aus: Steht der Mensch im Vordergrund oder geht es ausschließlich ums Waschen und Füttern?
  • Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst immer Kontakt zu ihrem behandelnden Arzt aufnimmt, um sich abzustimmen.
  • Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst auch ihre Angehörigen in die Vorgespräche mit einbezieht – und zwar verständlich und ausführlich. Dabei sind ihre Wünsche und Vorstellungen, soweit diese realistisch sind, zu berücksichtigen.
  • Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst einen durchsichtigen und nachvollziehbaren Kostenplan für alle notwendigen und angefallenen Pflegeleistungen erstellt. Lassen Sie sich genau mitteilen, was der Kostenträger an Leistungen übernimmt und welchen Eigenanteil Sie selber tragen müssen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie der Pflegedienst auch über mögliche Kostenträger, Zuschüsse und finanzielle Hilfen informiert. Klären Sie auch folgende Fragen:
  • – Ist der Pflegedienst Vertragspartner ihres Kostenträgers?
    – Werden die Pflegekräfte fortgebildet?
    – Hat der Pflegedienst ein Qualitätssiegel? Welche Qualitäts-sicherungsmaßnahmen gibt es?
    – Hat das Personal Zeit für Fragen, ist es freundlich oder machen die Mitarbeiter einen überforderten Eindruck? Eine gute Leitung schafft es, das Personal zu managen und zu entlasten.
  • Achten Sie darauf, dass Sie vertraglich festgelegte (bestimmte) Pflegeleistungen, die nicht (mehr) in Anspruch genommen werden, auch (nachträglich) wieder abgewählt werden können.
  • Achten Sie darauf, dass mit ihnen vereinbarte Leistungen auch vertraglich festgelegt werden. Achten Sie darauf, dass ihre Wünsche bezüglich der eingesetzten Pflegekräfte und der Pflegezeiten berücksichtigt werden.
  • Erkundigen Sie sich über zusätzliche Leistungen und Beratungs-angebote des Pflegedienstes. Erkundigen Sie sich, welche Leistungen er vermitteln kann (z.B. Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Hilfe, Hausnotruf etc.).
  • Achten Sie darauf, dass Sie der Pflegedienst bei der Auswahl und Beschaffung von sinnvollen Pflegehilfsmitteln und -material berät.
  • Pflegeunterbrechungen, z.B. durch Urlaub oder bei Pflege durch Angehörige, sollten bei rechtzeitiger Meldung ohne finanzielle Nachteile möglich sein.
  • Bei Bedarf sollte es auch möglich sein, am späten Abend (etwa bis 22 Uhr) gepflegt zu werden. Dies sollte auch ohne Notdienst möglich sein.
  • Achten Sie darauf, dass ein Pflegevertrag kurzfristig kündbar ist. Erkundigen Sie sich nach den Kündigungsfristen. Hinweis: Enthält der Pflegevertrag keine Regelungen bezüglich der Kündigungsfrist, kann dieser sofort gekündigt werden!
  • Es sollte auch die Möglichkeit durch den Pflegedienst gegeben sein, die eigenen Angehörigen für eine Pflege-Hilfestellung entsprechend anzuleiten. Auch sollte eine psychologische Betreuung möglich sein.
  • Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst Einsicht in die Pflegedokumentation gewährt. Hierzu sollte ein übersichtlicher Leistungs-nachweis als Kontrolle zum Gegenzeichnen vorhanden sein.

Der Pflegevertrag

Wer sich für einen Pflegedienst entscheidet, sollte zuvor ins Kleingedruckte des Pflegevertrages schauen. Denn bestimmte Inhalte sind sogar vom Gesetz vorgeschrieben.

Diese Punkte sollte ein seriöser Pflegevertrag enthalten

  • Vertragspartner
    Vertragspartner sollte nur der Pflegebedürftige selbst sein. Stehen nämlich auch die Angehörigen mit im Vertrag, können auch bei diesen finanzielle Ansprüche durch den Pflegedienst geltend gemacht werden.
  • Leistung, Kosten
    Die Leistungen und Kosten des Pflegedienstes müssen in jedem Pflegevertrag genau beschrieben sein. Hierzu gehört auch die Kostenbeteiligung durch die Pflege- bzw. Krankenkasse. Auf Grund einer Beispielrechnung können Sie nicht nur die Höhe ihres Eigenanteils errechnen lassen, Sie haben auch einen schriftlichen Vergleich zu anderen Angeboten.
  • Leistungsnachweis
    Der Pflegevertrag sollte festlegen, dass Leistungsnachweise jederzeit eingesehen werden können. Der Leistungsnachweis dient nämlich als Berechnungsgrundlage für die Kassen. Diese Nachweise müssen durch den Pflegebedürftigen auch regelmäßig abgezeichnet werden (Vergleich Leistungsnachweis mit der Pflegedokumentation!).
  • Pflegedokumentation
    Aufgaben, die beim Pflegebedürftigen erledigt wurden, sollten täglich dokumentiert werden.
  • Rechnung
    Voraus- oder Abschlagsrechnungen sollten nie im Pflegevertrag vereinbart werden. Auch eine Einzugsermächtigung ist nicht ratsam. Wer die Rechnung per Überweisung überweist, kann auch Rechnungen kürzen, falls die erbrachten Leistungen nicht zutreffend waren. Leistungen, die mit der Pflege- oder Krankenkasse abzurechnen sind, sollte der Pflegedienst dort auch in Rechnung stellen.
  • Haftung
    Der Pflegedienst sollte sich dazu verpflichten, für Schäden durch seine Mitarbeiter zu haften.
  • Kündigung
    Ist nichts vereinbart, darf innerhalb der 14tägigen gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Allerdings können auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden. Wichtig: Vertraglich sollte unbedingt festgelegt werden, dass das Pflegeverhältnis beim Tod des Pflegebedürftigen unmittelbar endet. Eine fristlose Kündigung ist bei Diebstahl oder Körperverletzung möglich.

Das „Betreute Wohnen“

Beim Betreuten Wohnen gibt es keine Rundum-Versorgung, lediglich im Notfall sind die Betreuer schnell zu erreichen. Dieser Service kann auch in den eigenen vier Wänden in Anspruch genommen werden. Die Senioren leben dabei weitgehend selbstständig in ihren eigenen Wohnungen einer Wohnanlage.

Zusätzlich zu ihrem Mietvertrag schließen sie noch einen Betreuungsvertrag ab. Der hierbei anfallende Grundservice wird in den meisten Fällen pauschal bezahlt, der Wahlservice hingegen individuell berechnet.

In so genannten Altenwohnungen kann bei Bedarf eine spezielle hauswirtschaftliche und leicht-pflegerische Betreuung in Anspruch genommen werden. Von Ausnahmen abgesehen (z.B. Pflegewohnen) kann eine betreute Altenwohnung in der Regel jedoch nicht in vollem Umfang und auf Dauer die stationäre Pflege in einem Altenpflegeheim ersetzen.

Vor dem Kauf oder Abschluss eines Mietvertrages sollte man sich eingehend über das Leistungsangebot beim Anbieter informieren.

Zudem sollte auf das Qualitätssiegel „Betreutes Wohnen für Senioren“ geachtet werden, welches bei Erfüllung gewisser Mindeststandards für jeweils zwei Jahre an eine Einrichtung verliehen wird.

Die Mietpreise für eine Wohnung in einer betreuten Wohnanlage schwanken bei kommunal geförderten Objekten zwischen 220 Euro und bei privaten Trägern bis hin zu 3.500 Euro. Gleiches gilt dabei auch für die Kosten der Serviceleistungen.

Mehrgenerationenwohnen

Viele ältere Menschen wünschen sich, in der Nähe ihrer Kinder und Enkelkinder zu leben, nicht jedoch in der gleichen Wohnung (innere Nähe bei äußerer Distanz“).

Beim so genannten Mehrgenerationenwohnen handelt es sich um ein flexibel, den sich ändernden Wohnbedürfnissen entsprechendes Wohnungsangebot, das ein Zusammenleben mehrerer Generationen in unterschiedlicher Weise ermöglicht.

Altenwohnheime

Altenwohnheime (auch Seniorenstift oder Seniorenresidenz genannt) sind Einrichtungen, in der Senioren, die zur Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr imstande sind, Unterkunft und abgeschlossenen Wohnraum erhalten.

Auf diese Weise können z.B. mehrere in sich abgeschlossene Altenwohnungen (Ein- und Mehrzimmer-Appartements mit Bad/WC und Küche bzw. Kochnische) ein Altenwohnheim bilden. Bei Bedarf bestehen hier zusätzliche Möglichkeiten der Versorgung und Betreuung. Häufig sind auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Fernsehraum, Lesezimmer etc. vorhanden.

Vertraglich sollte sichergestellt werden, dass Senioren im Bedarfsfall für eine vorübergehende Zeit zusätzlich Verpflegung, Betreuung und Pflege gewährt werden kann. Die Haushaltsführung in den Appartements ist selbstständig. Diese Möglichkeit setzt allerdings voraus, dass der einzelne Bewohner rüstig genug ist, um ohne fremde Hilfe sein tägliches Leben bewältigen zu können.

Eine weitere Möglichkeit sind so genannte Wohnheime, die auch über Pflege-abteilungen verfügen, in denen die Bewohner während einer Krankheit vorübergehend bzw. bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit dauerhaft gepflegt werden.

Zudem gibt es Heime, die bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit im Appartement Pflege anbieten, soweit der gesundheitliche Zustand des Bewohners und die Möglichkeiten des Pflegedienstes dies zulassen. Bei Altenwohnheimen, in denen im Falle einer Pflegebedürftigkeit keine Betreuung möglich ist, ist bei Krankheit oder dauernder Pflege die Verlegung in ein Pflegeheim erforderlich.

Das Altenheim

Das Altenheim ist eine Einrichtung, in denen ältere Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, aber ihren eigenen Haushalt nicht mehr führen können, versorgt und betreut werden. Die Senioren erhalten Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und im Bedarfsfalle auch Pflege.

Die Selbstständigkeit der Bewohner soll aber nach Möglichkeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden. In diesen Häusern leben die Bewohner in der Regel in Einzel- oder Mehr-bettzimmern mit Bad/WC, jedoch ohne Möglichkeit der Selbstbeköstigung.

Altenheimbewohner können bei ihrem Umzug meist ohne betreuende Hilfe auskommen. Dennoch steht ihnen aber im Bedarfsfalle ein Pflegepersonal für die Grundpflege zur Verfügung. Die meisten Altenheime verfügen über so genannte Pflegeabteilungen, in denen die Bewohner auch bei dauernder Pflegebedürftigkeit rund um die Uhr betreut werden können.

In der Praxis tritt die betreute Altenwohnung mit abrufbarem Zusatzservice zunehmend an die Stelle des klassischen Altenheims.

Das (Alten-)Pflegeheim

Im Pflegeheim zu landen ist für viele ein Alptraum. Allein schon der Gedanke daran macht den meisten Angst. Wer also ein Pflegeheim finden möchte, das seinen persönlichen Bedürfnissen entspricht, sollte sich deshalb rechtzeitig kundig machen. Denn wer heute ein Pflegefall wird, kann sich auch nicht mehr unbedingt darauf verlassen, von der Familie versorgt zu werden.

Die Aufnahme in ein Pflegeheim wird meist unerwartet erforderlich. In solchen Fällen kommen auf die Betroffenen und ihre Angehörigen viele Probleme zu, mit denen sie sich bisher noch nicht auseinandergesetzt haben.

In Altenpflegeheimen erhalten chronisch kranke und pflegebedürftige ältere Menschen umfassende Pflege und Betreuung. Je nach Ausstattung und Personal sind derartige Einrichtungen darauf ausgerichtet, die verbliebenen Kräfte zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes zu erreichen.

Nicht jedes Pflegeheim hat den schlechten Ruf verdient, wichtig ist jedoch, dass man bei der Wahl des Heimes genau hinsieht und es auch persönlich besichtigt. In den meisten Fällen ist nämlich nicht die medizinische Versorgung das Problem, sondern vielmehr der zwischenmenschliche Umgang.

Pflegeempfänger sollten sich nicht nur satt und sauber, sondern wohl fühlen. Das ist nur möglich, wenn auch in einem Pflegeheim Leben herrscht und dort auch gelacht wird.

Achten Sie auf eine aktive Freizeitgestaltung und ein gemischtes Angebot (Gedächtnistraining, Sitzgymnastik, Erzählkreis, Literaturzirkel, Ausflüge etc.). Auch sollte auf persönliche Vorlieben Rücksicht genommen werden: bei einigen ist es das Haustier, das sie mitbringen möchten, für andere sind es die Möbel oder ein vegetarisches Essensangebot.

Lassen Sie alles vertraglich aufnehmen! In der Regel umfassen die Verträge ca. 20 Seiten. Geht der Umfang darüber hinaus, sollte man hellhörig werden.

Achten Sie vor allem auf das Kleingedruckte, denn alles, was man nicht darf, ist irgendwo versteckt und haarklein im Heimvertrag ausgelistet. Wer mit seinem Heim unglücklich ist, sollte es zunächst im Guten versuchen und mit dem Pflegepersonal oder der Heimleitung sprechen.

Denn allein der Umzug – und das auch noch für eine schwerkranke Person – ist keine ideale Lösung. In jedem Heim gibt es auch einen Pflegebeirat, der aufgesucht werden kann. Dieser vertritt die Interessen der Heimbewohner und trägt diese der Heimleitung vor.

Führt dieses Vorgehen zu keiner Besserung, sollte die Heimaufsicht aufgesucht werden, die es in jeder Stadt gibt. Dann wird der Fall offiziell, wovor sich jedes Heim hütet. Ist zum Beispiel jemand wundgelegen, weil zu wenig Personal vorhanden ist, liegt hierin ein eindeutiger Pflegemangel vor.

Um den Bewohnern einen Umgebungswechsel zu ersparen, gibt es häufig Kombinationen, z.B. in Form eines Alten- und Pflegeheimes bzw. eines Altenheimes mit spezieller Pflegeabteilung. In einigen Heimen werden auch so genannte Kurzzeitpflegeplätze für die zeitlich begrenzte Aufnahme von Pflegebedürftigen sowie Tagespflegeplätze bzw. Nachtpflegeplätze angeboten.

Pflegeheime sind Einrichtungen, in der pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege erhalten. Die ärztliche Hilfe wird durch die eigene Arztwahl sichergestellt.

 

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