Ambulante und stationäre Leistungen sichern alle Bereiche der privaten Krankenversicherung ab. Die freie Wahl des Krankenhauses und Chefarztbehandlung sind ein weiterer Vorzug innerhalb der stationären Leistungen.

Eine stationäre Behandlung ist deutlich kostenintensiver als eine ambulante Behandlung. Die Kostenübernahme als Bestandteil der privaten Krankenversicherung ist jedem Privatversicherten garantiert. Wenn Chefarztbetreuung und Einzelzimmer nicht im gewählten Tarif enthalten sind, können sie zusätzlich zum Tarif versichert werden.

Die private Krankenversicherung mit einem großen Leistungsangebot

Die private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten viele Vorteile, die sie je nach gewähltem Tarif in Anspruch nehmen können. Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder einem Wechsel des Tarifes innerhalb der privaten Krankenversicherung sollte sich der Versicherungsnehmer über die einzelnen Tarife, Leistungen und Zusatzleistungen informieren und einen Vergleich vornehmen, um einen ungünstig gewählten Tarif ausschließen zu können. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind im Wesentlichen in zwei Leistungsbereiche unterteilt. Der Bereich der ambulanten Leistungen deckt unter anderem alle Arztbesuche, Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und die Behandlung durch einen Heilpraktiker ab. Der zweite umfassende Leistungsbereich der privaten Krankenversicherung sind die stationären Leistungen. Beide Leistungsbereiche bieten dem Versicherten ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Unter stationären Leistungen sind alle die Leistungen zu verstehen, die mit einem Krankenhausaufenthalt oder Sanatoriumsbesuchen von einem mehrtägigen Aufenthalt zu verstehen.

Stationäre Behandlungen für alle Privatversicherte

In der GKV und der privaten Krankenversicherung werden den jeweiligen Versicherten in einem bestimmten Umfang Leistungen und Kostenübernahme der Leistungen geboten. Ob Privatversicherte ambulant behandelt werden können oder stationäre Leistungen erforderlich sind, entscheidet der behandelnde Arzt. Bei einer stationären Behandlung muss der Privatversicherte meist für einige Tage zur Behandlung und Genesung im Krankenhaus bleiben. Es gibt viele medizinische Gründe, die eine stationäre Behandlung eines Patienten in einem Krankenhaus sinnvoll und auch erforderlich machen. Für Patienten, die nach einer Operation oder Behandlung weiterhin medizinische betreut werden müssen oder wenn ein Beobachtungszeitraum aus medizinischer Sicht zur Beobachtung des Gesundheitszustandes erforderlich ist, ist ein Krankenhausaufenthalt meist unausweichlich. Eine stationäre Behandlung ist deutlich kostenintensiver als eine ambulante Behandlung. Dagegen ist aber eine stationäre Behandlung seltener notwendig. Die Kostenübernahme einer stationären Behandlung ist ein Teil der privaten Krankenversicherung und garantiert jedem Privatversicherten je nach seinem gewählten Tarif oder zusätzlichen Leistungen keine Eigenbeteiligung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Privatversicherte kann einige zusätzliche Leistungen in seine private Krankenversicherung einschließen, die seinen Krankenhausaufenthalt angenehmer machen. Die Chefarztbetreuung und das Einzelzimmer sind die bevorzugten Leistungen in der privaten Krankenversicherung, die mit versichert und gern in Anspruch genommen werden. Sie können bereits im ausgewählten Tarif enthalten oder zusätzlich eingeschlossen werden.

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Den Krankenhausaufenthalt so optimal wie möglich absichern

Privatversicherte können also für einen Krankenhausaufenthalt mit ihrem Tarif vorsorgen. Das allgemein genutzte Kostenerstattungsprinzip kann bei einer stationären Behandlung etwas anders sein als üblich gehandhabt wird. Wer in Ruhe und möglichst sorgenfrei wieder schnell gesund werden möchte, kann die höheren Versicherungskosten für ein 1-Bett-Zimmer mitversichern. Auch mit allem Komfort, wie Telefon und Fernseher, aber etwas günstiger für eine stationäre Behandlung sind 2-Bett-Zimmer. Die normalen Regel-Leistungen bieten sich zu einem noch günstigeren Tarif an. Die ärztliche Behandlung durch den Chefarzt ist in fast allen 1- und 2-Bett-Zimmer-Tarifen enthalten. Selten mit Chefarztbetreuung sind Mehrbettzimmer-Tarife. Privatversicherte können sich ein Krankenhaustagegeld mitversichern. Es wird vom ersten Tag an gezahlt und kann natürlich frei oder für Unkosten, die durch eine stationäre Behandlung auftreten können, verwendet werden. Die umfangreichen stationären Leistungen umfassen außerdem weitere Anschlussbehandlungen, die Unterbringung in einer privaten Klinik sowie einen Verlegeservice und die Erstattung von hohen Transportkosten. Für Privatversicherte, die Beihilfe bekommen und eine entsprechende Tarifstufe mit einer ergänzenden Kostenübernahme für die Beihilfe wählen, ist das Krankentagesgeld und Ersatzkrankentagesgeld ebenfalls von der gewählten Tarifstufe abhängig. Privatversicherte können sich also einen Tarif auswählen, der all diese stationären Leistungen bereits beinhaltet oder wahlweise gewünschte stationäre Leistungen zusätzlich mit versichert. Das allgemein genutzte Kostenerstattungsprinzip kann bei einer stationären Behandlung etwas anders sein als üblich gehandhabt werden. Das behandelnde Krankenhaus kann sich mit der Zustimmung des Privatversicherten durch eine Kostenübernahmeerklärung direkt an die private Krankenversicherung des Patienten wenden. Diese Vorgehensweise ist auch wegen der hohen Kosten und dem Aufwand des Kostenerstattungsprinzips sinnvoll und wird meist praktiziert.