Häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenkasse
Wenn eine medizinische Notwendigkeit erwiesen und medizinische Leistungen verordnet sind, gehört die häusliche Krankenpflege in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Pflege kann den Krankenhausaufenthalt verkürzen oder vermeiden. Ausgeführt werden die Leistungen durch ambulante Pflegedienste.
Der Anspruch auch häusliche Krankenpflege für Versicherte der GKV
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf eine Krankenpflege zu Hause oder in der Wohnung eines Angehörigen, im betreuten Wohnen und anderen Wohnaufenthalten, wenn die medizinische Notwendigkeit vom Arzt festgestellt wurde. Die häusliche Krankenpflege wird als Sachleistung nach § 37 Sozialgebuch erbracht. Eine häusliche Krankenpflege wird dann verordnet, wenn dadurch eine stationäre Aufnahme und Behandlung in einem Krankenhaus vermieden oder der Aufenthalt im Krankenhaus verkürzt werden kann, beziehungsweise wenn sie für eine gesicherte Behandlung erforderlich ist. Für die Übernahme der häuslichen Krankenpflege ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen. Je nach medizinischer Erfordernis kann dieser Zeitraum jeweils durch weitere Verordnungen und Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen verlängert werden.
Damit die Leistung von der Krankenkasse übernommen wird, muss eine häusliche Krankenpflege zuvor ärztlich verordnet und bereits vor Beginn der Pflege von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden.
Voraussetzung für eine solche Verordnung ist, dass ein Patient die Leistungen, die durch die Pflege zu leisten sind, nicht selbst vornehmen kann. Das ist zum Beispiel auch der Fall, wenn ein Diabetiker wegen Verletzungen der Hände sich keine Spritzen geben und Bluttests durchführen kann, ein regelmäßiger Verbandwechsel nötig ist, den der Patient nicht vornehmen kann. Auch wenn der Patient bettlägerig ist oder hygienische Handlungen nicht selbst vornehmen kann, wird die häusliche Pflege verordnet.
Die Krankenpflege zu Hause umfasst als Regelleistungen die Gabe von Medikamenten, Verbandwechsel, Injektionen, körperliche Grundpflege, wie Waschen, Bewegung, Hilfestellungen beim Essen. Bei Notwendigkeit wird auch die hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, zum Beispiel das Aufräumen der Wohnung, Einkäufe und das Kochen der Mahlzeiten.
Bei bestimmten fachärztlichen Diagnosen und Verordnungen kann die häusliche Krankenpflege auch als psychiatrische Krankenpflege geleistet werden. Die ambulante Pflege soll in solchen Fällen dazu beitragen, den Patienten ein eigenständiges Leben in gewohnter Umgebung zu ermöglichen und die soziale Integration zu fördern, sowie häufige Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu begrenzen.
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Möglichkeiten und Bedingungen bei häuslicher Krankenpflege
Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden von den anerkannten ambulanten Pflegediensten erbracht. Die Wahl eines solchen Pflegedienstes ist dem Patienten oder seinen Angehörigen freigestellt. Für die häusliche Krankenpflege ist eine Zuzahlung seitens des Patienten zu leisten. Diese beträgt 10 Euro für jede ärztliche Verordnung und jeweils 10 % der Kosten der ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Keine Zuzahlungen fallen an, wenn die häusliche Krankenpflege wegen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung notwendig ist.
Grundsätzlich ist für die häusliche Pflege der Haushalt des Patienten vorgesehen. Allerdings wird der Begriff Haushalt hier sehr weit ausgelegt und kann durchaus auch andere Aufenthaltsorte beinhalten. So können Insulininjektionen für Kinder auch im Kindergarten oder in der Schule verabreicht werden. Auch kann sich der Patient im Haushalt eines Angehörigen während der Erkrankung aufhalten.
Die häusliche Krankenpflege unterscheidet sich von der Pflege von Pflegebedürftigen nach festgelegten Pflegestufen nach den Richtlinien der Pflegeversicherung.
Leistungen der Krankenkassen vergleichen
Auch in Bezug auf die häusliche Krankenpflege erbringen etliche Krankenkassen mehr Leistungen als die unbedingt gesetzlich vorgesehenen. So ist gerade der Leistungsumfang bei der Versorgung des Haushalts des Patienten bei einigen Krankenkassen erweitert. Hier werden Leistungen bei einer Reihe von Krankenkassen grundsätzlich erbracht. Dazu gehören das Putzen und Aufräumen der Wohnung, das Waschen der Wäsche und die Erledigung von notwendigen Einkäufen für den Patienten. Wie bei Tests festgestellt werden konnte, erbringen die meisten der großen Krankenkassen der GKV solche erweiterten Leistungen.
Da Versicherte innerhalb der GKV ihre Krankenkasse frei wählen und auch entsprechend der festgelegten Fristen wechseln können, ist es immer sinnvoll einen Vergleich zu Rate zu ziehen, wie hoch die Leistungen einer jeweiligen Krankenkasse im Bereich von erweiterten Leistungen sind. Solche Vergleiche sind in aktueller Darstellung im Internet zu finden. Allerdings müssen bei Wahltarifen die dadurch veränderten Kündigungsfristen beachtet werden, wenn die Krankenkasse gewechselt werden soll.