Der Basisschutz für die Grundversorgung

Der Begriff Basisschutz wird in nahezu jeder Versicherung verwendet und gibt Auskunft darüber, welche grundsätzlichen Merkmale abgesichert sind. Besonders in der Krankenversicherung ist es wichtig, weitere Module zusätzlich abzuschließen, um einen guten Rundumschutz für die eigene Gesundheit zu erhalten

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten nur noch einen unzureichenden Basisschutz

Seit der ersten Gesundheitsreform im Jahr 2004 sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ganz enorm gekürzt worden. Diverse Leistungen wurden sogar komplett gestrichen, während sich die Beiträge stets erhöhten. Dies führte natürlich zu einem immer größeren Unmut bei den Mitgliedern, denn es wird nur noch eine Grundversorgung durch die Krankenkassen gewährleistet, der auch noch unzureichend ausfällt. Vielfach werden die Fragen laut, was mit den Beiträgen eigentlich geschieht. Um die durch die Kürzungen entstandenen Versorgungslücken wieder etwas zu schließen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen diverse Wahltarife angeboten, die individuell dazu gewählt werden können. Ebenso soll mit einer Vielzahl von Bonusprogrammen der Anreiz gegeben werden, dass beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig durchgeführt werden. Als Belohnung gibt es dann verschiedene Prämien oder höhere Zuschüsse bei bestimmten Behandlungen. Dies alles kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der gesetzlich Krankenversicherte nach wie vor eine Vielzahl von Zuzahlungen aus eigener Tasche übernehmen muss und noch immer eine Lücke im Versicherungssystem bleibt. Wer die Möglichkeit hat, wechselt entweder komplett zu einer privaten Krankenversicherung oder aber schließt eine zusätzliche, private Krankenzusatzversicherung ab. Und dann geht es darum, sich für den passenden Tarif zur Absicherung zu entscheiden. Grundsätzlich wechseln können Mitglieder, die über ein gewisses, monatliches Einkommen verfügen oder selbständig beziehungsweise freiberuflich tätig sind.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Der Basisschutz als Grundabsicherung

Den Ausdruck Basisschutz kennt jeder Verbraucher aus den verschiedensten Versicherungen. Er sagt aus, dass hierin eine gewisse Grundabsicherung enthalten ist, die jeder haben sollte oder die gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies bedeutet, dass diverse, grundsätzliche Leistungen enthalten sind, eine höherwertige Absicherung aber entsprechend zusätzlich abgeschlossen werden sollte. Diesen Basisschutz gibt es ebenfalls in der Krankenversicherung und besticht vielfach durch einen günstigen Tarif. Besonders all diejenigen, die sich privat versichern möchten, entscheiden sich dazu, denn die Absicherung ist günstiger als bei der gesetzlichen Krankenkasse. In den meisten Fällen sind auch schon die Leistungen um einiges höher anzusehen, so dass bereits eine bessere, gesundheitliche Versorgung erhältlich ist. Weitere Leistungslücken können dann entsprechend individuell mit Zusatzversicherungen aufgefüllt werden, oder der Versicherte schaut gleich nach einem Paket, was bereits einen Komfortschutz oder ähnliches beinhaltet. Denn in der Regel werden im Basisschutz alternative Heilmethoden, Heilpraktiker oder eine angedachte Psychotherapie nicht erstattet, was bedeutet, dass der Versicherte diese Behandlungen selber tragen muss, wenn sie für ihn wichtig sind. In jedem Fall sollte vorab ein Onlinevergleich stattfinden, um den günstigsten Beitrag der einzelnen Anbieter für den Basisschutz zu ermitteln. Ein Abschluss kann dann im Regelfall online durchgeführt werden. Grundsätzlich besteht zwar eine Freiheit der privaten Krankenversicherungen, ob sie den Verbraucher aufgrund bestimmter Umstände aufnehmen möchte oder nicht. Da aber ebenso eine Versicherungspflicht besteht, sind selbst die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, den Basisschutz anzubieten und dürfen aus dem Grund auch den Antragsteller nicht ablehnen.

Die Leistungen im Basisschutz bietet eine gute Grundversorgung

Bei einem Basisschutz werden zum Beispiel Zahnbehandlungen im vollen Umfang zurück erstattet, eine Vielzahl von Dentalleistungen hingegen wird nur teilweise erstattet. Hier empfiehlt es sich sicherlich, noch den Bereich zusätzlich abzudecken. Weitere Merkmale für den Basisschutz sind das Mehrbettzimmer, die Belegarztbehandlung sowie eine begrenzte Vergütung. Auch hierin unterscheidet sich die Absicherung nicht von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Eine fast vollständige Rückerstattung der Kosten bis zu 100 Prozent erhält der Versicherte für alle Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungen durch einen Primärarzt sowie Zahnbehandlungen. Wer eine Sehhilfe benötigt, geht bei den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel immer leer aus, denn hier wurden die Kosten für eine Brille beispielsweise aus dem Leistungskatalog gestrichen. Beim Basisschutz allerdings werden zwischen 50 und 80 Prozent zurückerstattet. Dies gilt ebenfalls für Hilfsmittel, die auch weitestgehend bei den Krankenkassen herausgenommen wurden oder nur gering bezuschusst werden. Bei Zahnersatz und Inlays erfolgt eine Rückerstattung bis zu 80 Prozent. Dies ist bereits höher einzustufen, denn durch die Krankenkasse erhält der Versicherte im besten Fall lediglich 65 Prozent. Und dies nur dann, wenn er ein Bonusheft vorlegen kann, aus dem hervorgeht, dass die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten zehn Jahren durchgeführt wurden. Bei möglichen Lücken verringert sich die Bezuschussung auf 50 Prozent. Auch die ambulante Behandlung durch andere Ärzte wird beim Basisschutz der privaten Krankenversicherung bis zu 80 Prozent zurück erstattet. Diese Absicherung lohnt sich für alle preisbewussten Verbraucher, die einen stabilen Versicherungsschutz benötigen und dennoch etwas besser abgesichert sein wollen, als es bei der gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist. Denn aktuell sind wiederum Einschränkungen und Kürzungen im Bereich der Zahngesundheit durchgeführt worden. In den nächsten Jahren wird sich die Lage bei den gesetzlichen Krankenkassen sicherlich auch nicht einschneidend, positiv verändern.

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