Leistungen der Krankenkassen in Ländern der EU
Deutsche Bürger, die beim Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Reise oder Berufstätigkeit sowie Studium in der EU erkranken, können Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beanspruchen. Dazu ist die Vorlage der Versicherungskarte erforderlich, auf deren Rückseite sich die EHIC befindet. Selbst gewählte Auslandsbehandlungen sind mit der Krankenkasse abzusprechen.
Mit diesen Leistungen können Sie bei Krankheit rechnen
Innerhalb der Staaten der Europäischen Union gelten Vereinbarungen über die Leistungen im Krankheitsfall. Die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ausgestellte Versichertenkarte ist gleichzeitig als Europäische Versichertenkarte (European Health Insurance Card – EHIC) gültig. Die entsprechenden Daten sind auf der Rückseite einer jeden Versichertenkarte gespeichert. Über die Staaten der Europäischen Union hinaus gelten diese Maßgaben in Europa auch für Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen sowie die Schweiz. Wer bei der Berufstätigkeit in diesen Ländern und den Ländern der EU akut erkrankt oder einen Unfall erleidet, hat Anspruch auf alle Leistungen, die nach den gesetzlichen Regelungen für die Krankenversicherung in Deutschland gültig sind.
Behandlung im Krankheitsfall immer garantiert
Dem Versicherten im europäischen Ausland ist also die Behandlung durch das öffentliche Gesundheitssystem des jeweiligen Landes seines Aufenthalts wie die medizinische Versorgung durch einen Arzt, die Verschreibung von Medikamenten oder die Behandlung in einem Krankenhaus im Krankheitsfall sicher.
Abstriche bei bestimmten Behandlungen oder Verschreibungen möglich
Allerdings sind bei bestimmten Behandlungen und Verschreibungen, wie der klinischen Versorgungen eventuell Abstriche zu machen, die sich aus den Besonderheiten des Landes ergeben. Die Voraussetzungen für eine medizinische Versorgung sind nicht in allen europäischen Staaten auf dem gleichen Niveau. Teils werden mehr, teilweise geringere Leistungen gewährt. Dies hängt besonders bei der stationären Versorgung mit der unterschiedlichen Ausstattung der Krankenhäuser zusammen. Auch bei notwendig werdenden Hilfsmitteln kann nicht immer von den gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland ausgegangen werden.
Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:
Einschränkungen der Behandlung im Ausland innerhalb der EU
Wie auch in Deutschland sind Besuche bei einem Heilpraktiker oder besondere selbst gewählte Behandlungsmethoden, die über den Leistungskatalog der öffentlichen Leistung hinausgehen, nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes durch die GKV. Beim Versicherungsschutz im Ausland wird von unmittelbar notwendigen medizinischen Behandlungen im Erkrankungsfall während des Aufenthalts in dem betreffenden Land ausgegangen.
Chronisch Kranke sollten Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten
Der Begriff „unmittelbar notwendig“ bedingt auch, dass chronisch kranke Versicherte vor ihrem Aufenthalt im europäischen Ausland, aus welchen Gründen auch immer, Rücksprache mit der Krankenkasse führen müssen. Insbesondere ist dies dann anzuraten, wenn zur Behandlung regelmäßige Anwendungen wie zu Beispiel eine Dialyse, die Betreuung nach Transplantationen, Versorgung mit transportablen Geräten wie Sauerstoffgerät oder ähnliches erforderlich sind.
Bei einem notwendigen Auslandsaufenthalt oder für eine Erholungsreise werden solche Leistungen gewiss nicht versagt. Die Versicherten müssen jedoch zuvor mit der Krankenkasse die Kostenübernahme klären, die oft weit über die im anderen Land gewährten Leistungen hinausgeht. Außerdem sollte im Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern der Krankenkasse geklärt werden, wo im betreffenden Land eine solche Versorgung gesichert ist.
Keine Erstattung nicht medizinisch notwendiger Leistungen
Nicht medizinisch notwendige Leistungen, wie Schönheitsoperationen, werden im Ausland so wenig wie in Deutschland erstattet. Soll eine notwendige, aber gewählte Behandlung im Ausland vorgenommen werden, weil ein höheres Vertrauen des Patienten in dortige Behandlungsmethoden gegeben ist, sind auch hier zuvor Vereinbarungen betreffs der Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu treffen. Hier wird von Fall zu Fall entschieden. Ist eine gleichwertige Behandlung in Deutschland möglich, wird die Krankenkasse kaum zustimmen.
Wann ist eine Auslandskrankenversicherungen sinnvoll?
Wer sich für lange Zeit, vielleicht wegen der Arbeitsausübung im Ausland aufhalten wird, sollte überlegen, ob nicht zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist. Sie beinhaltet immerhin eine Reihe über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinausgehender Leistungen und auch den eventuellen Rücktransport nach Deutschland. Auslandskrankenversicherungen können auch für lange Zeiträume, wie die Dauer von 60 Monaten, abgeschlossen werden. Sie sind also nicht immer der einfachen Reisekrankenversicherung gleichzustellen. Es handelt sich hierbei um private Versicherungen. Die Leistungen und Kosten sind demzufolge sehr unterschiedlich. Hier hilft der Versicherungsvergleich im Internet.
Gerade bei langen Auslandsaufenthalten in den Ländern der EU ist es immer ratsam, sich zuvor noch eingehend bei der eigenen Krankenkasse zu informieren. Dort liegen auch die nötigen Informationen zu den üblichen medizinischen Leistungen in den einzelnen Ländern vor.