„Service-Wohnen“ (Betreutes Wohnen)

Betreutes Wohnen ist Leben und Wohnen im „kommenden Alter“. Denn irgendwann in einem Pflegeheim leben zu müssen, das ist für viele ein beunruhigender Gedanke. Vielmehr gilt bei den meisten älteren Menschen: so lange wie möglich selbstständig und unabhängig wohnen, am besten mit der Möglichkeit, gezielte Hilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Im Gegensatz zur Wohnform „Alten- oder Altenpflegeheim“ bietet „Betreutes Wohnen“ für jede Wohneinheit eine eigene Haushaltsführung, eine Küche und eine eigene sanitäre Anlage.

Deshalb werden Senioren verstärkt das Service-Wohnen oder betreute Wohnen angeboten. Hierbei handelt es sich um eine Wohnung, die Sie kaufen oder mieten können. Der Vorteil: Ihnen werden verschiedene Serviceleistungen wie z.B. die Wohnungsreinigung, Mahlzeitendienste, Hausmeistertätigkeiten oder Pflege angeboten.

Viele der hier aufgeführten Leistungen sind bereits in der monatlichen Pauschale enthalten – egal, ob die Leistungen genutzt werden oder nicht. Zusätzliche Dienstleistungen können je nach Bedarf abgerufen und müssen gesondert bezahlt werden.

Die Konzepte selbst sind vielfältig, sie reichen von Wohnungen, die an ein Altenheim angegliedert sind bis hin zu seniorengerechten Wohnungen im normalen Wohnungsbau, die nur einen Hausmeisterdienst bieten.

Dabei werden Wohnungen entweder nachträglich auf altersgerechte Bedürfnisse „umgerüstet“ oder Neubauten erstellt, die altersgerecht gebaut werden. Vielfach findet man auch ganze Wohnanlagen, die ausschließlich oder zumindest überwiegend aus altersgerechten Wohnungen bestehen.

Die Preise schwanken dementsprechend. Hier gilt es also, für sich selbst ein Angebot auszuwählen, das auch den eigenen Bedürfnissen entspricht. Vor allem aber sollten die Wohnung, die Wege und die gemeinschaftlich genutzten Freiflächen so aufgebaut sein, dass auch Personen im Rollstuhl oder mit einer Gehbehinderung dorthin gelangen können.

Des Weiteren sollten diese Wohnangebote in einem Stadtteil liegen, dass auch weiterhin Kontakt zu den Angehörigen und Freunden aufgenommen werden kann. Gleiches gilt übrigens auch für wichtige Einrichtungen wie Ärzte, Geschäfte, Grünanlagen, Kirche und Post. Auch diese Plätze sollten von der Wohnung aus gut erreichbar sein.

Wichtig sind vor allem die im Gesamten angebotenen Serviceleistungen der Wohnanlage. Denn was Sie jetzt im Moment vielleicht noch nicht unbedingt brauchen, benötigen Sie später dringend. Eine altersgerechte Wohnung sollte in jedem Fall barrierefrei sein (gemäß DIN 18025, Teil 2). Diese DIN-Norm regelt z.B. Türbreiten, Bodenbeläge, Haltegriffe und Schwellen.

Um für Rollstuhlfahrer geeignet zu sein, muss die Wohnung auch den ersten Teil der DIN-Norm erfüllen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Rollstuhlfahrer nicht nur die Wohnung, sondern auch die Gemeinschaftsräume der Anlage ohne Einschränkungen benutzen kann.

Ein genauer Kostenplan, der sich in Miete oder Kaufpreis, Grundservice und Wahlleistungen untergliedert, sorgt für Klarheit in den Fragen: Was muss immer bezahlt werden, was nur nach Nutzungsumfang? Alten- und Pflegeheimbewohner genießen ein lebenslanges Wohnrecht.

Mieter einer betreuten Wohnanlage hingegen unterliegen dem ganz normalen Mietrecht! Sie genießen keinerlei Sonderschutz. Schutz für den Fall des Eigenbedarfs durch den Besitzer der Wohnung ist somit angesagt.

 

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