Zuzahlungen im Krankenhaus

Eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus ist eine unangenehme Angelegenheit. Noch belastender für den Patienten kann allerdings die Zuzahlung werden, die pro Kalendertag in Höhe von zehn Euro zu leisten ist. Wohl dem, der eine private Zusatzkrankenversicherung hat, welche diese Zuzahlung übernimmt.

Eine stationäre Behandlung ist meist notwendig, aber auch teuer

Einige Erkrankungen, besonders dann wenn sie akuter Natur sind, bedürfen der stationären Aufnahme im Krankenhaus. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn alle Möglichkeiten einer ambulanten Behandlung ausgeschöpft worden sind und eine deutliche Aussicht auf eine Besserung nicht ersichtlich ist.
Die stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus kann somit zum einen eine seelische Belastung sein, die jedoch gleichermaßen gepaart ist mit der Hoffnung, sich möglichst schnell wieder auf dem Wege der Genesung zu befinden, wenn die Ursache erkannt und behandelt wurde.

Zehn Euro Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus

In jedem Fall jedoch ist hier auch eine geldliche Belastung zu verzeichnen, die täglich mit zehn Euro zu Buche schlägt. Nicht nur dies führt zu einem gewissen Ärgernis beim Patienten, sondern auch die Tatsache, dass Ärzte und Pflegepersonal heutzutage überdurchschnittlich belastet sind und der Patient sich zeitweise auch nicht gut aufgehoben fühlt. Dies mag nicht in jedem Fall zutreffen, aber so manches Mal wünscht man sich schon mehr Aufmerksamkeit, um schneller wieder auf die Beine zu kommen und so das Krankenhaus möglichst schnell wieder verlassen zu können.

Zuzahlung maximal 28 Tage pro Kalenderjahr

Die Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt worden, allerdings ist sie zeitlich begrenzt. Sie muss für längstens 28 Kalendertage pro Jahr gezahlt werden. Dies bedeutet, selbst wenn ein erneuter Krankenhausaufenthalt innerhalb des Jahres wieder notwendig werden sollte, dann wird der erste Aufenthalt entsprechend angerechnet. Wird eine Behandlung ambulant im Krankenhaus durchgeführt, wird die Praxisgebühr von zehn Euro fällig, sofern sie nicht eine Überweisung aus dem gleichen Quartal enthält.

Wann man ohne Zuzahlung auskommt

Keine Zuzahlung bei Kindern bis inkl. 18. Lebensjahr

Keine Zuzahlungspflicht besteht beispielsweise bei Patienten, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für die Eltern, wenn sie mit ihren kranken Kindern zusammen stationär aufgenommen werden müssen. Denn zeitweise ist dies Alternative aus medizinischen Gesichtspunkten absolut notwendig, um eine schnelle Heilung und Genesung des Kindes nicht zu gefährden. In diesem Fall werden die zusätzlichen Unterbringungskosten von der Klinik übernommen, die diese dann direkt mit der Krankenkasse abrechnet.

Eine Vielzahl der Krankenkassen bietet in so einem speziellen Fall sogar die Möglichkeit an, dass ein möglicherweise entstehender Verdienstausfall übernommen wird, weil ein unbezahlter Urlaub genommen werden muss.

Keine Zuzahlung bei Aufenthalt wegen Entbindung

Weiterhin entfällt die Pflicht zur Zuzahlung, wenn die werdende Mutter das Krankenhaus zur Entbindung aufsucht.

Keine Zuzahlung bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung

Wenn ein Patient wegen einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung im Krankenhaus aufgenommen werden muss, ist dieser ebenfalls von der Zuzahlung befreit.

Keine Zuzahlung bei Arbeitsunfällen

Eine Vielzahl an Unfällen passieren auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Häufig wird auch dann eine stationäre Aufnahme notwendig. Hier verhält es sich jedoch so, dass der Patient ebenfalls von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist, da die Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung vorgenommen wird.

Keine Zuzahlung bei Nachweis, dass individueller Pauschbetrag bereits erreicht wurde

Und natürlich wird von der Zuzahlung ebenfalls abgesehen, wenn bereits eine Befreiung vorgelegt werden kann, weil der individuelle Pauschalbetrag bereits erreicht wurde oder schon am Jahresanfang eingezahlt wurde.

Vorteile einer Krankenzusatzversicherung im Krankenhaus

Um die durch die Zuzahlung anfallenden Mehrkosten besser auffangen zu können, kann der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein. Dabei sind bestimmte Tarife im Angebot, die sich in den Leistungen enorm unterscheiden können. Jedoch werden damit eine Vielzahl an auflaufende Kosten abgedeckt, die durch den Krankenhausaufenthalt entstehen.

Krankenhaustagegeld und Wahlleistungen werden von Zusatzversicherung übernommen

So ist das Krankenhaustagegeld ein wichtiger Aspekt, denn bei diesem fängt die Zuzahlung pro Kalendertag an. Möchte der Patient aufgrund einer besseren Versorgung bestimmte Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die vermehrt von den Krankenhäusern angeboten werden, um die individuellen Bedürfnisse besser abdecken zu können, dann müssen diese jedoch vom Patienten selber getragen werden. Dazu gehören beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Dies kann für die Genesung von ausschlaggebendem Erfolg sein, birgt aber einen nicht unerheblichen Kostenfaktor.

Eine Krankenzusatzversicherung beinhaltet unter anderem auch diese Leistungen, so dass jeder Versicherte die Möglichkeit hat, die für sich beste Behandlung auszuwählen. Die Zusatzversicherung ist zumeist schon für einen verhältnismäßig geringen Beitrag erhältlich. Jedoch sollte der Verbraucher vorab einen Vergleich über das Internet anstreben und die jeweiligen Versicherungen in Relation zueinander setzen. Denn die Unterschiede zwischen dem zu zahlenden Beitrag mit den dafür zu erwartenden Leistungen können bereits sehr unterschiedlich sein.

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