Krankenzusatzversicherungen
Durch etliche Reformen des Leistungskatalogs der GKV wurden einige der vormaligen Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen minimiert oder gestrichen. Daraus ergeben sich Versorgungslücken für Versicherte, die nur durch Zusatzversicherungen ausgeglichen werden können.
Gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht alles ab
Es geht nicht nur um Annehmlichkeiten bei der gesundheitlichen Versorgung, wie zum Beispiel die Behandlung durch einen Chefarzt oder ein ruhiges Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus. Es geht um echte Versorgungsengpässe, wenn von der Wichtigkeit der Zusatzkrankenversicherungen die Rede ist.
Ganz besonders fallen für die Versicherten die Verknappungen der Zuschüsse für zahnärztliche Versorgung ins Gewicht. Doch auch auf vielen anderen Gebieten werden die Versicherten verstärkt zur Kasse gebeten.
Inhaltsverzeichnis
Wahltarife und Zusatzversicherungen über die gesetzlichen Krankenkassen
Inzwischen werden nicht nur von privaten Versicherern eigenständige Zusatzkrankenversicherungen angeboten, sondern auch von einer Reihe der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den „echten“ Zusatzversicherungen handelt es sich um ein Zusammenwirken von Krankenkasse mit privaten Versicherern. Solche sind zu unterscheiden von jenen Wahltarifen, die die Krankenkassen anbieten müssen.
Ein Problem kann sich immer ergeben, wenn Versicherte über ihre Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen. Sie sind dann länger an die Krankenkasse gebunden, können nicht mehr so einfach die Krankenkasse wechseln.
Daher sollte in diesem Zusammenhang immer vorher genau gefiltert werden, ob die derzeitige Krankenkasse auch betreffs anderer Angebote die für die persönlichen Bedürfnisse beste und günstigste ist. Eventuell kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse nach gründlichem Vergleich zu wechseln und bei einer anderen Krankenkasse auch die Zusatzversicherungen und den gewünschten Wahltarif abzuschließen. Zu den nicht obligatorischen, also „echten“ freien Wahltarifen der Krankenkassen zählen:
- Selbstbehalttarife
- Tarife mit Rückerstattungen
- variable Kostenerstattung
- Kostenübernahme für Behandlungen und Medikamente, die nicht zur Regelversorgung gehören
- Wahltarife mit einem begrenzten Leistungsrahmen bei Teilkostenerstattung
Es gibt Vergleiche, bei denen ersichtlich ist, welche Tarife die einzelnen Krankenkassen anbieten. Hier ist auch zu sehen, mit welchem Versicherer sie zusammenarbeiten, ob eventuell alternative Medizin und Heilpraktiker inbegriffen sind, zusätzliche stationäre Leistungen, Zahnarztleistungen, zusätzliches Krankengeld und Sterbegeld.
Wer eine umfassende Absicherung im Krankheitsfall haben möchte, entscheidet sich für entsprechende Zusatzversicherungen. Die Zahnzusatzversicherung ist geradezu zu einer Notwendigkeit geworden. Die neue Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen im Jahr 2012 bringt für die Patienten höhere Kosten bei der Behandlung mit sich. Da die gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Grundversorgung vergüten, beziehungsweise bezuschussen, können langwierige Zahnbehandlungen und Zahnersatz für manchen Patienten geradewegs in die Schuldenfalle führen.
Die Beträge können gut und gerne in die vierstelligen Euro-Summen gehen. Das hat nicht jeder Versicherte mal eben so auf dem Konto zu liegen. Noch größer wird die Last, wenn in einer Familie mehrere Personen einer zahnärztlichen Behandlung bedürfen. Die Folge kann sein, dass wichtige Behandlungen beim Zahnarzt nicht vorgenommen werden, sich Patienten über lange Zeit mit Zahnlücken oder Zahnproblemen abfinden, weil sie die Behandlungskosten nicht aufbringen können. Es gibt die Möglichkeiten, im Härtefall der Bedürftigkeit die Behandlung erstattet zu bekommen. Doch für eine solche Bedürftigkeit sind sehr enge Maßstäbe angelegt. Eine einigermaßen normal verdienende Familie oder auch Einzelpersonen mit normalem Durchschnittseinkommen können solche Hilfen nicht in Anspruch nehmen.
Zusatzkrankenversicherungen bei externen privaten Versicherern
Zusatzkrankenversicherungen können ebenso direkt bei privaten Versicherungen abgeschlossen werden. Diese sind derzeit auch noch vorwiegend, da die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen verhältnismäßig neu sind. Viele Versicherte haben bereits in der Vergangenheit Verträge mit einer Privaten Krankenversicherung für eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Ein Vorteil besteht bei den Zusatzversicherungen, die direkt mit dem privaten Versicherer abgeschlossen werden. Sie beeinträchtigen nicht den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, da die Vertragslaufzeit keinen Einfluss auf die gesetzliche Krankenkasse hat.
Solche Zusatzversicherungen können ganz nach Wunsch zusammengesetzt werden. So können separat die Zusatzversicherungen für die Zahnarzt-Versorgung abgeschlossen werden, Versicherungen für die ambulante Versorgung, das Krankentagegeld im Krankenhaus, die Auslandskrankenversicherung und mehr. Dabei fällt die individuelle Wahl der Versicherungen, einen gründlichen Vergleich vorausgesetzt, oftmals günstiger aus als wenn ein Paket gewählt wird. In Paketen sind vielfach Leistungen enthalten, die nicht unbedingt als Inhalt der ergänzenden Zusatzversicherung notwendig sind.
Welche Zusatzkrankenversicherungen sind wirklich wichtig?
Durch einige der Leistungsbeschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen sind Versorgungsengpässe entstanden, die nur durch eine gute Zusatzversicherung ausreichend abgedeckt werden können. Dabei werden verschiedene Arten von Zusatzversicherungen angeboten, die von Fall zu Fall für Versicherte notwendig oder wünschenswert sind.
Schließung tatsächlicher Versorgungslücken
Während der vergangenen Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherungen sind einige der früher regulären Leistungen für die Versicherten derart begrenzt oder gänzlich gestrichen worden, dass Zusatzversicherungen für den Krankheitsfall eigentlich unumgänglich sind. Die Krankenkassen der GKV bieten die Regelversorgung bei der medizinischen Versorgung, einschließlich festgelegter Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation an. Ein Krankheitsfall an sich ist damit in den Grundzügen abgesichert. Zudem steht den Pflichtversicherten der GKV nach Ablauf der sechswöchigen Fortzahlung der Verdienstbezüge ein Krankengeld zu.
Allerdings tun sich bei genauerem Hinsehen für den erkrankten Versicherten Lücken auf, die zwar nicht seine medizinische Grundversorgung gefährden, jedoch finanzielle Belastungen mit sich bringen.
Für etliche Leistungen der medizinischen Versorgung sind hohe Zuzahlungen durch die einzelnen Versicherten zu erbringen.
Ganz besonders deutlich tritt dies bei der zahnärztlichen Versorgung zutage. Hier reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in keinem Fall, wenn es zum Beispiel um den Zahnersatz geht. Erst recht wird es teuer für Versicherte, wenn die neuen medizinisch-technischen Möglichkeiten der Versorgung mit Zahnersatz durch Implantate, den damit oft verbundenen Knochenaufbau, geht, um ästhetisch gute und gut verträgliche Brücken oder Vollprothesen. Dann nämlich übersteigen die Zuzahlungen oft die finanzielle Leistungsfähigkeit der Patienten.
Wenn von sehr wichtigen, ja notwendigen Zusatzkrankenversicherungen für jedermann gesprochen wird, muss die Zahnzusatzversicherung an erster Stelle genannt werden.
Durch die neue gültige Gebührenverordnung für zahnärztliche Leistungen sind die Versorgungen beim Zahnarzt noch einmal teurer geworden. Wer also nicht eines Tages seine Ersparnisse an den Zahnarzt vergeben möchte oder gar einen Kredit für die Zahnversorgung aufnehmen will, wird um eine solche Zusatzversicherung nicht herumkommen. Da Zahnbehandlungen und Zahnersatz für so gut wie jeden Bürger früher oder später in Betracht zu ziehen sind, lohnt sich die Versicherung immer. Ebenso kann eine zusätzliche private Versicherung für die Pflegeversicherung und ein Sterbegeld sehr sinnvoll sein. Grundsätzlich kann gesagt werden: Generell wichtig sind all jene Zusatzversicherungen, den einen Versicherungsfall abdecken, der mit höchster Wahrscheinlichkeit jeden treffen wird.
Persönlicher Bedarf entscheidet
Vom persönlichen Standpunkt gesehen, werden Versicherte ganz unterschiedliche Ergänzungen zu den gesetzlichen Leistungen ihrer Krankversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wichtig finden. Der größte Fehler würde jedoch darin bestehen, eine Zusatzkrankenversicherung erst dann abzuschließen, wenn dafür ein Bedarf besteht oder dieser für die nächste Zeit voraussehbar ist. In diesem Fall ist zumeist schon eine Erkrankung eingetreten. Diese könnte bei der Gesundheitsprüfung vor Abschluss der Zusatzversicherung zur unüberwindlichen Hürde werden. Entweder kommt die Versicherung gar nicht zustande oder sie wird um vieles teurer. Zudem besteht bis zur Inanspruchnahme der Leistungen einer privaten Zusatzversicherung in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten.
Bei den Zahnversicherungen werden Leistungen für bereits eingetretene Schäden und fehlende Zähne begrenzt oder ausgeschlossen. Es gilt also stets, so früh wie möglich und, wenn es geht, bei bestem Gesundheitszustand, eine solche Versicherung abzuschließen. Hier muss dann darüber nachgedacht werden, was für den betreffenden Versicherten besonders wichtig ist. Soll häufiger ein Heilpraktiker anstelle des Arztes aufgesucht werden, dann sollte dies auch Bestandteil der Versicherung sein.
Wenn über die Leistungen der jeweiligen Krankenkasse hinaus weitreichender Naturmedizin und alternative Heilmethoden und Therapien in Anspruch genommen werden sollen, sollte dies ebenfalls bei der Versicherungswahl berücksichtigt werden. Niemand wünscht sich Krankenhausaufenthalte. Doch, wenn der Fall eintritt, ist für so manchen Versicherten die Behandlung durch einen Chefarzt, die völlig freie Wahl des Krankenhauses und ein Einbett- oder Zweibettzimmer, bedeutsam für einen angenehmeren Klinikaufenthalt.
Vorsicht bei voreiligen Abschlüssen von Paketen
Weniger vorteilhaft kann oft ein voreiliger, unüberlegter Abschluss von Paketen für Zusatzkrankenversicherungen sein. Sind in der Familie kaum oder keine Brillenträger, keine besonderen Beeinträchtigungen der Augen vorhanden, wird vielleicht auch eine Tätigkeit ausgeübt, die die Augen nicht sonderlich fordert, dann wäre es wahrscheinlich überflüssig, über Jahrzehnte Beitragsanteile für einen Versicherungsbaustein für Sehhilfen einzuzahlen. Dagegen kann sich eine solche Versicherung für Menschen lohnen, die Brillenträger sind und Bildschirmarbeit leisten. Sie brauchen zumeist noch eine Sehhilfe für die Bildschirmarbeit, was teuer werden kann. Selbstständige in der freiwilligen Krankenversicherung sind gut mit einer Zusatzversicherung beraten, die ein Krankentagegeld beinhaltet. Jedoch kann dies zumeist über den Wahltarif bei der eigenen Krankenkasse ebenfalls abgeschlossen werden.