Pflegedienste sind zur Pflegedokumentation verpflichtet

Da die Pflegedokumentation die Grundlage für die monatliche Abrechnung bildet, sind alle Pflegedienste dazu verpflichtet, einen individuellen Pflegeplan zu erstellen und die Pflegemaßnahmen sowie die durchgeführten Pflegeleistungen zu dokumentieren.

Die Pflegedokumentation ist aber auch noch für einen weiteren Punkt von Wichtigkeit: nämlich die Anpassung der Pflege für den Fall, dass sich der Bedarf beim Pflegebedürftigen ändern sollte. Daher ist die Pflegedokumentation stets auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Die Pflegedokumentation bleibt allerdings im Eigentum des Pflegedienstes, Pflegebedürftige und deren Angehörige haben allerdings ein Recht auf Einsicht. Zulässig sind auch Kopien, allerdings gegen Erstattung der Unkosten.

Ausnahme für den Pflegebedürftigen selbst: bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Hier könnte sich eine Einsichtnahme negativ auf den Therapieverlauf auswirken. Zudem dürfen – außer dem Pflegebedürftigen selbst – keine anderen Personen (dazu zählen auch Angehörige) Einsicht in die Pflegedokumentation nehmen. Ausnahme: Es liegt eine entsprechende Vollmacht (Vorsorgeverfügung) vor.

Die Pflegedokumentation selbst wird in einer Mappe festgehalten. Diese untergliedert sich in Stammblatt, Leistungsnachweis, Pflegeplan, Pflegebericht, weitere Formblätter (bspw. Wunddokumentation, Checkliste zur Einschätzung von Sturzrisiken, Checkliste für die Gefährdung für ein Druckgeschwür etc.). Das Stammblatt enthält alle Grunddaten des Pflegebedürftigen einschließlich vorhandener Allergien.

Auf dem Leistungsnachweis werden alle vertraglich vereinbarten Leistungen des Pflegedienstes für jeden Tag des Monats aufgeführt. Der Pflegeplan dient dem Pflegepersonal als Arbeitshilfe, zum Beispiel bei Pflegeproblemen etc. Der Pflegebericht dient der Planung, Durchführung und Überprüfung der täglichen Pflege.

Im Pflegeplan selbst dürfen keine Abkürzungen und auch kein medizinischer Fachjargon verwendet werden. Auch die Handschrift muss deutlich für jedermann zu lesen sein. Kommt es zum Streit, dann ist dieser Pflegeplan ein wichtiger Teil der Dokumentation.

Pflegedienste und deren weitere Funktionen mit Externen

Die meisten Pflegedienste arbeiten zum Beispiel eng mit dem Hausarzt des Pflegebedürftigen zusammen. Sie können Nachfolgerezepte für auslaufende Rezepte anfordern oder Folgeverordnungen einholen. Der Hausarzt wird auch dann hinzugezogen werden, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert. Ebenso erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Apotheken, wo bspw. Rezepte eingelöst und Hilfsmittel bereitgestellt werden können. Für diese Dienstleistungen dürfen keine Kosten anfallen.

Auch bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist der Pflegedienst ein wichtiger Bestandteil. Zwar wird sich der MDK am Pflegebericht orientieren, allerdings kann die Pflegefachkraft des Pflegedienstes besser und genauer über den exakten Pflegeverlauf berichten und vor allem auf Besonderheiten hinweisen.

Pflegedienstleistungen und Zusatzvereinbarungen abrechnen

Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflege- bzw. Krankenkasse ab, wenn die Pflegesachleistungen einer Pflegestufe für die Dienstleistungen des Pflegedienstes ausreichen. Ebenso erfolgt die Abrechnung direkt, wenn der Pflegebedürftige seine Behandlungspflege ausschließlich aus Kosten der Krankenversicherung erhält (sog. Sachleistungsprinzip).

Übersteigen die Kosten hingegen das Sachleistungsprinzip, muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil leisten. Daher ist es wichtig, dass alle Pflegedienstleistungen, die innerhalb eines Monats durch den Pflegedienst durchgeführt wurden, unterteilt werden:

Unterteilung der Pflegedienstleistungen
Umfang aller erbrachten Leistungen
Gesamtkosten
Anteil, den die Pflegeversicherung leisten muss
Anteile, die andere Leistungsträger zu tragen haben
Betrag, den der Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen muss

Weitere Leistungen, die nicht abgesprochen waren bzw. die nicht im Pflegevertrag stehen, können vom Pflegedienst nicht abrechnet werden. Kam es innerhalb eines Monats zu zusätzlichen Leistungen, dann müssen diese stets dokumentiert und mit dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen abgesprochen werden. In diesem Falle sind die Leistungen dann abrechenbar.

Schriftliche Zusatzvereinbarungen sind in den meisten Fällen unseriös. Ändert sich nämlich der Pflegebedarf, dann muss auch entsprechend der Pflegevertrag geändert werden (und nicht durch eine Zusatzvereinbarung im Pflegevertrag).

Was tun bei Problemen mit dem Pflegedienst

Probleme mit dem Pflegedienst können sich ursächlich aus vielen Situationen heraus ergeben. Der Pflegedienst kann sich zum Beispiel wegen einer Verkehrssituation verspäten, er kann das Personal ständig wechseln oder er sagt geplante Einsätze komplett ab. Nicht selten kommt es auch vor, dass der Pflegebedürftige mit der Pflegekraft nicht zurechtkommt. In all diesen Fällen ist Nachfragen angebracht.

Wichtig ist in allererster Linie, die Situation sachlich zu bewerten. Als erster Schritt sollte ein Termin beim Pflegedienst eingeholt werden. Hilft dieses Gespräch nicht weiter, sollte eine Beschwerde bei der Pflegedienstleitung eingereicht werden. Bringt auch dieser Schritt die Angehörigen nicht weiter, gibt es unabhängige Patientenberatungsstellen oder die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.

Geht es hingegen um falsche oder fehlerhafte Abrechnungen, dann ist die Pflegekasse der zentrale Ansprechpartner für dieses Problem. Gleiches gilt, wenn die Pflege unsachgemäß oder gar gefährdend durchgeführt wird.  Weitere Adressen bei Problemen mit dem Pflegedienst:

  • Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS), Lützowstr. 53, 45141 Essen, Tel.: 0201/83 27-0, Mail: office@mds-ev.de
  • Medicproof GmbH (Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung), Bonner Str. 324, 50968 Köln, Tel.: 0221/93 47 09-0, Mail: info@medicproof.de
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Friedrichstr. 236, 10969 Berlin, Tel.: 030/25 93 795-0, Mail: info@deutsche-alzheimer.de
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/2 58 00-0, www.vzbv.de
  • Stiftung Warentest, Lützowplatz 11-13, 10785 Berlin, Tel.: 030/26 31-0, www.stiftung-warentest.de

 

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