Ambulante Therapien

Die wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen liegen im Erhalt, der Wiederherstellung der Gesundheit und der Heilung von Krankheiten ihrer Mitglieder. Oft sind dafür auch längerfristig angelegte Therapien nötig. Früher fanden diese meistens im Rahmen einer stationären Kurmaßnahme statt. Aus Kostengründen bevorzugen die Kassen heute ambulante Therapien.

Stationäre Kuren belasten die Solidargemeinschaft

Aktuell geben die gesetzlichen Krankenkassen noch immer viel Geld für stationäre Kuren aus. Um diesen Betrag, der die Solidargemeinschaft wirtschaftlich stark belastet, zu senken, wurden Konzepte für ambulante Therapien entwickelt, die preiswerter aber nicht weniger wirkungsvoll sind.

Kur als Begriff gibt es gar nicht mehr

Heute spricht man auch nicht mehr von „Kur“. Dieser Begriff wurde mit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 abgeschafft. Die neuen Bezeichnungen „medizinische Vorsorge“ und „Rehabilitation“ beschreiben auch bedeutend klarer, welchem Auftrag sich die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichten. Es geht um die Aufträge, die der Gesetzgeber den Kassen erteilt hat: Die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, zu verbessern und wieder herzustellen.

Kindern gilt besonderes Augenmerk

Besonderes Augenmerk ist hierbei auch auf die Kinder zu richten, bei denen mit gezielten Therapien drohende Entwicklungsstörungen verhindert werden sollen,

Kuren werden nur noch bewilligt, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen vorhanden sind

Grundsätzlich werden Krankenkassen Anträge für eine stationäre „Kur“ nur dann bewilligen, wenn der Patient bereits gesundheitlich beeinträchtigt ist. Ist die Behandlung seiner Leiden ambulant nicht möglich, besteht die Möglichkeit einer stationären „Kur“. Gibt es aber die Option, ambulant zu behandeln, wird eine stationäre Therapie nicht genehmigt.

Welche Vorteile hat eine ambulante Therapie?

Durchführung einer stationären Kur

Bei der stationären „Kur“ wird der Patient in einer „Kureinrichtung“ untergebracht. Diese Einrichtungen sind inzwischen auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert, die einzelnen Therapiemaßnahmen finden auf dem Klinikgelände statt.

Durchführung einer ambulanten Therapie

Eine ambulante Therapie eröffnet dem Patienten neue Perspektiven. Er kann in der Regel aus einer Reihe von anerkannten Kurorten seinen Wunschort wählen. Anreise, Unterkunft und Verpflegung trägt der Versicherte selbst, kann aber von seiner Krankenkasse einen Zuschuss von täglich bis zu 13 Euro erhalten. Die Höhe dieser Zuzahlung kann von Kasse zu Kasse differieren. Der Betrag ist in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse festgelegt.

Kurarzt ist für die Therapie an sich zuständig

Für die Therapie selbst ist ein Kurarzt zuständig. Er ist der Koordinator für alle anstehenden Behandlungen und schreibt nach Beendigung der Maßnahme einen Bericht für Hausarzt und Krankenkasse.

Auch bei ambulanten Therapien gibt es Intensivmaßnahmen

Auch im Bereich der ambulanten Therapien gibt es Intensivmaßnahmen. Diese „Kompaktkuren“ sind beispielsweise für Menschen mit einem erhöhten Herzinfarktrisiko gedacht. Sie werden in Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmern betreut, die während ihrer „Kur“ ein umfangreiches Therapie- und Trainingsprogramm absolvieren, welches das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, mindern soll.

Ein weiterer Therapieschwerpunkt liegt in der Behandlung von kranken oder verletzten Patienten, die helfen soll, die Mobilität wiederzuerlangen. Nur, wenn die Mobilitätseinschränkung zu gravierend ist, werden die Kassen für diese Patienten eine stationäre Maßnahme für die Dauer der Rehabilitation genehmigen.

Zu den so genannten „rehabedürftigen“ Patienten gehören auch solche, die an Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen leiden, die „abnutzungsbedingt“ sind. Dazu zählen auch die Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises.

Therapien nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebsbehandlung

Patienten, die einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten oder eine Krebsbehandlung hinter sich haben, können ebenfalls Rehamaßnahmen in Anspruch nehmen. Welchen Umfang diese haben und ob eine stationäre oder ambulante Maßnahme vorzuziehen ist, sollten Sie im Bedarfsfall direkt mit ihrem Krankenkassenberater besprechen.

Neuerdings auch Rehe-Maßnahmen für psychisch Kranke oder Suchtkranke möglich

Relativ neu sind Reha – Maßnahmen für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder auch Suchtkranke. Ob Sie oder einer Ihrer Angehörigen für eine ambulante Reha – Maßnahme oder Vorsorge – „Kur“ die Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie zunächst mit Ihrem Hausarzt klären. Er wird dann für die Kasse eine begründete Empfehlung aussprechen. Auch Betriebs- und Vertrauensärzte können solche Empfehlungen aussprechen. In jedem Fall müssen Sie die Ergebnisse der bisher erfolgten Diagnostik enthalten und eine Prognose über den möglichen weiteren Verlauf der Erkrankung des Patienten. Sollte eine von Ihnen beantragte Maßnahme von der Kasse abgelehnt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Vergleich der Krankenkassen lohnt sich

In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen. Auch wenn viele Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben und damit einheitlich sind, gibt es gerade bei Art und Umfang der Therapien und deren Kostenübernahme Unterschiede.