Welche Kosten Krankenkassen bei einer Kur übernehmen

Eine Kur ist ein sehr wichtiges Mittel, um die Leistungsfähigkeit und somit die Arbeitsleistung eines jeden Menschen aufrecht zu erhalten. Allerdings berechtigen auch gewisse Krankheiten zu einer Kur, um diese zu lindern oder zu heilen. Jedoch werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Kuren übernommen.

Wann eine Kur sinnvoll ist

Immer wieder fragen sich die Versicherten, welche Voraussetzungen für eine Kur gegeben sein müssen. Viele Verbraucher haben bis zum Rentenalter gearbeitet und sind ohne eine Kur ausgekommen. Dies kann aber dann zur Folge haben, dass sie durch den Stress der abgelaufenen Lebensjahre ihre Rente nicht mehr genießen können. Häufig wird dann noch eine Kur beantragt, was zweifelsohne sinnvoll ist, zumal wenn in bestimmten Fällen noch gewisse Alterserkrankungen auftauchen. Somit kann vermieden werden, dass ältere Menschen zu früh in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden müssen.

Ebenso ist eine Kur dann sinnvoll anzusehen, wenn eine lange Krankheit vorausgegangen ist oder eine chronische Erkrankung, wie beispielsweise Asthma, der Grund für eine nicht mehr vorhandene Leistungsfähigkeit ist. Weiterhin wären die Mutter-Kind-Kuren zu benennen, die bereits Frauen in jüngeren Jahren erhalten können, wenn sie aus verschiedenen Gründen am Ende ihrer Kräfte angelangt sind.

Schon hier wird erkennbar, dass eine Kur nicht nur etwas für die alten Menschen ist, wie es noch vielleicht vor zwanzig Jahren angenommen wurde. Ganz im Gegenteil – dadurch dass der ganze Alltag sowie das Arbeitsleben immer stressiger werden, sehnen sich auch immer häufiger Menschen im jüngeren oder mittleren Alter danach, für ein paar Wochen auf eine Erholungskur gehen zu können.

Die Arten der Kuren sind immer vielfältiger geworden und sind speziell auf die Bedürfnisse des Einzelnen und seinen Erkrankungen abgestimmt worden. Sehr verbreitet sind Kuren nach Krankenhausaufenthalten, aber auch ohne diesen Grund kann eine Genehmigung stattfinden. Grundsätzlich soll eine Kur dabei helfend unterstützen, um Krankheitszustände zu verbessern oder sogar gleich Null laufen zu lassen, zumindest soll jedoch eine Verschlimmerung vermieden werden.

Was ist zu beachten, wenn eine Kur beantragt wird?

Immer wieder wird bekannt, dass die Genehmigungsverfahren für Kuren nicht nur von Krankenkasse zu Krankenkasse, sondern ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Vielfach ist ein langer Weg über die gesetzliche Krankenversicherung notwendig, um sein Recht auf diese speziellen Behandlungen wahren zu können.

Wirksamkeit der Kur muss vom behandelnden Arzt belegt werden

Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt die Wirksamkeit einer Kur befürworten und belegen, was bedeutet, dass nur über ihn das Antragsverfahren laufen darf. Die Wahrscheinlichkeit ist dann als hoch einzustufen, dass die Krankenkasse die Kur genehmigen wird. Jedoch hat sie natürlich das Recht, den Einzelfall genauestens zu prüfen. Hierbei geht es darum, welche angedachte Leistung wirklich als medizinisch nötig anerkannt werden kann.

Auch die Länge der Kur entscheidet über deren Genehmigung

Während früher eine Kur von sechs Wochen keine Ausnahme darstellte, werden heute standardmäßig nur noch drei Wochen bewilligt. Nur in besonders schweren Fällen ist eine Verlängerung möglich.

Probleme bei Übernahme von Unterbringungs- und Verpflegungskosten

Besonders dann, wenn es um die Übernahme von Unterbringungs- und Verpflegungskosten geht, sträuben sich viele Krankenkassen. Denn sie sind der Auffassung, dass eine Kur nicht zwingend stationär durchgeführt werden muss, sondern ebenso ambulant erfolgen kann.

Gesetzgeber hält Krankenkassen dazu an, ambulant vor stationär zu bevorzugen

Für viele Verbraucher mag das ein Ärgernis sein, allerdings sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, sich an den Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu halten.

Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Im Falle einer Mutter-Kind-Kur oder auch einer Vater-Kind-Kur verhält es sich etwas anders, denn hier ist die stationäre Durchführung als sinnvoll zu erachten. Jedoch muss der Arzt hier den Nachweis erbringen, dass sie medizinisch notwendig ist.

Kosten für Vorsorgekuren werden nur selten übernommen

Bei den sogenannten Vorsorgekuren, die von den Reha-Kuren zu unterscheiden sind, geht es darum, dass ein vorhandenes Krankheitsrisiko verringert werden soll. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft nur in den wenigsten Fällen. Für eine volle Kostenübernahme gilt auch hier wieder, dass eine stationäre Aufnahme medizinisch begründet sein muss.

Private Krankenzusatzversicherung kann die Lösung sein

Wenn eine stationäre Kur zwar bewilligt wird, jedoch der Patient die Kosten für Verpflegung und Unterbringung aus eigener Tasche bezahlen soll, dann kann dies einen enormen Kostenfaktor ausmachen, der sich nachteilig in der Haushaltskasse bemerkbar machen wird. Schon aus diesem Grund verzichten viele Menschen darauf, überhaupt solch eine Möglichkeit in Erwägung zu ziehen.

Krankenzusatzversicherungen auch für Kuren

Jedoch bieten mittlerweile fast alle Krankenzusatzversicherungen den Punkt der Kur als einen Leistungsfaktor an. Hier sollte sich der gesetzlich Krankenversicherte einmal genauer damit befassen und die jeweiligen Anbieter in einen Vergleich setzen. Es wird bereits in den Bedingungen aufgeführt, welchen Umfang dieser Leistungspunkt beinhaltet.

Ist die Krankenkasse in Vorleistung getreten, können die verbleibenden Kosten beim privaten Anbieter geltend gemacht werden. Jedoch sollte auch verglichen werden, wie hoch die Kostenübernahme sein wird. Im Idealfall wird sie 100 Prozent betragen, so dass der Verbraucher keinerlei Eigenrisiko zu erwarten hat.

Eine Krankenzusatzversicherung ist für gewöhnlich schon für einen geringen Monatsbeitrag erhältlich und hat weiterhin den Vorteil, dass sie die bestehenden Versorgungslücken, die durch diverse Gesundheitsreformen entstanden sind, nachhaltig schließt. Somit erhält der Versicherte ein gutes Paket, welches sich auf die individuellen Bedürfnisse bezieht. Ein Versicherungsvergleich, der bequem über das Internet durchgeführt werden kann, gibt dabei Aufschluss über die derzeit gültigen Tarife mit den entsprechenden Leistungen.

    Tarife für Krankenzusatzversicherungen vergleichen

    Krankenzusatzversicherungen ergänzen den Versicherungsumfang und Leistungskatalog des gesetzlichen Grundschutzes und bieten Ihnen individuelle Leistungsbausteine, die es sonst nur in der privaten Krankenversicherung gibt. Ein kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot ganz nach Ihren Wünschen können Sie bei versichert.io - Ihr Versicherungsmakler anfragen.

    Krankenzusatzversicherung

    • Vergleich vieler Versicherungen
    • unabhängige & kostenlose Beratung
    • ohne zusätzliche Kosten
    Gewünschte Leistungen:
    Persönliche Angaben:
    Ihre Anschrift / Wohnsitz:
    Erreichbarkeit per Email / Telefon:
    *Pflichtfeld
    SSL-gesicherte Datenübertragung.