Kündigung und Wechsel der privaten Krankenversicherung
Bei einem vorgesehenen Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung entfällt die normale Kündigungsfrist, jedoch sollte dieser Schritt gut überlegt sein.
Bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung entfällt die normale Kündigungsfrist.
Im Allgemeinen besteht bei einem Wechsel der Krankenkassen eine Kündigungsfrist, die der Versicherte einhalten muss, wenn er die Mitgliedschaft in einer anderen Versicherung aufnehmen möchte.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist es zudem notwendig, mindestens 18 Monate bei der jeweiligen Krankenkasse versichert gewesen zu sein, bevor eine Kündigung möglich ist.
Diese Regelung entfällt bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung, denn in diesem Fall muss nur die normale Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende eingehalten werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Beitragserhöhung vorgenommen hat. Dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ohne Einhalten der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Allerdings ist eine Aufnahme in die private Krankenversicherung erst möglich, wenn das Bruttoeinkommen des Versicherten die Versicherungspflichtgrenze bereits seit einem Jahr überschreitet.
Diese Regelung betrifft Arbeitnehmer, die sich in einem festen Angestelltenverhältnis befinden und für die sich eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung rentieren würde, da die Beiträge sich nicht nach der Höhe des Einkommens richten, sondern lediglich nach Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht.
Arbeitnehmer können ihre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse nur kündigen, sofern eine freiwillige Mitgliedschaft besteht. Ist der Arbeitnehmer pflichtversichert, so ist ein Wechsel in eine private Krankenkasse nicht möglich.
Kündigung kann formlos bei der alten Krankenkasse erfolgen
Als erster Schritt, der den Wechsel in die private Krankenkasse möglich macht, ist die Kündigung bei der alten Krankenkasse notwendig.
Die Kündigung erfolgt durch ein formloses Schreiben an die Krankenkasse, dem auch schon die Aufnahmebestätigung der privaten Krankenversicherung beigefügt sein muss.
Ohne diese Aufnahmebestätigung ist der Wechseln in eine private Krankenkasse nicht möglich, da in Deutschland die Krankenversicherungspflicht besteht.
Durch dieses Prozedere soll verhindert werden, dass ein Versicherungsnehmer die alte Krankenkasse kündigt und danach vollkommen ohne Versicherungsschutz ist.
Nach dem Eingang des Schreibens muss die alte Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung an den Versicherungsnehmer versenden.
Vor der Kündigung muss noch beachtet werden, dass der Versicherte sich von der gesetzlichen Krankenkasse bestätigen lässt, dass er freiwillig versichert ist.
Nur in diesem Fall sind auch die Bedingungen für einen Wechsel erfüllt und die private Krankenkasse kann den Antrag auf Mitgliedschaft prüfen.
Dabei wird nicht nur der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmer geprüft, der auch entscheidend ist für die Höhe der monatlichen Prämie, sondern zusätzlich noch die Bonität des neuen Mitglieds. Nur wenn diese hinreichend gewährleistet ist, kann ein Wechsel zur privaten Krankenkasse erfolgen.
Vor einem Wechsel Tarife sichten in der privaten Krankenkasse
Liegt eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse vor, so kann der Arbeitnehmer in die private Krankenkasse wechseln. Gleiches gilt auch für Selbstständige, allerdings gilt es dabei zu beachten, dass manche Künstler pflichtversichert sind, aber problemlos eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragen können.
Besonders Beamte, Ärzte und Studenten können von einem Wechsel in die private Krankenversicherung profitieren, da ihnen hier besonders günstige Tarife geboten werden, die speziell auf die jeweilige Gruppe zugeschnitten sind.
Es ist ratsam, sich vor einem Wechsel mehrere Angebote von privaten Krankenversicherungen einzuholen und die unterschiedlichen Tarife miteinander zu vergleichen.
Gerade wenn der Versicherte Kinder hat, ist es sinnvoll, einen speziellen Familientarif abzuschließen, da sonst der Wechsel zur privaten Krankenkasse teuer werden kann, da für jedes Kind oder erwerbslosen Ehepartner eine weitere Prämie anfällt.
Im Allgemeinen liegt die Anfangsprämie für einen jungen Versicherten um zehn Prozent höher als der normale Anfangssatz. Der Überschuss wird bei der privaten Krankenkasse für die eventuellen Mehrausgaben im Alter angespart.
Hat der Versicherte den richtigen Tarif gefunden und erfüllt alle Bedingungen für einen Wechsel zur privaten Krankenkasse, kann der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel problemlos gekündigt werden, sofern alle Fristen der jeweiligen Krankenkassen beachtet werden.