Die Erstattung der Kosten bei einem Krankentransport ist unterschiedlich geregelt.

Ein Krankentransport kommt in der Regel im Rahmen eines Rettungseinsatzes vor und die Kosten werden von den privaten Krankenkassen erstattet. In manchen Fällen gelten noch einige Sonderregelungen, je nach Art des gewählten Tarifs.

Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen müssen einen kleinen Kostenbeitrag leisten

Der Krankentransport gehört bei den gesetzlichen Krankenkassen mit zum allgemeinen, gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog, wird allerdings pro Fahrt dem Versicherungsnehmer mit 10 Euro berechnet. Im Gegensatz werden die Kosten für einen Krankentransport von der privaten Krankenversicherung erstattet und das meistens im vollen Umfang. In den einzelnen Tarifen sind die jeweiligen Bestimmungen festgelegt, die im Ernstfall eintreten. Normalerweise ist in einem Volltarif die Übernahme der Kosten für einen Krankentransport enthalten. Dieser Leistungspunkt beinhaltet sowohl Fahrten in einem Rettungswagen, als auch den Transport in einem Rettungshubschrauber, solange die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall gegeben ist. Der Krankentransport, sei es nun im Krankenwagen oder Hubschrauber, muss also im Rahmen eines Rettungseinsatzes oder auf ärztliche Veranlassung erfolgen. Dann hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Übernahme der entstandenen Kosten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten im eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Selbst wenn es sich, notfallbedingt, um eine Fahrt zum Krankenhaus handelt, werden die Kosten bei dieser Transportweise dem Versicherten nicht oder nur in sehr seltenen Ausnahmefällen erstattet. Gute Chance auf eine Kostenübernahme hat der Versicherte in diesem Fall, wenn er nachweisen kann, dass er zu dem Zeitpunkt aufgrund eines Unfalls oder einer behandlungsbedürftigen Krankheit nicht in der Lage war, selber den Weg zu Fuß zurück zu legen.

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    Eine medizinische Notwendigkeit muss bei einem Krankentransport vorliegen

    Damit die Kosten für einen Krankentransport von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, muss eine medizinische Notwendigkeit für die Fahrt vorliegen. Die medizinische Notwendigkeit wird vom Arzt anhand objektiver medizinischer Kriterien bestimmt. Bei einem Unfall ist die medizinische Notwendigkeit generell gewährleistet, sofern die Behandlung nicht vor Ort erfolgen kann und der Patient zur Weiterbehandlung ins Krankenhaus gebracht werden muss. Ein weiterer Fall für einen Krankentransport kann eintreten, wenn der Patient von einem Krankenhaus in eine andere Spezialklinik verlegt werden muss, oder in eine Reha-Einrichtung gebracht wird. In diesen Fällen erstattet die private Krankenkasse dem Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten, zum Beispiel für eine Fahrt mit dem Taxi oder einem anderen privaten Krankentransport. Die Kosten für einen Transport mit dem Rettungswagen werden generell direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet, denn gerade eine Fahrt mit dem Rettungswagen kann eine größere Summe auf der Rechnung ausmachen, weswegen es nicht angebracht ist, diese Kosten vom Versicherungsnehmer zuerst bezahlen zu lassen. Die private Krankenversicherung hat also gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse den entscheidenden Vorteil, dass bei einem Krankentransport kein weiterer Zuschlag mehr für den Versicherungsnehmer anfällt.

    Bei Krankentransporten im Ausland können andere Regeln gelten

    Werden die Kosten für einen Rettungseinsatz in Deutschland den Versicherungsnehmern von der privaten Krankenversicherung noch übernommen, so kann sich der Fall im Ausland ganz anders gestalten. Meistens ist im normalen Versicherungsschutz auch ein Grundschutz für das Ausland enthalten, allerdings nur für die Länder, die ein Sozialabkommen mit Deutschland haben. Für alle anderen Länder gilt dieser Auslandsschutz nicht. Weiterhin ist in den vertraglichen Bedingungen festgelegt, welche Leistungen der Auslandsversicherungsschutz umfasst. Es kann zum Beispiel sein, dass der Versicherte sich anteilig an den bestehenden Kosten für einen möglichen Rücktransport beteiligen muss. Oder die Kostenübernahme für einen Krankentransport sind generell von der privaten Krankenkasse ausgenommen werden. Es empfiehlt sich für einen Auslandsaufenthalt, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, besser gesagt, bei der privaten Krankenkasse eine zusätzliche Option für einen erweiterten Auslandsschutz abzuschließen. In diesem Fall hat der Versicherte auch im Ausland ein Recht auf den vollen Versicherungsschutz, inklusive Übernahme der Kosten für Behandlung, Medikamente und Krankentransporte. Auch die Kosten für einen Rückflug werden in diesem Fall von der privaten Krankenversicherung übernommen, so dass der Versicherte sich keine Sorgen, um seinen vorzeitigen Rücktransport machen muss.