Beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung können einige Nachteile entstehen.

Ein Wechsel der privaten Krankenkasse kann bedeuten, dass der Versicherte zuerst in einen höheren Tarif einsteigen muss und er auch nicht mehr Zugriff auf die gleichen Leistungen hat. Außerdem gibt es in manchen Fällen eine Wartezeit, bevor die Leistungen greifen.

Bei einem Wechsel der privaten Krankenkasse gelten unterschiedliche Regelungen

Versicherte, die ihren Vertrag bei der jeweiligen privaten Krankenkasse vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, zählen zu den so genannten Bestandskunden. Für diese Versicherungsnehmer gelten bei dem Wechsel des privaten Anbieters auch andere Regeln, wobei sich die meisten Nachteile schon aufgrund des möglichen Alters der Versicherten ergeben.

Seit 2009 gilt die Regelung, dass ein 10 Prozent Zuschlag auf die monatlichen Prämien erfolgt, die von der privaten Krankenkasse für die Versicherten zurückgelegt werden. Diese bereits gezahlten Überschüsse sollen als Rücklagen für die Beiträge im Alter dienen, um einer möglichen Erhöhung der Prämien in diesem Zeitraum vorzubeugen.

Kunden, die einen dieser alten Verträge besitzen, die vor dem Jahr 2009 abgeschlossen worden sind, haben bei einem Wechsel in eine andere private Krankenkasse die Möglichkeit, einen Teil ihrer Altersrücklagen in die neue Kasse mitzunehmen.

Diese werden ihm auch angerechnet, allerdings muss der Versicherungsnehmer bei einem Wechsel in den Basistarif eintreten und dort für 18 Monate bleiben, bevor er in einen anderen Tarif wechseln kann.

Nachteil an dieser Regelung ist, dass gerade bei den Rücklagen ein erheblicher Verlust verzeichnet werden muss. Außerdem ist der Versicherte gezwungen während dieser Zeit im Basistarif der privaten Krankenkasse zu bleiben, der lediglich einen sehr geringen Leistungsumfang bietet.

Altersrücklagen können nur bedingt von der neuen Kasse übernommen werden

Bei Bestandskunden, die ihre Verträge vor Januar 2009 abgeschlossen haben, kann der Wechsel in eine andere private Krankenkasse unter Umständen den vollständigen Verlust der Altersrücklagen zur Folge haben.

Die angesparten Anteile bleiben nur erhalten, wenn der Versicherungsnehmer in den Basistarif geht. Wählt er einen höheren Tarif, der mehr Leistungen umfasst, so verfallen alle angesparten Rücklagen.

Diesen Umstand wird der Versicherte nicht sofort bemerken, sondern erst wenn es im Alter zu einer Anhebung der Beiträge kommt. Versicherte, die nach Januar 2009 ihre Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung angetreten haben, können jederzeit ihren privaten Anbieter wechseln.

Allerdings gilt auch hier die Regel, dass der Versicherte zunächst für 18 Monate in den Basistarif gehen muss, damit er nicht die vollständigen Altersrücklagen verliert. Es ist nicht möglich, dass er in einen höheren Tarif wechselt.

Nachteilig kann sich auch auswirken, dass ein Teil der gebildeten Rücklagen eventuell bei einem Versicherungswechsel verloren geht. Das angesparte Geld, das zuvor eingezahlt worden ist, ist zumindest zu einem Teil verloren und kann nicht mehr für die Senkung der Beiträge im Alter genommen werden.

Versicherte sollten sich also vor einem Wechsel der privaten Krankenkasse der Nachteile bewusst sein, die für sie entstehen können.

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Je länger der Versicherte mit einem Wechsel wartet, desto größer wird der finanzielle Nachteil

Wenn sich ein Versicherter erst kurze Zeit bei einer privaten Versicherung befindet und mit der Versicherung nicht zufrieden ist, so kann er nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu einer anderen privaten Krankenkasse wechseln.

Nach einer kurzen Versicherungszeit ist der finanzielle Verlust relativ gering. Dennoch kann auch in diesem Fall der Wechsel zu einem anderen Anbieter zu Nachteilen führen. Das fängt bei den Tarifen bereits an.

Manche private Krankenkassen bieten sehr günstige Einsteigertarife an, die sich dann aber im Laufe der Zeit als teure Verträge erweisen. Zudem können die Leistungen auch sehr unterschiedlich sein, außerdem ist es bei bestehenden Vorerkrankungen teilweise nicht möglich, von einer anderen privaten Krankenkasse angenommen zu werden.

Generell ist es immer empfehlenswerter bei der bestehenden privaten Krankenkasse in einen anderen Tarif zu wechseln. In diesem Fall bleiben die Altersrücklagen in vollem Umfang erhalten und dennoch haben sich der Tarif und der Leistungsumfang der privaten Krankenkasse geändert, ohne dass ein kompletter Wechsel nötig gewesen wäre.