Gesetzliche Krankenkassen müssen aufnehmen, „Private“ nicht

Auf den ersten Blick erscheint er verlockend, der Blick auf die Leistungen privater Krankenversicherungen. Doch wer einen Wechsel plant, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein und vor allem alle Ate gründlich prüfen, damit es im Krankheitsfall kein böses Erwachen gibt.

Beruflicher Erfolg, höheres Einkommen – die gesetzliche Krankenkasse greift nicht mehr

Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor. Bisher waren Sie als Arbeitnehmer mit geringem Einkommen bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Nun stellt sich beruflicher Erfolg ein, das Einkommen steigt und Sie stehen vor der Frage, ob Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichern oder zu einer privaten Versicherungsgesellschaft wechseln. Jeder kennt die Situation aus dem Wartezimmer des Arztes: Ein neuer Patient erscheint, nimmt Platz und wird nach wenigen Minuten aufgerufen, obwohl zehn andere vor ihm da waren. Aha, ein Privatpatient. Im Krankenhaus wartet statt des Vierbettzimmers plötzlich ein Zweibettzimmer mit hübschem Bad, und das Essen schmeckt auch besser. Der Gedanke daran, Privatpatient zu sein, hat schon etwas Verlockendes. Ganz so einfach ist es aber nicht, den Status, den Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erworben haben, aufzugeben. Warum? Ihr Leben könnte sich wieder verändern, das Einkommen wieder sinken. Ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist dann nur unter schwierigen noch möglich. Sollten Sie also ernsthaft in Erwägung ziehen, sich jetzt privat zu versichern, sollten Sie einige Aspekte ernsthaft prüfen.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Gesetzliche Krankenversicherung oder privatwirtschaftliche Krankenversorgung?

Wenn Sie zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, gelten bei der Aufnahme andere Regeln als beim Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse wird prüfen, welches Eintrittsalter Sie haben, welche Vorerkrankungen bestehen, welcher Behandlungsbedarf in nächster Zukunft. Ein Beispiel: Sie sind 55 Jahre alt und haben seit vielen Jahren ein Rückenleiden, das Ihnen einige Bandscheibenvorfälle beschert hat. Dies müssen Sie angeben. Wenn die private Krankenversicherung Ihren Antrag dennoch positiv bewertet, wird Ihrem regulären Beitrag ein Risikozuschlag hinzugefügt, weil diese bereits vorhandenen Schäden natürlich Folgebehandlungen nach sich ziehen werden.

Sie leiden an einer fortschreitenden Parodontitis, die beim Zahnarzt auch aktenkundig ist? Dann ist klar, dass bei Ihnen in absehbarer Zeit Zahnnnerrsatz fällig wird. Auch dies geht als Risiko in Ihren Antrag ein. Es hilft auch nicht, wenn Sie die bei Ihnen bestehenden gesundheitlichen Risiken verschweigen. Denn im Behandlungsfall wird die neue private Krankenversicherung ihre Recherchen anstellen, um herauszufinden, ob Sie vorhandene Leiden verschwiegen haben. Für diese nicht angegebenen Leiden muss die Kasse nicht haften. Geben Sie Ihre gesundheitlichen Vorbelastungen aber an, werden sich diese als Risikozuschläge in Ihrem künftigen Beitrag bemerkbar machen. Darüber hinaus sind private Krankenkassen nicht wie die gesetzlichen an eine bestimmte Beitragsgrenze gebunden. Sie können die Beiträge erhöhen, wenn es die wirtschaftlichen Berechnungen erforderlich machen. So kann ein Monatsbeitrag schnell zu einer nicht mehr tragbaren Belastung werden. Der Wechsel zu eine gesetzlichen Krankenkasse ist aber auch dann nicht mehr leicht. Um diesen vollziehen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen dauerhaft deutlich niedriger sein wird, und Sie dürfen zum Zeitpunkt des gewünschten Wechsels nicht älter als 55 Jahre sein. Melden Sie sich allerdings arbeitslos, dann können Sie wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Die private Krankenversicherung kann Ihren Antrag ablehnen und es gibt Wartezeiten

Private Krankenversicherung orientieren sich ausschließlich an wirtschaftlichen Faktoren. Sie haben nicht wie die gesetzlichen Versicherungsgesellschaften einen staatlichen Auftrag. Deshalb können und dürfen sie auch nicht jedem Antrag stattgeben. Und genau da liegt das Problem für die Menschen, die in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Das Einstiegsalter gibt den Gesellschaften bereits Aufschluss über mögliche Risiken, die sie sich durch Beitragserhöhungen mitversichern lassen. Frauen im gebärfähigen Alter gehören zu dieser Gruppe, ältere Menschen ab 50 bilden eine weitere. Sie können zum einen Vorerkrankungen haben, zum anderen gehen sie auf Grund ihrer Altersstruktur bestimmten Alterserscheinungen entgegen. All dies wird bei der privaten Krankenversicherung und bei der Aufnahme neuer Kunden berücksichtigt und finanziell entsprechend bewertet durch Risikozuschläge. Wer also eine private Krankenversicherung wählt, sollte sich sicher sein, die finanziellen Ansprüche, die sich jährlich noch durch Erhöhungen ändern können, auch erfüllen zu können. Stellt sich Ihr persönliches Erkrankungsrisiko mit kostenintensiven Behandlungen als zu hoch dar, kann die private Krankenversicherung Ihren Aufnahmeantrag auch ablehnen. Wenn Sie sich dessen bewusst sind, werden Sie dafür sorgen, dass Sie an keinem einzigen Tag ohne eine Krankenversicherung sind. Natürlich können Sie sagen: „In den vergangenen zwei Jahren habe ich keinen Arzt aufgesucht“, also kann ich auch einmal einige Monate ohne Versicherung auskommen“. Das ist allerdings nicht nur kurzsichtig. Diese Haltung kann Sie auch in den finanziellen Ruin treiben. Wenn Sie morgen das Haus verlassen und auf dem unerwarteten Glatteis ausrutschen und sich einen komplizierten Bruch zuziehen, der eine Operation und einen Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen, dann werden Sie die dadurch entstehenden Kosten nicht allein bewältigen können.

Wenn Sie also zu einer privaten Krankenversicherung wechseln wollen, dann müssen Sie beim Erfassen der Krankheitsvorgeschichte mit dem Versicherungsberater ehrlich sein. Denn Ihre Krankengeschichte ist in diversen Arztpraxen dokumentiert. Es nutzt nichts, ein lange vorhandenes Herzleiden zu verschweigen. Die private Krankenkasse wird ohne Risikozuschlag keine Behandlung finanzieren, die damit in Zusammenhang steht.