Zahlt die Krankenkasse die stationäre Kur bei Adipositas?
Immer mehr Menschen leiden unter Übergewicht. Während bei vielen eine entsprechende Nahrungsumstellung und Bewegung schon ausreichend sein mag, verhält es sich bei krankhaftem Übergewicht schon anders. Hier kann eine stationäre Kur zur Gewichtsreduktion helfen, aber wer trägt dann die Kosten für den Aufenthalt?
Übergewicht ist weit verbreitet
Eine große Anzahl der Verbraucher in Deutschland leidet in der heutigen Zeit unter mehr oder weniger Übergewicht. Der Grund dafür ist in der Regel nicht nur eine falsche Ernährung, sondern auch darin zu sehen, dass von allem zu viel zu sich genommen wird. Ein entsprechender Bewegungsmangel unterstützt dann noch nachhaltig das Übergewicht. Betroffen sind häufig Arbeitnehmer, die einer sitzenden Tätigkeit nachgehen, aber auch immer mehr Kinder oder Jugendliche leiden unter Übergewicht. Geraten wird in den verschiedensten Beratungsstunden, dass die Ernährung umgestellt werden soll, welches dann mit einem ausgearbeiteten Bewegungsprogramm einhergeht. Aber was ist, wenn der Verbraucher unter Adipositas, also krankhaftem Übergewicht beziehungsweise Fettsucht leidet. Diese Personengruppe wird es aus eigener Kraft kaum noch schaffen, eine Gewichtsreduktion in der Form durchführen zu können. Hier ist oftmals nur eine stationäre Kur zur Gewichtsreduktion als die perfekte Maßnahme zu sehen. Die Abnahme erfolgt unter strengster, ärztlicher Aufsicht und wird durch die Erarbeitung von individuellen Ernährungs- und Bewegungsplänen positiv unterstützt. Denn dieser Personenkreis, für die stationäre Kur in Frage kommt, muss es erst wieder erlernen, sich gesund und bewusst zu ernähren. Ebenso müssen die sportlichen Bewegungsmaßnahmen dem Körper angepasst werden. Der Patient wird bei einer stationären Kur zur Gewichtsreduktion genauestens auf bereits vorhandene Folgeschäden oder Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychische Erkrankungen untersucht. Auch die inneren Organe sowie der Knochen- und Gelenkbau werden einbezogen. Das Ziel eines stationären Kurzentrums ist grundsätzlich darin zu sehen, dass der Patient nicht nur erfolgreich abnehmen soll, um so einen entscheidenden, wertvollen Beitrag zur eigenen Gesundheit zu leisten, sondern ebenso zielgesteuert das neue Gewicht anhalten wird. Aber wenn eine solche Kur angeraten ist, kommt als erstes der Gedanke auf, wer die Kosten für den stationären Aufenthalt tragen wird.
Wer trägt die Kosten für die stationäre Kur zur Gewichtsreduktion
Handelt es sich bei dem Patienten um ein Mitglied in der privaten Krankenversicherung, braucht sich dieser keine Gedanken über die Kostenerstattung zu machen. Ist der Leistungsumfang entsprechend abgesichert und der Punkt der Kuren inbegriffen, wird der stationäre Aufenthalt in jedem Fall übernommen. In den meisten Verträgen sind die Kuren mit 100 Prozent angegeben, so dass hier eine volle Kostenerstattung stattfindet. Da allerdings ein krankhaftes Übergewicht im Normalfall schon seit vielen Jahren besteht, muss dieses bei der Antragsstellung angegeben werden und kann dazu führen, dass ein Risikozuschlag erforderlich wird. Handelt es sich um ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, müssen natürlich, um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erhalten, entscheidende Voraussetzungen erfüllt werden. Allen voran steht eine eingehende Untersuchung beim behandelnden Arzt an. Dieser muss die medizinisch begründete Meinung vertreten, dass die Kur zur Gewichtsreduktion für den Patienten dringend erforderlich ist. Auch wenn die Krankenkasse versuchen wird, ihr Mitglied zu einer ambulanten Kur aus Kostengründen zu überreden, kommt für die Wirksamkeit nur eine stationäre Kur in Frage. Denn hier wird ein pädagogischer Teil einbezogen, der ambulant nicht in der gewünschten Intensität durchführbar wäre. Der Arzt muss dann den Kurantrag stellen und wird den Patienten durch alle behördlichen Schritte mit dem Versicherungsträger begleiten. So wird sicherlich auch noch eine Untersuchung beim Amtsarzt anstehen. Das Problem in der heutigen Zeit, in der alle Krankenkassen darauf aus sind, Kosten einsparen zu wollen und zu müssen, liegt darin, dass es zunehmend schwieriger wird, einen entsprechenden Kuraufenthalt bewilligt zu bekommen. Im Regelfall aber lässt sich dagegen Einspruch erheben, vor allem dann, wenn die amtsärztliche Untersuchung noch nicht stattgefunden hat.
Eine private Krankenzusatzversicherung übernimmt den Eigenanteil
Wurde von der Krankenkasse dem Antrag auf eine stationäre Kur bei einer Gewichtsreduktion stattgegeben, wird diese auch die Kosten dafür übernehmen. Also ebenfalls die auflaufenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung vor Ort in der stationären Klinik. Wie es jedoch bei fast allen Leistungen der Fall ist, die der Versicherte von der gesetzlichen Krankenkasse erhält, verbleibt auch in diesem Fall ein Eigenanteil, den das Mitglied selber tragen muss. Hier wird die entsprechende Kurklinik einem Krankenhaus gleichgesetzt, was bedeutet, dass zehn Euro täglich vom Versicherten zu zahlen sind. Verfügt der Patient jedoch über eine private Krankenzusatzversicherung, kann er diese Kosten dort wieder als Erstattung geltend machen. Jedoch ist bei Vertragsabschluss ebenfalls das Übergewicht anzugeben, was sich im Beitrag niederschlagen kann. Sehr wichtig ist jedoch, wie auch bei der privaten Krankenversicherung, die Wartezeit zu beachten. Dies bedeutet, wenn der Kurantrag bereits in Arbeit ist, ist es für den Abschluss bereits zu spät. Die Kosten werden dann nicht übernommen. Daher sollte eine Zusatzkrankenversicherung bereits beizeiten in die Überlegung genommen werden, damit im Versicherungsfall die Übernahme des Eigenanteils gewährleistet ist. Um dafür die geeignetste Versicherung herauszufinden, kann ein entsprechender Vergleich über das Internet durchgeführt werden. Hier sind Versicherungsgesellschaften zu finden, die auf eine Wartezeit verzichten, aber im monatlichen Beitrag teurer sind.
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