Zuzahlungsgrenzen bei Krankenkassen

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse steigen stets, die dafür zu erwartenden Leistungen werden immer geringer. Parallel steigen die Zuzahlungen, die der Patient aus eigener Tasche bezahlen muss. Jedoch gibt es Zuzahlungsgrenzen, die bei Erreichen eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen verschaffen.

Die Beiträge und Zuzahlungen steigen, die Leistungen sinken

Alljährlich steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an, aber die Leistungen durch die Krankenkasse sinken immer weiter. Der Versicherte muss sich bei fast allen Leistungen, welche die Krankenkassen übernehmen, mit einer Zuzahlung beteiligen.

Dies sorgt für einen ständigen Unmut beim Verbraucher, denn es wird sich immer wieder gefragt, was mit den eingezahlten Beiträgen, die je nach Einkommen einige Hundert Euro betragen können, eigentlich geschieht.

Keine Härteregelung für Geringverdiener

Eine generelle Härteregelung für Menschen, die nur ein geringes Einkommen beziehen, ist nicht vorhanden, wobei eine Ausnahme beim Zahnersatz bestehen kann. Somit ist die eigene Gesundheit einerseits nicht nur das wertvollste Gut, dass der Mensch hat, eine unvermeidbare Erkrankung kann andererseits sehr teuer werden. Und genau das ist der Grund, warum viele Menschen den Gang zum Arzt scheuen: Weil sie finanziell oftmals nicht die Möglichkeiten haben, die Vielzahl an Zuzahlungen bezahlen zu können.

Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Zuzahlung befreit

Grundsätzlich befreit von den Zuzahlungen jedoch sind Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil mitversichert sind. Aber auch hier gilt wieder eine Ausnahme, die bei Fahrtkosten und Zahnersatz zu finden ist, denn dafür greift die Befreiung nicht.

Zuzahlungen sind bis zur zumutbaren Belastungsgrenze zu leisten

Zu den wichtigsten Zuzahlungen gelten die Krankenhauszuzahlungen, die sich auf zehn Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage pro Jahr belaufen oder die Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Hier werden mindestens fünf Euro, aber maximal zehn Euro fällig, jedoch nie mehr als der eigentliche Medikamentenpreis.

Zuzahlung bei Medikamenten vermeiden durch Nutzung von Generika

Besonders bei Arzneimitteln lohnt es sich dann, in der Apotheke nach einem Alternativpräparat zu fragen, welches in der Zusammensetzung zwar gleich, aber aufgrund bestimmter Voraussetzungen wesentlich preisgünstiger und somit zuzahlungsbefreit ist. Verschreibt der Arzt bereits ein Präparat, welches von der Zuzahlung befreit ist, dann muss dieses auf dem Rezept vermerkt werden. Geschieht dies nicht, ist die Apotheke dazu verpflichtet, die entsprechende Zuzahlung einzufordern und an die Krankenkasse abzuführen.

Zuzahlung bis zur individuell zumutbaren Belastungsgrenze

Da Zuzahlungen bis zu einer individuell festgelegten und zumutbaren Belastungsgrenze zu leisten sind, gilt es in jedem Fall, alle Belege zu sammeln. Apotheken bieten vielfach Sammelhefte an, in denen jede Ausgabe für Arzneimittel eingetragen und quittiert wird.

Befreiung von Zuzahlung durch Krankenkasse beantragen

Ist die zumutbare Eigengrenze erreicht, ist der Gang zur gesetzlichen Krankenkasse notwendig, um eine Befreiung zu beantragen. Von diesem Moment an sind alle weiteren Behandlungen und damit verbundene Arznei- oder Hilfsmittel zuzahlungsfrei.

Brillen oder nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel immer zuzahlungspflichtig

Kosten für Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen, wie zum Beispiel Brillen oder nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, bleiben allerdings von der Befreiung unberührt. Dies bedeutet, auch hier muss der Patient weiterhin die Kosten aus eigener Tasche tragen.

Krankenzusatzversicherungen fangen auch solche Zuzahlungen ab

Für solche Fälle kann sich eine private Krankenzusatzversicherung als hilfreich herausstellen, die solche Kostenpunkte auffängt.

Wie hoch ist die individuelle Zuzahlungsgrenze?

Zwei Prozent des Bruttofamilieneinkommens

Um die eigene, ganz persönliche Zuzahlungsgrenze zu ermitteln, wird das Bruttofamilieneinkommen genommen. In der Regel liegt die Zuzahlungsgrenze bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken sogar nur ein Prozent. Lebt in einer Familie bereits ein chronisch Kranker, liegt die Belastungsgrenze für die komplette Familie bei einem Prozent.

Freibeträge verringern das Bruttofamilieneinkommen

Zu den Bruttoeinnahmen innerhalb der Familie werden alle Einkommen der Mitglieder gerechnet, abzüglich bestimmter Freibeträge. Sind Kinder vorhanden, wird der komplette Kinderfreibetrag eingerechnet. Bei Singles wird das tatsächliche Bruttoeinkommen als Basis genommen. Weiterhin zählen auch Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Renten oder Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Lediglich Einnahmen aus Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Rentenbezüge aus dem Bundesversorgungsgesetz oder Blindengeld dürfen nicht dazugerechnet werden

Krankenkassen geben Auskunft über individuelle Zuzahlungsgrenze

Um die individuelle Belastungsgrenze für die Zuzahlung zu ermitteln, stehen im Internet Rechner zur Verfügung, aber ebenfalls geben die Krankenkassen darüber genaue Information.

Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze selbst aktiv werden

Ist die Zuzahlungsgrenze erreicht worden, wird der Versicherte nicht automatisch die Information von der Krankenkasse erhalten, sondern muss sich dann selbst drum kümmern. Sollte dies aber versäumt werden, besteht kein Grund zur Sorge, denn eine Rückerstattung von zu viel gezahlten Zuzahlungen ist noch am Jahresende möglich.

Zuzahlungsbefreiung bereits am Jahresanfang beantragen?

Wer chronisch krank ist oder aber schon vorab weiß, dass er aufgrund bestimmter Erkrankungen und Behandlungen die Zuzahlungsgrenze erreichen wird, kann sich bereits am Jahresanfang davon befreien lassen. Hierzu erhält der Versicherte von seiner Krankenkasse einen Antrag, den er ausgefüllt wieder einreichen muss.

Damit sofort eine Befreiung greifen kann, gilt es, den individuellen Pauschalbetrag als Einmalbetrag komplett bei der Krankenkasse einzuzahlen. Die Bescheinigung für die Befreiung erhält der Versicherte sofort, so dass die Zuzahlungspflicht umgehend entfällt.

Wenn sich allerdings herausstellt, dass dieser Pauschalbetrag aufgrund gewisser Umstände im Laufe des Jahres doch nicht ausgeschöpft wurde, dann kann der Versicherte am Jahresende die Differenz zum selbst bezahlten Pauschalbetrag wieder zurückfordern.

Daher sollten ebenfalls bei einer bereits erhaltenen Befreiung alle anfallenden Belege gesammelt werden, die zu Beweis- und Berechnungszwecken vorgelegt werden müssen.

    Tarife für Krankenzusatzversicherungen vergleichen

    Krankenzusatzversicherungen ergänzen den Versicherungsumfang und Leistungskatalog des gesetzlichen Grundschutzes und bieten Ihnen individuelle Leistungsbausteine, die es sonst nur in der privaten Krankenversicherung gibt. Ein kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot ganz nach Ihren Wünschen können Sie bei versichert.de - Ihr Versicherungsmakler anfragen.

    Krankenzusatzversicherung

    • Vergleich vieler Versicherungen
    • unabhängige & kostenlose Beratung
    • ohne zusätzliche Kosten
    Gewünschte Leistungen:
    Persönliche Angaben:
    Ihre Anschrift / Wohnsitz:
    Erreichbarkeit per Email / Telefon:
    *Pflichtfeld
    SSL-gesicherte Datenübertragung.