Osteopathie – Kostenübernahme
Definition: Was ist Osteopathie?
Heilen mit den bloßen Händen – die Osteopathie (altgr. ostéon, „Knochen“ und páthos, „Leiden“) gehört zum Bereich der alternativen Heilverfahren. Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung wird versucht, durch manuelle Therapie eine etwaige Bewegungseinschränkung zu lösen bzw. zu behandeln. Die Osteopathie beruht auf der Annahme, dass der Körper grundsätzlich zur Selbstregulation fähig ist und eine funktionelle Einheit darstellt. Zudem beeinflussen sich Funktion und Struktur des Körpers gegenseitig. Osteopathen fördern nun mittels ihrer Behandlung die erwähnte Selbstregulation.
Um eine optimale Funktion des Körpers zu gewährleisten, muss dessen Beweglichkeit in der Gesamtheit gewährt sein. Angefangen vom Bindegewebe über die Muskulatur und den Gelenken bis hin zu Organen sowie dem Nerven- und Gefäßsystem. Bestehende Spannungen löst die Osteopathie. Auf Medikamente wird verzichtet.
Osteopathie wird häufig auch als manuelle Medizin oder Manualtherapie bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Osteopathie: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Alle Daten stammen aus dem Jahr 2017. Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Krankenkasse
Die Osteopathie ist prinzipiell kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, weshalb jene die Kosten nicht übernehmen dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich die Kassen allerdings trotzdem. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen führen die Osteopathie als ergänzende Leistung und erstatten das Geld unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Kostenübernahme erfolgt entweder a) in Form einer begrenzten Anzahl an Behandlungen pro Jahr (ggf. zusätzlich prozentual limitiert) oder b) basierend auf einem budgetierten Gesundheitskonto. In einigen Fällen zahlen die Krankenkassen lediglich einen Bonus.
Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Osteopathie?
Unsere Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Kostenübernahme. Nicht aufgeführt sind geschlossene Betriebskrankenkassen. Angaben unter „max. im Jahr“ beziehen sich auf einzelne Sitzungen (je Sitzung), z. B. „je 40 Euro, bis zu drei Sitzungen“ bedeutet umgerechnet eine max. Kostenübernahme von 120 Euro (3 x 40 Euro). Der Prozentsatz bezieht sich auf die Übernahme der Sitzungskosten, d. h. die Kasse trägt pro Sitzung lediglich einen Anteil von beispielsweise 80 %.
Einige Krankenkassen haben sich nicht an unserer Abfrage beteiligt und die Angaben ließen sich nicht anderweitig verifizieren. In diesen Fällen haben wir die Kassen mit k. A. (keine Angabe) gekennzeichnet.
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Ersatzkassen (EK) und Knappschaft
Innungskassen
Betriebskrankenkassen (BKK)
Abkürzungen:
1) über Prämien/Bonussystem
2) im Rahmen eines limit. Gesundheitskontos
3) Treuebonus: Verdopplung auf 500 €/Jahr
k. A. = keine Angabe
+ = ja
– = nein
Bundesländer – Abk.
BW = Baden-Württemberg
BY = Bayern
BE = Berlin
BB = Brandenburg
HB = Bremen
HH = Hamburg
HE = Hessen
MV = Mecklenburg-Vorpommern
NS = Niedersachsen
NW = Nordrhein-Westfalen
RP = Rheinland-Pfalz
SL = Saarland
SH = Schleswig-Holstein
SN = Sachsen
ST = Sachsen-Anhalt
TH = Thüringen
Geschlossene Betriebskrankenkassen – nicht aufgelistet
BKK Aesculap, BKK BPW Bergische Achsen KG , BKK B. Braun Melsungen AG, BKK der MTU Friedrichshafen, BKK Deutsche Bank AG, BKK EVM, BKK EWE, BKK GRILLO-WERKE AG, BKK Groz-Beckert, BKK KARL MAYER, BKK KBA, Krones BKK, BKK MAHLE, BKK Miele, BKK Rieker.Ricosta.Weisser, BKK Pricewaterhouse-Coopers, BKK RWE, BKK Salzgitter, BKK STADT AUGSBURG, BKK Voralb, BKK Würth, BMW BKK, Daimler BKK, Ernst & Young BKK, Merck BKK, Südzucker BKK, Wieland BKK