Patientenverfügung
Viele Menschen wollen im Falle eines schweren Unfalls oder schlimmer Krankheit ohne Aussicht auf Besserung nicht mehr intensivmedizinisch behandelt werden. Diesen wird mit der Patientenverfügung die Möglichkeit geboten, Wünsche zur Behandlung auch im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zu äußern. In erster Linie richtet sich die Patientenverfügung an den Arzt und das Behandlungsteam.
Es ist ganz und gar nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinanderzusetzen, die sich auf Krankheit, Leiden und Sterben beziehen, allerdings ist dies notwendig, da man so selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn Ärzte den festgelegten Wünschen entsprechen.
Form einer Patientenverfügung
Für die Patientenverfügung gibt es zwar keine bestimmte Formvorschrift, sie kann also schriftlich oder mündlich erfolgen. Jedoch ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung schriftlich niederzulegen.
Professionelle Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung
Empfehlenswert ist, bei der Erstellung professionelle Hilfe durch Hausarzt und Fachanwalt in Anspruch zu nehmen. Nur so kann man sicher gehen, dass man eine wirksame Patientenverfügung erhält. Denn zum einen ist eine eindeutige, präzise und rechtswirksame Formulierung von großer Wichtigkeit, zum anderen kennt der Hausarzt in der Regel seinen Patienten gut, so dass für eventuelle Szenarien auch direkt eine Handlungsanweisung gegeben wird, an die sich die behandelnden Ärzte halten müssen. Alternativ gibt es auch spezialisierte Beratungsstellen, die gegen Gebühr bei der Erstellung einer Patientenverfügung behilflich sind.
Formulierung einer Patientenverfügung
In der Patientenverfügung sollte möglichst konkret beschrieben werden, in welcher Situation die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungen in diesen Situationen gewünscht werden. So sollten Begriffe wie beispielsweise „erträgliches Leben“ oder „qualvolles Leiden“ unbedingt vermieden werden, denn sie sind wenig hilfreich, da diese Aussagen unterschiedlich ausgelegt werden können.
Die in der Patientenverfügung gemachten Festlegungen zu ärztlichen Behandlungen sind verbindlich, wenn durch diese Festlegungen der eigene Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung gewertet und damit unter Strafe gestellt werden.
Bevollmächtigte
Um sicherzugehen, dass der eigene Wille umgesetzt wird, sollten mindestens zwei Bevollmächtigte in der Patientenverfügung benannt werden. Diese sollten über den Inhalt der Patientenverfügung in vollem Umfang informiert sein und natürlich Bereitschaft zeigen, im Ernstfall aktiv zu werden.
Persönliche Wertvorstellungen
Es kann auch sinnvoll sein, persönliche Wertvorstellungen und Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe zur Patientenverfügung zu schildern. Auf diese Weise kann trotz Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztlichen Behandlungen genommen und das eigene Stimmrecht gewahrt werden.
Aufbewahrung der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis von Existenz und Hinterlegungsort erlangt werden kann. Hilfreich ist ein Hinweis in der Geldbörse. Auch bei der Aufnahme in eine Klinik oder ein Pflegeheim sollte auf das Bestehen einer solchen Patientenverfügung hingewiesen werden.
Regelmäßige Kontrolle der Patientenverfügung
Vernünftig kann es auch sein, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen (z. B. jährlich) zu erneuern oder zu bestätigen. So kann man sich im eigenen Interesse regelmäßig vergewissern, ob die Festlegungen noch gelten sollen bzw. konkretisiert oder abgeändert werden sollen.
Patientenverfügung im Ausland
Eine deutsche Patientenverfügung hilft im Ausland meist nicht, deshalb ist es im Falle eines längeren Auslandaufenthaltes sinnvoll, eine notariell beglaubigte Übersetzung in der jeweiligen Landessprache mitzuführen.