Vorteilhafte Pool-Modelle

In Bezug auf ein Pool-Modell erhält der Kapitalanleger, also der Eigentümer der Wohnung, die Garantie, dass er im Bedarfsfalle zwar nicht unbedingt in seine eigene, aber in eine gleichwertige Wohnung der Anlage einziehen kann. Dafür besteht für den Mieter der Wohnung aber die Sicherheit, dass ihm nicht gekündigt werden kann.

Einige Anbieter beim Service-Wohnen sichern Ihnen sogar einen Platz im Altenheim auf Lebenszeit zu (sog. „Heimverbundenen-Variante“, andere wiederum verlangen den Umzug ins Pflegeheim).

Ein guter Grundservice sollte grundsätzlich die komplette haustechnische Versorgung bieten (Hausmeister, Gebäudereinigung, Winterdienst, Notrufeinrichtung etc.). Vertraglich sollte vor allem festgelegt werden, dass der Notruf auch wirklich rund um die Uhr erreichbar ist.

Hierzu sollte jeder Vertrag auch die zugesicherten Versprechungen festhalten und darüber hinaus auch eine Kündigungsmöglichkeit beinhalten. Versuchen Sie auch möglichst genau zu regeln, bis zu welchem Grad der Pflegebedürftigkeit die häusliche Pflege garantiert wird und ab welchem Zeitpunkt Sie in ein Pflegeheim umziehen müssen.

Die monatlichen Betreuungspauschalen liegen zwischen 25 und 175 Euro. Vorteilhafter gegenüber den Pauschalen ist jedoch die Festlegung von Leistungen. Dadurch hat jeder die Möglichkeit, bestimmte Leistungen aus dem Grundservice herauszunehmen, um diesen nur nach Bedarf nutzen und abrechnen zu können.

Die Wahlleistungen (Pflegeleistungen, Essensversorgung etc.) können bei anerkannter Pflegebedürftigkeit über die Pflege- bzw. Krankenkasse abgerechnet werden.

Die richtige Vertragsgestaltung beim Betreuungsvertrag

Das sollten Sie bei der Vertragsgestaltung eines Betreuungsvertrages beachten:

  • Beim betreuten Wohnen wird neben dem Mietvertrag auch ein Betreuungsvertrag geschlossen.
  • Achten Sie dabei auf eine genaue Beschreibung der Konditionen aller Wahlleistungen.
  • Lassen Sie sich die entsprechenden Kosten auflisten.
  • Sorgen Sie für einen Grundservice.
  • Legen Sie fest, dass Sie nicht nur frei entscheiden dürfen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Legen Sie auch genau fest, wer diese Leistungen erbringen soll (bspw. ambulanter Pflegedienst).
  • Die gesamte Angebotspalette an Wahlleistungen sollten vertraglich möglichst langfristig garantiert sein.
  • Vereinbaren Sie im Betreuungsvertrag, dass Sie als Bewohner auch einen anderen Dienstleister als den hauseigenen beauftragen dürfen (bspw. Nachbarn, Freunde, Verwandte etc.).

Eine individuelle Beratung in Fragen betreutes Wohnen gibt es bei zahlreichen Beratungsstellen für ältere Menschen in den Städten und Gemeinden, bei den Verbraucherzentralen oder beim Kuratorium Deutscher Altenhilfe (An der Pauluskirche 3, 50677 Köln).

 

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