Eine Zusatzversicherung zur privaten Krankenkasse ist nicht nötig.
Abschluss von zusätzlichen Versicherungen ist bei einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse zwar möglich, aber nicht empfehlenswert, da sich der Versicherte seinen Leistungskatalog selber zusammenstellen kann.
Die private Krankenkasse bietet Versicherten eine individuelle Tarifgestaltung an
Versicherungsnehmer haben bei der privaten Krankenkasse, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Möglichkeit, ihren Leistungskatalog selber zusammen zu stellen. Die Tarife in der privaten Krankenkasse sind flexibel und neben den normalen Grundtarifen, Basis-, Standard- und Komforttarif, können die Versicherten weitere optionale Leistungen aussuchen. Somit können auch in den Bereichen, wie Zahnmedizin und Naturheilverfahren, weitere Zusatzleistungen vom Versicherten in Anspruch genommen werden. Dafür wird lediglich ein kleiner zusätzlicher Aufschlag auf die monatliche Prämie fällig. Die Tarifgestaltung in der privaten Krankenkasse ähnelt daher eher einem Setzkastenprinzip, dass heißt die jeweilige Ausgestaltung des Vertrages liegt im Ermessen der Versicherungsnehmers und seinen speziellen Wünschen und Anforderungen. Vorteil davon ist, dass der Versicherte einen vollen Versicherungsschutz erhält, der auf seine individuellen Bedürfnisse ausgelegt ist und der sich auch im Laufe des Vertrages nicht ändert. Selbst wenn noch mehr Leistungen aus dem gesetzlichen Katalog gestrichen werden, kann das bei der privaten Krankenkasse nicht passieren. Deswegen ist es auch nicht notwendig, eine weitere Zusatzversicherung abzuschließen, wenn der Versicherte sich in einer privaten Krankenkasse befindet.
Abschluss einer privaten Zusatzversicherung macht erst Sinn bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse
Durch die steigenden Kosten im Gesundheitssektor ist es in den letzten Jahren immer häufiger vorgekommen, dass Leistungen aus dem gesetzlichen Katalog gestrichen worden sind. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse umfasst längst nicht mehr alle Bereiche und alle Leistungen, die über eine so genannte medizinische Grundversorgung hinausgehen, werden generell nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und müssen vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Gerade in der Zahnmedizin und bei einer notwendigen Zahnersatzbehandlung können die Kosten für den Versicherungsnehmer in ungeahnte Höhen steigen. In diesen Fällen kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung die Kosten in bezahlbarem Rahmen halten. Je nach Art der Versicherung werden die Kosten bis zu einem gewissen Anteil, aber teils auch in vollem Umfang übernommen. Durch den Abschluss einer solchen privaten Zusatzversicherung können gesetzliche Versicherungsnehmer ihren Versicherungsschutz ausbauen. Solche Zusatzversicherungen werden nicht nur für Zahnbehandlungen, sondern auch beispielsweise für Naturheilverfahren angeboten. Für Versicherte einer privaten Krankenkasse ist es unnötig, eine solche private Zusatzversicherung abzuschließen, da sie ihren Leistungskatalog individuell zusammenstellen können und somit auch auf zusätzliche Leistungen zurückgreifen können. Dennoch lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall und sollte auch in Erwägung gezogen werden.
Eine Zusatzversicherung kann bei einer Neuversicherung in der privaten Krankenkasse bestehen bleiben
Sollte sich ein Versicherter dazu entschließen, die Versicherung zu wechseln und Mitglied in einer privaten Krankenkasse zu werden, so muss er nicht zwangsläufig seine bestehende Zusatzversicherung kündigen. Die Leistungen der privaten Krankenkassen decken zwar mehr Bereiche ab, doch die meisten Leistungen werden optional dazu genommen, dass heißt, dass sie in den meisten Tarifen nicht vollständig enthalten sind. Die Kosten für diese zusätzlichen Leistungen sind zwar gering, aber durch eine bestehende Zusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer eventuell seinen Beitrag zur privaten Krankenkasse mindern und von den Vorteilen profitieren, die ihm beide Versicherungen bieten. Allerdings sollte der Versicherungsnehmer genau ausrechnen, ob sich die Beibehaltung der Zusatzversicherung noch lohnt. Ist der Beitrag beispielsweise höher, als der Betrag, den er bei der privaten Krankenkasse für den erweiterten Leistungsumfang zahlen müsste, so ist es sinnvoller, die Zusatzversicherung zu kündigen. Liegt eine Zusatzversicherung aber nicht vor, ist es generell unsinnig, eine abzuschließen, da die privaten Krankenkassen die gleichen Leistungen bieten können. Vorteil ist, dass der Versicherungsnehmer dann alle Leistungen nur von einem Versicherer bezieht und nicht mehrere Policen berücksichtigen muss. Eine Beratung im Vorfeld macht auf jeden Fall Sinn, denn da werden auch die einzelnen Tarife der Anbieter untereinander verglichen und die möglichen Schwachstellen der Verträge aufgezeigt.
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