Besteht ein Krankengeldanspruch, wenn der Patient gegen den ärztlichen Rat das Krankenhaus verlässt?
Ein Krankenhausaufenthalt ist für den Patienten nicht als angenehm zu bezeichnen. Im Vordergrund jedoch steht eine sorgfältige Behandlung und Betreuung, damit der Patient schnell genesen kann. Allerdings möchten viele das Krankenhaus vorzeitig verlassen und nun stellt sich die Frage, ob das Krankengeld weiter gezahlt wird.
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Bei einem nötig werdenden Krankenhausaufenthalt sollte immer eine sorgfältige Betreuung und Behandlung im Vordergrund stehen, denn diese ist ausschlaggebend für die Genesung des Patienten. Dies bedeutet, dass ein persönliches Vertrauensverhältnis auf allen Seiten aufgebaut werden muss, damit sich der Patient in guten Händen aufgehoben fühlt. In diesem Fall wird er den nötigen Untersuchungen, Behandlungen und möglichen Eingriffen auch sicher zustimmen. Grundsätzlich hat aber jeder Patient ein Selbstbestimmungsrecht. Dies sagt aus, dass er selber frei entscheiden kann, ob er beispielsweise mit einer bestimmten Therapie oder einem Medikament behandelt werden möchte. Ebenso ist in dem Selbstbestimmungsrecht geregelt, dass eine eigene Entscheidung besteht, ob das eigene Leben in einer ausweglosen Lage künstlich verlängert werden darf und ebenso bedarf es einer Zustimmung für größere Operationen. Sollte der Patient dazu nicht in der Lage sein, wird das Krankenhaus sich an einen Angehörigen wenden. Allerdings kann in absoluten Notfällen, in denen es auf ein sofortiges Handeln ankommt, darauf verzichtet werden. Entscheidet sich der Patient nach einer ausgiebigen Aufklärung gegen eine angedachte Behandlung, übernimmt er jedoch auch das volle eigene Risiko. Dazu wird die Klinik für gewöhnlich eine schriftliche Bestätigung vom Patienten abverlangen. Jedoch sind die Ärzte dazu verpflichtet, den Patienten verständlich über alle Untersuchungen und Behandlungen sowie Operationen zu informieren. Dies beinhaltet die Vor- und Nachteile, die sich daraus ergeben können.
Der Krankenhausaufenthalt kann jederzeit beendet werden
Ebenso hat der Patient das Recht, seinen Krankenhausaufenthalt aus eigenem Entschluss zu beenden und nach Hause zurückzukehren. Er darf nur dann gegen seinen Willen zurückgehalten werden, wenn besondere Bestimmungen angewendet werden müssen, die eine Beendigung unmöglich machen. Dazu zählen beispielsweise ansteckende Infektionskrankheiten oder auch eine gerade durchgeführte Operation. Wenn der Patient jedoch die Klinik gegen den ärztlichen Rat verlassen möchte, handelt er komplett auf sein eigenes Risiko. Der jeweils behandelnde Arzt wird sich den Wunsch des Patienten dann mit der Unterschrift bestätigen lassen. Dies geschieht jedoch nicht, ohne ihn vorab auf die möglichen Risiken, die einen vorzeitigen Abbruch mit sich bringen können, aufmerksam zu machen. Weiterhin wird der Patient ebenso wichtige Hinweise zur weiteren Behandlung erhalten, damit die Genesung zum gewünschten Erfolg führen kann. Auch der eigene Hausarzt ist darüber zu informieren. Darüber hinaus werden die, für die Weiterbehandlung, wichtigen Unterlagen für den eigenen Arzt mitgegeben. Wer allerdings in einer privaten Krankenversicherung abgesichert ist, eine private Krankenzusatzversicherung besitzt oder auch von der Krankenkasse ein gesetzlich festgelegtes Krankengeld bezieht, stellt sich häufig die Frage, ob dann in solch einem Fall, in dem das Krankenhaus auf eigenen Wunsch verlassen wird, die Zahlung der Leistungen beeinträchtigt wird oder sogar komplett eingestellt werden können. Dies würde unter Umständen zu enormen, finanziellen Einbußen des Patienten führen können.
Der Krankengeldanspruch beim vorzeitigen Verlassen des Krankenhauses
Wer privat ein Krankenhaustagegeld versichert hat und somit pro Tag einen bestimmten Betrag für seinen Aufenthalt im Krankenhaus erhält, wird von dem Tag an, in dem er das Krankenhaus verlässt, keine weiteren Zahlung mehr beanspruchen können. Hierbei kommt es jedoch auf den Zeitraum des Verlassens an. Wer erst nach dem Mittag nach Hause geht, erhält noch für den vollen Tag das abgeschlossene Krankenhaustagegeld. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob der Patient frühzeitig und auf eigenen Wunsch die Klinik verlassen möchte. Im Gegenzug ist dann mit dem Tag auch die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Euro pro Aufenthaltstag nicht mehr zu entrichten, sofern der jährliche Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Bei der Zahlung von Krankengeld verhält es sich wiederum anders. Wer das Krankenhaus gegen den ärztlichen Rat verlässt, ist nicht automatisch als genesen und somit arbeitsfähig anzusehen. Allerdings ist die wichtigste Voraussetzung sowie Pflicht, um weiterhin Krankengeld beziehen zu können, dass der Patient sich umgehend in die Hände seines Arztes begibt, der den Fortbestand der Krankheit feststellen muss. Erfolgt die Entlassung auf einen Freitag oder Samstag, bedeutet das, dass der Hausarzt am Montag informiert und bestenfalls auch aufgesucht werden muss. Ihm sind bei dem Besuch auch alle Unterlagen aus dem Krankenhaus vom dort behandelnden Arzt zu übergeben, indem in jedem Fall der Befund enthalten ist. Damit erhält der eigene Mediziner die Möglichkeit, die entsprechende Weiterbehandlung durchführen zu können, so dass die Genesung weiter positiv voranschreiten wird. Der Anspruch auf das Krankengeld würde allerdings in dem Moment sofort entfallen, wenn der Patient sich nach einem Aufenthalt in der Klinik nicht wieder beim Arzt meldet, der dann die Krankheit mittels einer Bescheinigung für die Bezugsstelle weiter dokumentiert. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine weiterführende Zahlung von Krankengeld bis zur Genesung.
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