Muss jede Krankenkasse jeden Kunden aufnehmen?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden Antragsteller aufnehmen, der laut Sozialgesetzbuch V die Voraussetzungen dafür erfüllt. Dies sind Menschen, deren monatliches Einkommen bei mehr als 400 € liegt und den jährlich vom Gesetzgeber neu festgesetzten Höchstbetrag an Einkommen nicht überschreitet. Informieren Sie sich.
Deutschland war Vorreiter in Sachen Krankenversicherung
Fast 130 Jahre alt ist die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Im Jahr 1883 erstmals eingeführt, sollte sie soziale Missstände im Lande verhindern helfen. Von Beginn an war die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft geplant. Alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag nicht überstieg, wurden verpflichtet, einen Teil ihres Gehaltes monatlich an die Krankenkasse zu zahlen. Der Arbeitgeber wurde ebenfalls per Gesetz verpflichtet, einen Teilbetrag aus Unternehmensgeldern zu finanzieren, also einen Anteil zu übernehmen. Der Gedanke, der bis heute hinter diesem weltweit immer noch beispielhaften Modell steht: Gesunde helfen Kranken.
Ab Minijob bis zur Versicherungspflichtgrenze ist man Pflichtversichert
Bis heute gelten die alten Regeln für die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse. Aufgenommen werden Arbeitnehmer, deren monatliches Einkommen über 520 Euro liegt und monatlich 69.300,00 Euro jährlich oder 5.775,00 Euro monatlich (2022: 64.350,00 Euro p.a. oder 5.362,50 Euro p.M.) nicht überschreitet. Gehört man zum Kreis der Pflichtversicherten, so muss man sich bei einer der für seinen Wohnort zuständigen gesetzlichen Krankenkassen anmelden. Dies schreibt der Gesetzgeber zwingend vor, um sicherzustellen, dass in Deutschland niemand aus wirtschaftlichen Gründen ohne Krankenversicherung lebt.
Krankenkassen müssen jeden Pflichtversicherten ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen
Die gesetzlichen Krankenkassen wiederum sind verpflichtet, jeden, der als Pflichtversicherter einzustufen ist, auch aufzunehmen, unabhängig von seiner persönlichen Gesundheitssituation. Damit unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen von den privaten. Diese können Menschen wegen ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer Krankheitsgeschichte als Mitglied ablehnen.
Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:
Auch Familienmitglieder sind über die Krankenkassen abgesichert
Mit dem Sozialgesetzbuch V regelt der Staat, welche Aufgaben die gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen haben. Grundsätzlich sind die Kassen verpflichtet, von den eingehenden Beiträgen die Gesundheit aller Versicherten „zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.
Beitragssatz zur Krankenkasse
14,60 Prozent des Monatseinkommens zahlen Pflichtversicherte derzeit an die Krankenkasse. Dafür haben alle den gleichen Anspruch auf die ebenfalls im Sozialgesetzbuch V definierten Leistungen. Diese sichern den Beitragszahlern eine medizinische Grundversorgung, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Den Kassen ist es laut Gesetz untersagt, Maßnahmen zu finanzieren, die das „Maß des Notwendigen“ überschreiten. Dies ist wichtig, um die Beiträge nicht stets erhöhen zu müssen. Denn nicht nur die Versicherten selbst erhalten diese Leistungen, sondern auch mitversicherte Familienangehörige, die beitragsfrei die Kassenleistungen in Anspruch nehmen können. Auch dies gehört zu der Idee der Solidargemeinschaft.
Wie viele Krankenkassen gibt es in Deutschland?
[Anzahl Krankenkassen] gesetzliche Krankenkassen gibt es derzeit in Deutschland. Ihre Aufgaben und Pflichten, also die zu erbringenden Leistungen sind zu 95 Prozent durch den Gesetzgeber klar festgelegt. Einen kleinen wirtschaftlichen Spielraum haben die Kassen dennoch. Diesen nutzen sie, um in maßvollem Rahmen Neukunden mit zusätzlichen Serviceleistungen oder Bonuszahlungen zu locken. Wer also plant, die Krankenkasse zu wechseln, der sollte sich intensiv mit den Satzungen der Kassen beschäftigen, die in die engere Wahl kommen. Einige der gesetzlichen Krankenkassen bieten als Sonderleistungen beispielsweise Präventionsmaßnahmen an, die helfen sollen, Krankheiten zu verhindern. Andere übernehmen in bestimmten Krankheitsfällen die Kosten für eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe.
Ein Krankenkassenwechsel ist möglich, unterliegt aber klaren Bestimmungen
Wer einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erwägt, muss sich allerdings an gesetzliche Vorgaben halten. Danach ist ein Wechsel erst möglich, wenn der Versicherte seiner bisherigen Krankenkasse mindestens 18 Monate angehört hat. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist.
Sonderkündigungsrechte
Ein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht oder Zusatzbeiträge erheben will. Einen weiteren Sonderfall stellt eine Pflichtversicherung dar, bei der der Versicherte allerdings Zusatzleistungen der Krankenkasse wählt, die er zusätzlich selbst bezahlen muss. Hier sehen die Kassen oft andere Kündigungszeiten vor. Deshalb sollte sich jeder, der ein solches Krankenversicherungsmodell anstrebt, auch zu diesen Punkten gründlich informieren. Für einige Berufsgruppen sieht der Gesetzgeber Sonderregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Dies gilt für Landwirte und ihre Angehörigen, für Beamte, aber auch für freiberuflich arbeitende Künstler und Journalisten. Beim angestrebten Wechsel kann ein Pflichtversicherter nur eine Kasse wählen, die für seinen Wohnort zuständig ist.