Die GKV bilden eine Solidargemeinschaft. Wer sich jedoch privat krankenversichert, liegt oft klar im Vorteil
Wer in der GKV gesetzlich krankenversichert ist, hat viele Vorteile, aber oft auch das Nachsehen, wenn es um Termine beim Facharzt geht.
Krankenversicherungspflicht in Deutschland
In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Die überwiegende Mehrheit der Bürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Da es verschiedene gesetzliche Krankenkassen gibt, bleibt es dem Beitragszahler selber überlassen, zu entscheiden, in welche der gesetzlichen Krankenkassen er eintreten möchte. Dabei ist er zwölf Monate vertraglich an die Krankenkasse gebunden, kann aber bei rechtzeitiger Kündigung nach Ablauf der Jahresfrist in eine andere GKV wechseln. Dennoch unterscheiden sich die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen in ihren Zusatzleistungen. Jedes Mitglied erbringt seinen Beitrag, der prozentual an seinem Einkommen berechnet wird. Gewissermaßen ist das eine Beitragsgleichstellung aller Versicherten. Daraus ergibt sich, dass alle gesetzlich Krankenversicherten auch die gleichen Ansprüche der Leistungen der GKV haben. Da alle Versicherten, also anteilig, den gleichen Beitrag entrichten und einen Anspruch auf die gleichen Leistungen haben, bilden die Mitglieder der GKV eine Solidargemeinschaft. Wenn aber alle Versicherten die gleichen Ansprüche an die GKV haben, dann sollten eigentlich keine Unterschiede bei Arztterminen und Behandlungen auftreten dürfen. Dennoch gibt es genügend Beispiele in der Praxis, wo dies nicht so ist. Oftmals liegt es in der Krankengeschichte oder dem Krankheitsverlauf, dass unterschiedliche Maßnahmen und Termine beim Facharzt – trotz gleicher Krankheit – erforderlich werden. Das stellt jedoch keine Benachteiligung eines Kassenpatienten gegenüber einem anderen dar, sondern ergibt sich aus den gegebenen medizinischen Gründen.
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Kassenpatienten bemängeln längere Wartezeiten beim Arzt
Was anfangs nur Vermutungen und erste Wahrnehmungen waren, ist leider traurige Gewissheit geworden. Die Kassenpatienten der GKV fühlen sich gegenüber den privat Versicherten benachteiligt. Das macht sich zwar nicht in der Grundversorgung bemerkbar, denn im Notfall müssen und werden alle Patienten gleich behandelt, aber wenn es beispielsweise um Termine beim Facharzt geht, müssen Kassenpatienten deutlich länger auf einen Termin warten als privat Versicherte. Doch wo liegen die Ursachen dafür? Natürlich steht es jedem frei, sich privat krankenversichern zu können. Wer in der GKV krankenversichert ist, hat zudem die Möglichkeit, sich zusätzlich mit einer privaten Krankenversicherung abzusichern. Je nach Wunsch oder eigenen Anforderungen an die eigene medizinische Versorgung können zusätzliche Leistungen in der privaten Krankenversicherung aufgenommen oder enthalten sein, die eine bessere Versorgung oder Zuzahlungen zu Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel ermöglichen. Mit einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Krankenzusatzversicherung werden auch Kassenpatienten der GKV für Ärzte deutlich interessanter und lukrativer.
Entscheiden allein die Kosten über Behandlungen und Termine beim Facharzt ?
Da bei der gesetzliche Krankenkasse alle Mitglieder den gleichen Beitrag zahlen, erhalten alle Kassenpatienten auch die gleiche Behandlung. Der glatte Beinbruch des einen Kassenpatienten verursacht also genau soviele Kosten wie der eines anderen Kassenpatienten. Ist einer der beiden Kassenpatienten jedoch zusätzlich privat krankenversichert, hat er je nach Versicherungsvertrag Anspruch auf zusätzliche Behandlungen, medizinische Maßnahmen und die Zuzahlung bei Heil- und Hilfsmitteln. Außerdem wird der zusätzlich privat Krankenversicherte bei Facharztterminen bevorzugt behandelt. Die Ursache liegt hauptsächlich in den Kosten. Behandelt der Facharzt einen privat Krankenversicherten, kann er für die Behandlung deutlich höhere Behandlungskosten geltend machen als bei einem Kassenpatienten. Deshalb bekommen Privatpatienten meist viel schneller einen Termin beim Facharzt als Kassenpatienten. Das ist ein Grund dafür, dass immer mehr Kassenpatienten unzufrieden sind. Doch viele Ärzte sprechen sich für dieses Prinzip aus. Sie begründen es damit, dass sie Privatpatienten brauchen, um ihre Praxis aufrecht halten zu können. Auf die wachsende Unzufriedenheit der Kassenpatienten haben inzwischen einige gesetzliche Krankenkassen reagiert. Ein speziell eingerichteter Service ermöglicht es ihren Kassenpatienten, die Servicestelle anzurufen und die Krankenkasse übernimmt die Terminvereinbarungen bei den entsprechenden Ärzten selber. So sollen lange Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt eingeschränkt oder vermieden werden. Mit diesem Prinzip sind die GKV auf einem guten Weg, für mehr Gerechtigkeit und Gleichheit bei der Vergabe von Arztterminen und Behandlungen beizutragen. Im Interesse der Kassenpatienten und der Gleichbehandlung aller Kranken müssen jedoch weitere Maßnahmen seitens der gesetzlichen Krankenkassen erwogen und eingeleitet werden, um eine Gleichbehandlung aller Patienten zu gewährleisten.