Familienversicherte der gesetzlichen Krankenkasse müssen in Deutschland leben

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse greift auch, wenn ein familienversichertes Familienmitglied auszieht. Studium und Ausbildung machen oft einen Ortswechsel unumgänglich. Der Gesetzgeber berücksichtigt entsprechend der aktuellen Anforderungen viele unterschiedliche Familiensituationen.

Die gesetzliche Krankenkasse – ein weltweit beispielhaftes Konzept

Mitte des 19. Jahrhunderts kam der Gesetzgeber auf die Idee, für Menschen mit geringem Einkommen eine Sozialleistung zu schaffen, die noch heute weltweit bewundert, aber leider nur wenig nachgeahmt wird. Die Gesunden helfen den Kranken – das war die Idee. Eine Solidargemeinschaft sollte entstehen, die es ermöglicht, jedem Kranken eine vernünftige medizinische Versorgung zu ermöglichen, was bis dahin nur den besser Verdienenden und Reichen vorbehalten war. Das Konzept war revolutionär. Jeder Arbeitnehmer verzichtet auf einen bestimmten Betrag seines Einkommens, der Arbeitgeber trägt auch einen Anteil. Monatlich fließt ein bestimmter Betrag auf das Konto dieser Solidargemeinschaft und wird für die Versorgung von Kranken genutzt.

Das Modell funktioniert bis heute, obwohl die Medizin heute viel mehr Hilfe leisten kann, was die Menschen deutlich älter werden lässt. Die Beiträge sind gestiegen – heute zahlt jeder Arbeitnehmer, der in der Krankenkasse pflichtversichert ist, 14,60 Prozent Prozent von seinem Monatseinkommen zusätzlich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages an die Krankenkasse. Dafür kann er sicher sein, dass er im Krankheitsfall eine vernünftige und zweckmäßige Behandlung erfährt. Inzwischen ist das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gewachsen. Es schließt auch Angehörigen ohne eigenes Einkommen (Kinder) und Partner, die nur einen geringen Verdienst erwirtschaften, mit ein.

Die Familienversicherung – ein Privileg für Alle?

Bekannt ist das Modell unter dem Begriff « Familienversicherung ». Korrekt heißt es « beitragsfreie Familienmitversicherung ». Gemeint ist, dass ein Familienmitglied als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse angehört oder auch – wegen Überschreiten der festgelegten Einkommensgrenze – freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und deshalb Familienangehörige beitrragsfrei mitversichern kann.

Wer kann über die Familienversicherung gesetzlich krankenversichert werden?

Dabei kann es sich um einen Ehepartner handeln, einen Lebenspartner (in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften), aber auch um ein eigenes Kind, ein Stiefkind, ein Enkelkind oder ein Pflegekind.

Sozialgesetzbuch V regelt die Bestimmungen auch für die Familienversicherung

Das Sozialgesetzbuch V ist der heute gültige Leitfaden für die Bestimmungen, die das Wesen der gesetzlichen Krankenkassen, die Aufgaben, Pflichten und Rechte regelt. Festgehalten ist dort auch, was unter « Familienversicherung » zu verstehen ist. Da heutige Familienkonstellationen sehr unterschiedlich sein können, hat sich der Gesetzgeber diesen modernen Formen des Zusammenlebens angepasst und auch die Richtlinien im Sozialgesetzbuch V entsprechend gestaltet. Dennoch kann es in Zweifelsfällen schwierig sein, die Nuancen zu verstehen, die der Gesetzgeber in die Paragraphen eingearbeitet hat. Bei einer schwierigen Familienkonstellation lohnt sich also in jedem Fall ein Beratungsgespräch bei den Krankenkassen, die in die engere Wahl geraten sind.

Niemand muss in Deutschland ohne Krankenversicherung sein

Gewährleistet ist in jedem Fall durch den Gesetzgeber, dass kein Mensch ohne eine gesicherte Krankenversorgung leben muss. Immer wieder steht das derzeitige Krankenkassensystem der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Mittelpunkt der Kritik. Besonders Alleinlebende und Paare ohne Kinder, die aber beide wegen ausreichenden Einkommens in der gesetzlichen Krankenkasse als voll zahlende Mitglieder versichert sind, fühlen sich ungerecht behandelt, weil auch sie die Solidargemeinschaft mitfinanzieren müssen. Bisher gibt es jedoch keine Alternativen zu diesem Modell.

Augen auf bei der Wahl der richtigen gesetzlichen Krankenkasse

Nun mag man meinen, es sei egal, welche der gesetzlichen Krankenkassen man wählt, da alle durch den Gesetzgeber zu gleichen Leistungen verpflichtet sind. Dies ist nur bedingt richtig. Der Gesetzgeber regelt, aktuell über das Sozialgesetzbuch V, alle Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. In dem Gesetzbuch sind sogar die Einzelleistungen detailliert aufgeführt, die gesetzliche Kassen finanzieren müssen. Ein kleiner Spielraum bleibt ihnen dennoch.

Und hier gibt es durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Einige locken mit einer Bonuszahlung am Ende eines Jahres. Mitglieder, die ihre Kasse wenig oder gar nicht beansprucht haben, erhalten einen Teil ihres Beitrages zurückerstattet. Andere Kassen bieten kostenfrei zusätzliche Leistungen an, die ansonsten anderweitig kostenpflichtig versichert werden müssten. Es lohnt sich also in jedem Fall, bei einem geplanten Wechsel zunächst einmal die Satzungen der in Frage kommenden Kassen zu vergleichen. Wechseln können Sie nur zu einer Krankenkasse, die für Ihren Wohnort zugelassen ist.

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse: