Der Kostenerstattungstarif bietet nicht nur Vorteile

Um die Versicherten zu halten und ihnen dabei ein individuelles Absicherungspaket zur Verfügung stellen zu können, bieten die Krankenkassen eine Vielzahl an Wahltarifen an. Aber nicht jeder Tarif ist als wirklich sinnvoll zu erachten, was besonders für den Kostenerstattungstarif gilt.

Die Konkurrenz der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung ist groß

Die vergangenen Gesundheitsreformen sind mit einer Vielzahl an Kürzungen im Leistungsumfang und diversen Zuzahlungen einher gegangen, die der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen musste. Zwar hat er bei den Zuzahlungen das Recht, wenn die individuelle Zumutbarkeitsgrenze erreicht wurde, sich davon mittels einer Freistellungsbescheinigung befreien zu lassen, aber viele Verbraucher erreichen diese nicht.

Ebenso steigen die Beiträge immer weiter, während lediglich noch eine Grundversorgung gewährleistet wird. Dies hat zur Folge, dass besonders Besserverdienende überlegen, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn hier sind vielfach bereits im Basistarif bessere Leistungen zu einem geringeren Tarif zu erwarten.

Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung

Dies hat allerdings wiederum zur Folge, dass der Unterschied zwischen einem Kassenpatient und einem Privatpatienten noch gravierender ausfällt, denn der Privatpatient wird immer bevorzugt behandelt werden, auch wenn dieses eigentlich nicht mehr der Fall sein darf. Es sei denn, der Kassenpatient überlegt sich den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung, welche die Versorgungslücke nachhaltig schließt oder aber entscheidet sich dafür, bei der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung Wahltarife in Anspruch zu nehmen.

Jede Krankenkasse bietet Wahltarife an

Jede Krankenkasse kann eine Vielzahl dieser besonderen Tarife anbieten, um ganz individuell auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten eingehen zu können. Natürlich sind diese nicht kostenfrei erhältlich, sondern schlagen mit einem zusätzlichen Beitrag zu Buche. Und ebenso ist nicht jeder Wahltarif, der durch die gesetzliche Krankenversicherung angeboten wird, auch wirklich als sinnvoll zu erachten. Hierzu zählt ganz besonders der Kostenerstattungstarif, der Risiken für den Versicherten birgt.

Wie der Kostenerstattungstarif funktioniert

Entschließt sich der Versicherungsnehmer, bei seiner Krankenkasse einen Kostenerstattungstarif abzuschließen, so verpflichtet er sich dazu, eine anfallende medizinische Behandlung zuerst selber zu tragen und anschließend die Rechnung bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen.

Funktionsweise ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung

Somit wird quasi eine Art der Gleichstellung gegenüber den Versicherten erreicht, die durch eine private Krankenversicherung abgesichert sind. Hier ist es bereits Gang und Gebe, dass die Kostenerstattung erst hinterher erfolgt. Da jeder gesetzlich Versicherte im Besitz einer Krankenversicherungskarte ist, wird diese an die Krankenkasse zurückgegeben, so dass auch der Arzt nicht mehr erkennen kann, ob sein Patient ein Kassen- oder Privatpatient ist. Unterschiede in der Bevorzugung und Behandlung entfallen damit völlig.

Krankenkasse erstattet Kosten nach Einreichen der Rechnung

Die Krankenkasse erstattet aufgrund der vorliegenden Rechnung die Behandlungskosten in der Höhe der gesetzlichen Leistungsansprüche. Wurden Zusatzleistungen vom Patienten in Anspruch genommen, die nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind und auch nicht durch einen weiteren Wahltarif abgesichert werden, müssen diese Kosten aus eigener Tasche getragen werden.

Nicht abgedeckte Leistungen können durch Zusatzversicherungen versichert werden

Einen Schutz davor bietet noch eine entsprechende, private Krankenzusatzversicherung.

Neue Regelungen seit der Gesundheitsreform 2011

Mit der Gesundheitsreform 2011 wurden die Bedingungen für diesen Wahltarif geändert. Die Versicherten bleiben nur noch für drei Monate an die Entscheidung für den Kostenerstattungstarif gebunden. Ebenfalls wurden die Regeln, welche die Höhe der Kostenerstattung betreffen, überarbeitet und noch genauer präzisiert. Dies wurde nötig, da dieser Tarif als eine Alternative mit Risiko angesehen wird und eine Vielzahl der Verbraucher, die sich dafür entschlossen haben, letztendlich doch zu viel bezahlt haben. Mit den Änderungen jedoch soll erreicht werden, dass sich nach wie vor gesetzlich Versicherte dafür entscheiden, um bereits eine Gleichbehandlung beim Arzt zu erhalten.

Nachteile des Kostenerstattungstarifs für Versicherte

Nur selten die beste Wahl für Kassenpatienten

So positiv der Faktor der Gleichstellung gegenüber den Privatversicherten auch sein mag, der Kostenerstattungstarif ist nicht unbedingt als eine gute Wahl für den Kassenpatienten zu sehen. Denn in den wenigsten Fällen wird die hinterher bei der Krankenkasse eingereichte Rechnung komplett erstattet.

Verwaltungsaufwand darf von der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden

So darf sie beispielsweise den entstehenden Verwaltungsaufwand berechnen, der ihr bei diesem Verfahren entsteht. Zwar ist die Höhe des Aufwandes auf höchstens fünf Prozent des Erstattungsbeitrages beschränkt, aber dies sind wiederum zusätzliche Kosten für den Versicherten.

Abzüge bei verschreibungspflichtigen Medikamenten möglich

Ebenso dürfen die Krankenkasse Abzüge bei verschreibungspflichtigen Medikamenten vornehmen, die natürlich auch erst einmal aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Ärzte rechnen oft höhere Leistungen ab

Weiterhin sind viele Ärzte schnell dabei, wenn sie den Eindruck eines Privatpatienten haben, eine deutlich höhere Leistung in der Rechnung anzugeben. Auch hier geht die Differenz zu Lasten des Patienten.

Weniger Leistung + Vorleistung = sinnvoll?

Somit hat der gesetzlich Versicherte, der sich für dieses Tarifmodell entschieden hat, ein deutlich geringeres Budget zur Verfügung als der Kassenpatient im Normaltarif. Hinzu muss die Tatsache gerechnet werden, dass er zuerst in Vorleistung tritt und dann auf die Erstattung warten muss.

Versicherte sind nur drei Monaten an Kostenerstattungstarif gebunden

An diesen Tatsachen kann auch die Beschränkung an die Tarifbindung von drei Monaten nichts verändern.

Sachleistungsprinzip ist besser als Kostenerstattungsprinzip

Denn das bisherige, sogenannte Sachleistungsprinzip ist unter dem Strich gesehen für den gesetzlich Versicherten als günstiger einzustufen. Die Patienten erhalten die erforderlichen Leistungen, ohne dafür in Vorleistung treten zu müssen. Die Ärzte rechnen direkt mit den Krankenkassen oder den Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

Krankenzusatzversicherung deutlich sinnvoller als Kostenerstattungstarif

Um dennoch eine bessere Versorgung zu erhalten, die den Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatient fast ausschließen wird, ist die private Krankenzusatzversicherung, die ein auf den Versicherten individuell abgestimmtes Rundum-Sorglos-Paket anbietet. Zwar muss der Versicherte für den Differenzbetrag auch zuerst in Vorleistung treten, eine Abrechnung erfolgt jedoch sehr zeitnah.

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