Alternative Heilmethoden – private Krankenversicherungen zahlen meistens mehr Zuschüsse
Therapieverfahren der so genannten „Alternativmedizin“ erfreuen sich bei Patienten zunehmender Beliebtheit. Die Menschen wünschen sich medizinische Behandlungen, die den Organismus schonen statt ihn mit Nebenwirkungen zu belasten. Die gesetzlichen Krankenkassen haben wenig Spielraum, solche Maßnahmen zu finanzieren. Anders sieht das bei privaten Krankenkassen aus.
Private und gesetzliche Krankenversicherung – zwei unterschiedliche Konzepte
Wer vor der Entscheidung steht, ob er sich künftig bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung anmeldet, sollte sich zunächst klarmachen, dass er es hier mit zwei sehr unterschiedlichen Systemen der Krankenversicherung zu tun hat. Die gesetzliche Krankenversicherung entstand Mitte des neunzehnten Jahrhunderts. Die Lebensumstände besonders der Menschen mit geringem Einkommen waren miserabel. Verunreeinigtes Trinkwasser, unsaubere Quartiere und Mangelernährung führten zu unzähligen schweren, oft tödlich endenden Krankheiten. Die Kindersterblichkeit in der so genannten Unterschicht lag bei 25 Prozent. Die Lebenserwartung war niedrig und der Krankenstand in den Unternehmen extrem hoch. Genau dies aber konnten die Unternehmen mit der beginnenden industriellen Revolution nicht gebrauchen. So machte es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe, eine Lösung für die desolate Gesundheit ihrer Arbeiter und deren Familien zu finden. Die gesetzliche Krankenkasse sollte eine Solidargemeinschaft werden, in der die Gesunden die Kranken unterstützen. Das Prinzip war einfach und funktioniert noch heute. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Lohns 8derzeit 15,5 Prozent) an die Krankenkasse. Dafür erhalten sie zu jedem Zeitpunkt eine medizinische Versorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Familienmitglieder ohne Einkommen können kostenfrei mitversichert werden.
Die privaten Krankenversicherungen wenden sich an Menschen mit höheren Einkommen. Sobald ein Arbeitnehmer eine bestimmte Einnahmegrenze überschreitet, kann er wählen, ob er sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern möchte oder zu einer privaten Krankenkasse wechseln möchte. Diese muss einen Antragsteller nicht aufnehmen. Über die Aufnahme entscheiden einige Kriterien, die bei der gesetzlichen Krankenkasse keine Rolle spielen. So entscheiden die privaten Versicherrungen nach dem Alter des Antragstellers und nach dessen gesundheitlicher Vorgeschichte. Ein Beispiel : Ein 50 jähriger Mann möchte sich privat krankenversichern. Er hat seit Jahren ein schweres Rückenleiden. Diese Vorschädigung, die Folgekosten in der Behandlung erwarten lässt, wird als Risikofaktor eingetragen. Der monatliche Grundbeitrag erhöht sich um einen Risikozuschlag. Ist der Antragsteller in der privaten Krankenkasse aufgenommen, muss er Wartezeiten akzeptieren. Das bedeutet : die Kasse übernimmt nicht ab dem ersten Versicherung die Kosten für alle anfallenden Behandlungen. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte sich vorher gründlich über die Vertragsbedingungen informieren.
Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.
» Zahnversicherungen vergleichenDie Leistungskataloge beider unterscheiden sich erheblich
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitgehend vom Gesetzgeber vorgegeben. Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, den Versicherten eine ausreichende medizinische Versorgung im Krankheitsfall zukommen zu lassen. Im Klartext bedeutet dies : Der Patient erhält die notwendigen Maßnahmen erstattet, um wieder gesund werden zu können. In der Palliativmedizin stehen dem Patienten auch Maßnahmen zu, die unnötige Schmerzen verhindern und das Leiden erleichtern. Darunter kann auch eine ambulante Hospizbegleitung fallen. Oberstes Gebot für die gesetzlichen Kassen bleibt aber stets : Die Behandlung darf einen gewissen Kostenrahmen nicht sprengen. Auf Extraleistungen hat der Pflichtverrsicherte keinen gesetzlichen Anspruch. Die klare Orientierung an wirtschaftlichen Faktoren führt auch dazu, dass alternative Behandlungsformen nur in sehr engem Rahmen zugelassen sind. Die Behandlung durch einen Heilpraktiker beispielsweise wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Dennoch haben die gesetzlichen Kassen durchaus noch einen geringen freien Spielraum für kostenfreie Extraleistungen. So kann eine gesetzliche Krankenkasse durchaus auch mal eine alternative Behandlungsmethode finanzieren, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, dem Patienten zu helfen. Sollten Sie eine Allergie gegen Narkosemittel haben, informieren Sie sich bei Ihrer Kasse, ob diese im Notfall bereit wäre, auch einer Hypnose-Anästhesie zuzustimmen.
Die privaten Krankenkassen sind in ihren Leistungen nicht so streng reglementiert wie die gesetzlichen Kassen. Deshalb bieten sie ihren Versicherten auch eine Menge Zusatzleistungen an, die durchaus auch alternative Behandlungsmethoden oder die Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen beinhalten können. Das Angebot der einzelnen Anbieter ist unterschiedlich. Sollten Sie zu einer privaten Krankenkasse wechseln wollen, informieren Sie sich gründlich über die Leistungen und die dafür gültigen Tarife.
Vor dem Wechsel sollten Sie alle Angebote gründlich prüfen
Auf den ersten Blick ermöglichen private Krankenkassen ihren Versicherten eine deutlich bessere medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Dennoch ist ein Wechsel zu einer privaten Kasse nicht immer angebracht. Sollten Sie erhebliche gesundheitliche Vorschädigungen haben und im Alter bereits fortgeschritten sein, kann der monatliche Beitrag sehr hoch werden. Ein solches Angebot sollte nur annehmen, wer auch sicher sein kann, dass sich sein Einkommen und die spätere Rente nicht dramatisch nach unten verändern werden. Schwierig ist es auch, im wirtschaftlichen Notfall wieder zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln. Die ist nur möglich, wenn Sie nicht älter als 55 Jahre sind und sich arbeitslos melden.