Ein Medikament vom anderen Hersteller ist kostengünstig

Durch die Gesundheitsreformen, die bereits im Jahr 2004 ihren Anfang nahmen, wird der Patient mit Zuzahlungen aller Art belastet. Auch für Medikamente werden pro Medikament zwischen fünf und zehn Euro fällig. Oftmals erhält er dann in der Apotheke die benötigten Arzneimittel von einem anderen Hersteller.

Die Gesundheitsreformen lassen Medikamente teuer werden

Bereits im Jahr 2004 wurde die erste Gesundheitsreform der Krankenkassen gesetzlich durchgeführt. Schon hierin enthalten waren Kürzungen, Streichungen und Zuzahlungen, die für den Verbraucher erhebliche Kosten bedeuteten. Im Laufe der Jahre kamen noch weitere Gesundheitsreformen hinzu, welche die Lage im Gesundheitswesen nicht besser darstellten. Der Patient muss neben einer Vielzahl von Eigenanteilen auch noch weitere Zuzahlungen für jegliche Bereiche hinnehmen. Allerdings sind die Zuzahlungen auf die Höhe der individuell festgelegten Belastungsgrenze beschränkt. Diese errechnet sich aus dem Bruttofamilieneinkommen, bei der noch beispielsweise Kinderfreibeträge angerechnet werden. Dies bedeutet dann, dass zwei Prozent bei gesunden Verbrauchern oder aber ein Prozent bei chronisch Kranken aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Bei Alleinstehenden wird das tatsächliche Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt. Werden häufiger Arztbesuche oder Medikamente fällig und dadurch die Grenze schnell erreicht, kann für alles weitere eine Freistellung beantragt werden. Besonders durch benötigte Medikamente kann die Belastungsgrenze schnell ausgeschöpft werden, wenn über das Jahr gesehen mehrere nötig werden, um die Gesundheit herzustellen oder Erkrankungen zu lindern. Pro Medikament werden zwischen fünf und zehn Euro für den Patienten als Eigenzahlung fällig, jedoch nie mehr als der jeweilige Medikamentenpreis. Somit verteuert sich die eigene Gesundheit jedoch um ein Vielfaches.

Häufig bekommt der Patient das Medikament von einem anderen Hersteller

Bereits die behandelnden Ärzte haben die Möglichkeit, ihren Patienten das benötigte Medikament von einem anderen Hersteller anzubieten, sofern ihnen dies bekannt ist. In der Regel beinhaltet das Produkt eines anderen Pharmazieunternehmens die gleichen, heilenden Wirkstoffe, ist aber häufig kostengünstiger oder sogar für den Patienten von der Zuzahlung komplett befreit. Der Vorteil für den Verbraucher, wenn er von seinem Arzt das Angebot bekommt, liegt darin, dass dieser genauestens Erklärung über die Unterschiede geben kann. Diese sind im Normalfall lediglich in den Trägerstoffen zu sehen, die der Arznei zugeführt werden, um beispielsweise die Wirksamkeit zu garantieren oder die für eine Haltbarkeit des Produkts zuständig sind. Grundsätzlich handelt es sich beim Trägerstoff um eine Art Nebenprodukt und sollte die allgemeine Wirksamkeit nicht beeinträchtigen. Jedoch kann dies dennoch zeitweise dazu führen, dass nach der Einnahme eines Medikaments dieses beispielsweise langsamer wirkt als das eigentliche Originalprodukt. Ist dieses der Fall und eine Heilung oder Linderung wird damit nachweislich verlangsamt, ist in jedem Fall immer das Originalprodukt zu verschreiben. Aber ebenso bekommt häufig der Patient in der Apotheke vorgeschlagen, statt dem eigentlich verschriebenen Produkt eine Alternative zu nehmen, sofern diese vorhanden ist. Bei aufkommenden Fragen wird der Verbraucher selbst hier genauste Erklärungen erhalten. Allerdings machen sich die günstigeren Alternativen in der Haushaltskasse des Apothekenkunden deutlich bemerkbar. Alternativprodukte, die im Wirkstoff die gleiche Zusammensetzung vorweisen können, helfen, Kosten einzusparen. Dies bedeutet, der Patient muss die Gebühr von fünf bis zehn Euro pro Arznei bei einer Zuzahlungsbefreiung nicht entrichten. Besonders dann, wenn die eigentliche Belastungsgrenze im Jahr nicht erreicht wird, nehmen die meisten Verbraucher diese Möglichkeit der Einsparung sehr gerne wahr.

Ein weiterer Grund für die Herausgabe von günstigeren Medikamenten

Es gibt noch einen weiteren und ganz entscheidenden Grund, warum der Patient sein benötigtes Medikament von einem anderen Hersteller bekommt. Und dieser ist bei den Krankenkassen zu finden. Diese handeln in bestimmten Abständen neue Verträge mit den Pharmazieherstellern aus. Hierbei handelt es sich um Arzneimittel-Rabattverträge, in der die exklusive Belieferung der Versicherten mit bestimmten Medikamenten des Herstellers festgelegt wird. Hierbei steht natürlich eine Kostensenkung in den Arzneimittelausgaben im Vordergrund, denn jede Krankenkasse ist dazu angehalten, ihre Kosten weiter zu senken. Da diese Verträge grundsätzlich zu Beginn eines neuen Jahres in Kraft treten, muss sich der Patient häufig auf einen ähnlichen Namen sowie eine anders aussehende Verpackung oder Darreichungsgröße einstellen. Jedoch ist es besonders für ältere Menschen ratsam, sich vom Arzt oder Apotheker genauestens beraten zu lassen, denn nicht allzu selten kann es in diesen Fällen zu Dosierungsproblemen kommen, die sich dann in der Heilung niederschlagen würden. Sofern der Arzt dies nicht ausdrücklich befürwortet und dies auch auf dem Rezept vermerkt, dass das eigentliche und bisher verordnete Produkt weiter ausgegeben werden soll, sollte der Patient in der Apotheke aber nicht auf die Einforderung bestehen. Denn dann werden die dafür anfallenden Mehrkosten durch die Krankenkasse nicht erstattet. Der Patient bleibt in solch einem Fall auf seine Ausgaben sitzen. Wenn jedoch beispielsweise eine Unverträglichkeit durch die Gabe des günstigeren Arzneimittels auftreten sollte, dann ist dies mit dem Arzt zu besprechen. Lassen sich dann die Beschwerden auf das günstigere Medikament zurückführen, wird der Patient in solch einem Fall das bisherige Produkt wieder ohne jeglichen Aufpreis ausgehändigt bekommen. Jedoch muss der behandelnde Arzt auch dies auf dem Rezept ausdrücklich vermerken. Denn durch die derzeit gültigen Rabattverträge sind die Apotheken dazu verpflichtet worden, die Alternativen, sofern sie vorhanden sind, an den Patienten auszuhändigen.

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