Kieferbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erst ab der Kieferindikationsgruppe 3 übernommen. Die private Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten bereits ab Kieferindikationsgruppe 1.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Zahn- und Kieferfehlstellungen nur den Regelsatz für Kinder und Jugendliche. Für Mehrkosten muss der Patient selber aufkommen oder sich mit einer privaten Zahnzusatzversicherung zusätzlich versichern.

Eine Zahnzusatzversicherung ist auch bei Kieferbehandlungen möglich

Viele Menschen haben gesundheitliche Probleme, die auf die Kiefer zurückzuführen sind. Nachweislich kann für Migräne, Rückenschmerzen, Schluckbeschwerden oder Tinitus ein krummer Kiefer verantwortlich sein. Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland klagen über diese und andere Beschwerden, denen der Arzt meist ratlos gegenüber steht. Die Ursache ist oft relativ leicht zu finden. Kann der Arzt die Beschwerden nicht auf Dauer heilen oder stellt sich der Verdacht ein, dass die Kiefern dafür verantwortlich sein könnten, sollte umgehend ein Zahnarzt aufgesucht werden. Gründe für die Beschwerden können ein krummer Kiefer oder schiefe Zähne sein. Zum einen kann ein krummer Kiefer vererbbar sein und zum anderen ist er auf falsches kindliches Verhalten wie Daumenlutschen oder zu viele Süßigkeiten zurückzuführen. Als Therapie werden Kieferbehandlungen notwendig. In der Kieferorthopädie wird zwischen fünf verschiedenen Stufen der Zahn- oder Kieferfehlstellung unterschieden. Für die Kieferindikationsgruppe 1 werden keine Kieferbehandlungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, da es sich nur um leichte Fehlstellungen der Zähne handelt, die nicht behandlungsbedürftig sind. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt jedoch eine prozentuale Kostenerstattung. Die Kieferindikationsgruppe 2 verweist ebenfalls auf eine leichte Zahnfehlstellung. Eine Korrektur der Fehlstellung ist zwar medizinisch notwendig, wird aber von der gesetzlichen Krankenversicherung als nicht behandlungsbedürftig eingestuft und somit werden im Behandlungsfall auch keine Kosten übernommen. Möchte der Patient dennoch die Fehlstellung behandeln lassen, wird sich auch hier eine Zahnzusatzversicherung mit einer Kostenerstattung beteiligen.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Ab der Kieferindikationsgruppe 3 leistet die gesetzliche Krankenversicherung die Regelversorgung

In der Kieferindikationsgruppe 3 sind die stark ausgeprägten Kieferfehlstellungen und/oder Zahnfehlstellungen zusammengefasst, deren medizinische Korrektur notwendig ist. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden die Kosten für die Kieferbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei Erwachsenen leider nicht. Deshalb empfiehlt sich für sie eine private Krankenversicherung. Für die Mehrkosten, die sich aus der hochwertigen kieferorthopädischen Behandlung ergeben, kommen allerdings nur wenige Zahnzusatzversicherungen auf. Patienten, für die die Kieferindikationsgruppe 4 in Frage kommt, haben eine sehr stark ausgeprägte Kieferfehlstellung und/oderZahnfehlstellung, deren medizinische Behandlung zwingend erforderlich ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch hier wieder die Regelleistungen. Für zusätzliche Mehrkosten muss der Patient allein auf kommen. Zahnzusatzversicherungen der privaten Krankenversicherung kommen nur selten für die Mehrkosten einer hochwertigen Behandlung auf. In der Kieferindikationsgruppe 5 sind die am stärksten ausgeprägten Kieferfehlstellungen und/oder Zahnfehlstellungen zusammengefasst. Die Kieferbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Regelleistung, aber ohne Mehrleistungen, übernommen, da die Behandlung medizinisch zwingend notwendig ist und sobald als möglich erfolgen muss. Auch bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Regelversorgung. Kaum eine private Krankenversicherung versichert diese aufwendigen, hochwertigen kieferorthopädischen Behandlung.

Mehrkosten durch Mehrleistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Kieferbehandlungen alle medizinisch notwendigenLeistungen durch Vertragsärzte. Je nach Kieferindikationsgruppe können sich die Kieferbehandlungen unterscheiden. Entscheidet sich ein Patient für eine Behandlung mit festen Spangen, liegen die Kosten deutlich niedriger als bei herausnehmbaren Spangen und der Eigenanteil ist nicht so hoch. Natürlich steigen die Mehrkosten durch die höhere Qualität der herausnehmbaren Spangen. Diese können durch eine private Krankenversicherung deutlich gesenkt werden. Um gerade auch für Kieferbehandlungen die richtige Zahnzusatzversicherung zu finden, sollte darauf geachtet werden, welche Kieferindikationsgruppe man selber hat und was und wie viel die Zahnzusatzversicherung bei welcher Kieferindikationsgruppe an Kosten zurück erstattet. Die Kostenerstattung hängt vom gewählten Tarif ab und wie viel die gesetzliche Krankenversicherung wirklich bezahlt. Allgemein kann der privat Versicherte jedoch mit der Übernahme von 80 bis 100 Prozent der Behandlungskosten rechnen. Mehrleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur in ganz seltenden Fällen übernommen, die jedoch von der privaten Krankenversicherung getragen werden. Für Kinder empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schon in frühen Kinderjahren. Sie übernimmt auch bei Kieferbehandlungen die Mehrkosten und ermöglicht so eine hochwertigere Kieferbehandlung mit allen erforderlichen Maßnahmen.

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