Was müssen Kunden bei einem Neuabschluss beachten?

Durch die Umstellung auf die neuen Unisex-Tarife sollten Verbraucher nicht nur die Wichtigkeiten für einen eventuellen Neuabschluss beachten, sondern auch bereits bestehende Versicherungen im Auge behalten. Dies gilt insbesondere für Privat Versicherte, auf die künftig enorme Beitragserhöhungen zukommen werden. Andererseits haben Versicherte, die bereits bislang mit hohen Beiträgen zu kämpfen hatten, das Recht, in einen günstigeren Tarif der gleichen Gesellschaft zu wechseln. Die Altersrückstellungen können dabei ohne Verlust mitgenommen werden. Profitieren wird in der Sparte PKV durch die Unisex-Tarife niemand – weder männliche noch weibliche Versicherungsnehmer. Dafür aber müssen im Umkehrschluss höhere Beiträge in Kauf genommen werden.

Gewarnt werden muss aktuell vor Lockangeboten oder so genannten „Umtauschgarantien“, mit denen die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden in den Bann ziehen wollen. Zwar werden durch die Umstellung auf die geschlechtsneutralen Tarife (Unisex) nur Neuverträge betroffen sein. Probleme ergeben sich jedoch bei einer Änderung eines bestehenden Vertrages. Wer seine Police nämlich dadurch ändert, in dem er zum Beispiel eine Erhöhung seines Versicherungsschutzes herbeiführen will, tappt bereits in die Falle. Denn eine solche Änderung ist dann ausschließlich zu den neuen Konditionen möglich. Rechtlich ist dies dadurch begründet, weil in jeder Vertragsänderung auch gleichzeitig ein Neuabschluss zu sehen ist. Das alte Recht kann nur dann gesichert werden, wenn in den Vertragsbedingungen ausdrücklich auch eine entsprechende Änderungsklausel eingebaut wurde.

Was auch viele Versicherungsnehmer nicht wissen: Wer in seinem alten Versicherungsprodukt eine „Dynamik“ eingebaut hat, wird ebenso behandelt, als hätte er einen Neuabschluss getätigt. 

Ein weiteres Problem bei den Verbrauchern stellt die neue Tarifwelt dar, die schon jetzt manche Anbieter dazu nützen, Verträge zu angeblichen alten abzuschließen, in denen eine Umtauschgarantie festgelegt wird. Diese soll dazu dienen, dass der Kunde seinen alten Vertrag zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt auf die neue Unisex-Variante umschreiben kann. Auch wenn eine solche Klausel in einigen wenigen Einzelfällen als sinnvoll angesehen werden kann, so kann doch heute noch kein Versicherungsnehmer entscheiden, ob der neue Unisex-Tarif überhaupt für ihn lohnenswert ist. In vielen Fällen wird ein solcher neuer Vertrag gar nicht benötigt. Über solche Klauseln versuchen die Versicherungsgesellschaften lediglich, noch schnell einen Versicherungsschlussverkauf zu starten, um noch vor Jahresende möglichst hohe Risiko- und Kostengewinne einzufahren.

Bevor sich Kunden daher zu einem Kauf verleiten lassen, sollte zuerst einmal geprüft werden, welcher Absicherungsbedarf in welcher Höhe überhaupt noch besteht. Danach sollten sich Verbraucher an einen fachkundigen unabhängigen Berater wenden, um sich über die neuen Tarife aufklären zu lassen. Die Gewinne, die die Unternehmen künftig bei ihren Lebens- und Rentenversicherungen einfahren, gehen nämlich zum größten Teil an die Aktionäre der Versicherungs-Aktiengesellschaften oder werden innerhalb der Unternehmensstruktur verwendet. Der gesetzlich festgeschriebene Teil, der an die Kunden weitergegeben werden muss, ist dagegen äußerst gering.