Die private Krankenversicherung agiert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Der privat Krankenversicherte muss für erbrachte Leistungen in finanzielle Vorleistung gehen und erhält nach der Einreichung seiner Rechnung die Kosten wieder erstattet.

Die private Krankenversicherung übernimmt nach finanzieller Vorleistung die Kosten für medizinisch notwendige Medikamente, Sehhilfen und Zahnersatz. Für stationäre Behandlungen und Aufenthalte wird keine finanzielle Vorleistung verlangt.

Das Kostenerstattungsprinzip der privaten Krankenversicherung

Jeder, der auf Grund seines Berufsstandes oder seines Jahreseinkommens Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist oder werden möchte, weiß schnell die Vorteile der privaten Krankenversicherung zu schätzen. Freie Arztwahl, optimale Behandlung und hohe Zahnersatzleistungen sind genauso Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, wie die Rückerstattung von Beiträgen, freie Krankenhauswahl, Heilpraktikerleistungen, 1- oder2- Bettzimmer und der Chefarztbetreuung. Auch die vierteljährliche Praxisgebühr entfällt für Privatversicherte. Eine Ausnahme hierfür ist jedoch, wenn ein gesetzlich Versicherter im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung einen Arzt konsultiert und private Leistungen in Anspruch nimmt. Der privat Krankenversicherte kann sich allgemein den Tarif und die Leistungen bei einer privaten Krankenversicherung auswählen. Der dafür zu entrichtende Beitrag wird nach Alter und Geschlecht sowie Tarif und Leistungen berechnet. Die PKV handelt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das heißt für privat Krankenversicherte, dass sie für die erbrachten Leistungen eine Rechnung des behandelnden Arztes erhalten. Diese Rechnung kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung zur Prüfung und Erstattung der Kosten eingereicht werden. Abweichungen vom Kostenerstattungsprinzip gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen bei stationären Aufenthalten.

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Die private Krankenversicherung kann finanzielle Vorleistungen geltend machen

Der eigentliche Sinn einer Krankenversicherung ist, das der Versicherte im Krankheits- oder Behandlungsfall finanziell abgesichert ist. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur die Grundversorgung garantiert. Bei der privaten Krankenversicherung dagegen werden darüber hinaus mehr Leistungen angeboten und garantiert. Der privat Krankenversicherte hat sowohl zum behandelnden Arzt als auch zur Krankenversicherung ein Rechtsvertragsverhältnis. Mit dem Arzt tritt er in ein Behandlungsverhältnis über die Leistungen, die zu erbringen sind. Mit seiner privaten Krankenversicherung hat er ein Versicherungsverhältnis über die medizinischen Leistungen und deren Kostenerstattung. Wenn ein Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung also medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, kann es sein, das der Versicherungsträger die Rechnung erhält. Aber in sehr vielen Fällen bekommt der privat Krankenversicherte die Rechnung zugesandt. Das heißt für ihn, dass er die Rechnungssumme erstmal begleichen muss und diese später bei seinem Versicherungsunternehmen einreichen und das Geld zurück verlangen kann. Der privat Krankenversicherte muss für ambulante Behandlungen in finanzielle Vorleistungen gehen, da er die Rechnung für die Behandlung selber erhält. Auch die Apotheke kann die verschriebenen Medikamente auf Rechnung an den Versicherten herausgeben. Entsteht aber durch die ärztliche Behandlung und die Medikamente eine größere Rechnung, kann sich der privat Krankenversicherte eine Leistungzusage seines Versicherers einholen und vorlegen. Dann geht die Rechnung zur Kostenbegleichung direkt an den Versicherer. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für alle Medikamente, die aus medizinischer Sicht sowohl notwendig als auch sinnvoll sind. Kommt es jedoch dazu, das der Versicherer die Kosten für eine Behandlung oder Medikamente nach Prüfung der Rechnung und Sachlage nicht übernimmt, muss der privat Krankenversicherte dennoch die bereits geleistete Vorleistung aus eigener Tasche bezahlen.

Für stationäre Behandlungen werden keine finanzielle Vorleistungen geltend gemacht, für Sehhilfe und Zahnersatz aber schon werden

Stationäre Behandlungen und Aufenthalte können sehr teuer werden. Da es sich privat Krankenversicherte kaum oder gar nicht leisten können, für so hohe Summen eine finanzielle Vorleistung zu erbringen, rechnet die behandelnde Klinik die Kosten in der Regel direkt mit der privaten Krankenversicherung ab. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte eine unterschriebene Krankenversicherungskarte in der Klinik vorlegt. Mit der Versicherungskarte tritt er die gegenüber der privaten Krankenversicherung an die behandelnde Klinik ab. Die Abrechnung der Kosten erfolgt DRG –Diagnosis Relatet Groups. Die berechenbaren Leistungen für einen Chefarzt werden wiederum gesondert über den privat Krankenversicherten nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Handelt es sich beispielsweise bei Rechnungen für Zahnersatz, Sehhilfe oder Arzneimittel um nicht sofort zu begleichende Rechnungen, ist es möglich, dass bei sofortiger Einreichung der Rechnung der Versicherer den Rechnungsbetrag auf ein Versichertenkonto gutgeschrieben bekommt. So muss der Versicherte nicht in finanzielle Vorleistung treten und kann zum gesetzten Zahlungstermin die Rechnung begleichen. Jeder privat Krankenversicherte sollte daher immer vor Abschluss eines Versicherungsvertrages für eine private Krankenversicherung einen Versicherungsvergleich machen. Aus diesem ist zu entnehmen, ob und bei welchen Leistungen und Tarifen finanzielle Vorleistungen zu erwarten sind.