Auch mit bereits fehlenden Zähnen ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei einigen Versicherungsanbietern möglich. Droht dann ein Leistungsausschluss?

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist allein schon aus Kostengründen empfehlenswert, denn auch bei fehlenden Zähnen ist eine Rückerstattung der Kosten für Zahnersatz möglich. Fehlende Zähne sind kein Ausschlusskriterium.

Fehlende Zähne können in der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden

Da die gesetzliche Krankenversicherung einen festgelegten Anteil für Zahnbehandlungen und Zahnersatz leistet, verbleiben für den Patienten dennoch mindestens 50 Prozent des Rechnungsbetrages. Wählt er für seinen Zahnersatz hochwertige Materialien wie Gold oder Titan, dann muss er auch die Differenz zwischen dem von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusstem Material und dem Material seiner Wahl begleichen. Kommt ein gesetzlich krankenversicherter Patient mit einem oder mehreren fehlenden Zähnen zum Zahnarzt, bekommt er selbstverständlich einen entsprechenden Zahnersatz zu den festgelegten Konditionen und einem Eigenanteil an den Kosten. Jeder kann sich mit einer Zahnzusatzversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Doch wie verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung, wenn bereits Zahnlücken vorhanden sind? Die Aufnahmebedingungen für eine Zahnzusatzversicherung unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Schon fast alle Versicherungsanbieter fragen bei der Antragstellung nach dem aktuellen Zustand der Zähne. Dabei sind die Fragen darauf ausgerichtet, zu erfahren, ob es bereits fehlende Zähne oder Zahnersatz gibt, ob es Zahnfehlstellungen gibt und ob sich der Antragsteller derzeit in Behandlung bei einem Zahnarzt befindet. Unter fehlende Zähne verstehen die meisten Versicherungsanbieter unversorgte Lücken, die Platz für einen Zahnersatz bieten. Einige Versicherungsanbieter zählen bereits ersetzte Zähne durch Brücken oder Implantate nicht zu der Kategorie fehlende Zähne. Auch herausnehmbare Prothesen werden meist als fehlende Zähne gewertet. Bei vielen Versicherungsanbietern können fehlende Zähne gegen einen Aufschlag mitversichert werden, manche Versicherungen fragen nicht einmal danach.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Verschiedene Tarife bei fehlenden Zähnen

Wenn bereits fehlende Zähne vorhanden sind, erschwert sich die Suche nach einer guten Zahnzusatzversicherung. Viele Tarife schließen fehlende Zähne von ihrem Leistungsumfang aus, wenn sie bereits zu Versicherungsbeginn fehlen. Sollen dennoch nicht ersetzte oder fehlende Zähne im Leistungsumfang enthalten sein, gibt es dafür verschiedene Tarife. Entscheidend für den Tarif ist die genaue Anzahl der nicht ersetzten Zähne. Damit wird für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit geschaffen, seine fehlenden Zähne mitversichern und später entsprechend behandeln zu lassen. Für die Mitversicherung fehlender Zähne, bis zu drei sind bei fast jeder Zahnzusatzversicherung möglich, wird dann jedoch allgemein je nach Anzahl und fehlendem Zahn ein Beitragszuschuss oder ein vereinbarter Leistungsausschluss fällig. Wer diesen Beitragszuschuss nicht zahlen möchte, kann einen vertraglich unbefristeten Leistungsausschluss vereinbaren. Ein weiterer Tarif für eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen schließt einen fehlenden oder nicht ersetzten Zahn ohne Risikozuschlag in seinen Vertrag ein. Fehlen jedoch mehrere Zähne, können diese zwar auch mitversichert werden, aber dafür gilt in den ersten drei Jahren der Versicherungslaufzeit eine Leistungsstaffelung. Das bedeutet, dass die Zahnzusatzversicherung durch den gestaffelten Leistungsausschluss im ersten Jahr deutlich weniger an Kostenerstattung zahlt als beispielsweise im dritten Kalenderjahr.

Bereits geplante oder angefangene Behandlungen werden von der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen

Fehlende Zähne sind kein Grund für ein Ausschlusskriterium bei einer Zahnzusatzversicherung der privaten Krankenversicherung. Doch es gibt auch Versicherungstarife, bei denen die Frage nach fehlenden Zähnen gar nicht gestellt wird. Diese leichter abzuschließenden Tarife versichern fehlende Zähne mit, sofern noch keine Behandlungen angeraten, notwendig oder bereits geplant sind. Tritt später dann die Situation ein, dass ein nebenstehender Zahn entfernt werden muss und ein Zahnersatz wird medizinisch notwendig, ist der bereits fehlende Zahn automatisch mitversichert. Ein Leistungsausschluss ist dann also nicht gegeben. Wer also eine Zahnzusatzversicherung bei fehlende Zähne abschlie0en möchte, sollte sich vorher gut beraten lassen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler wäre der richtige Ansprechpartner, denn er vertritt nicht die Interessen des Versicherungsanbieters. Auch mit einem Versicherungsvergleich lässt sich die passende Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen finden. Im Versicherungsvergleich der einzelnen Tarife wird schnell sichtbar, ob und wie viele fehlende Zähne mit in den Versicherungsschutz enthalten sind oder aufgenommen werden können. Die Wahl des Tarifes sollte immer von den Gegebenheiten, den tatsächlichen Versicherungsleistungen, der Höhe der Kostenrückerstattung und den Wunschleistungen abhängig gemacht werden. Auch sollte verglichen werden, ob es bei dem Wunschtarif zu Leistungsausschlüssen kommt.

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