Private Krankenversicherung
Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung sind die vielen Leistungen und flexiblen Tarife, die sich den Versicherten bieten. Umfassender Versicherungsschutz, der an das Einkommen angepasst ist und Leistungen bietet, die weit über die Grundversorgung hinausgehen.
Eine private Krankenversicherung gibt es für alle Versicherungsnehmer
Stand in den Anfangsjahren die private Krankenversicherung nur einigen wenigen Berufsgruppen offen, so hat sich dieses Prinzip mittlerweile grundlegend geändert. Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Studenten haben die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Zudem bietet die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung viele Annehmlichkeiten für den Versicherungsnehmer und auch etliche finanzielle Vorteile.
Der Versicherte kann sich seinen Wunschtarif aussuchen, der allerdings nicht starr ist, sondern individuell um weitere Zusatzleistungen erweitert werden kann. Grundsätzlich gibt es drei Tarifvarianten, die von den privaten Krankenversicherungen angeboten werden.
- Der Basistarif deckt die Grundversorgung der Versicherten ab und ist vergleichbar mit den Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung bietet.
- Im Gegensatz dazu bietet der Standardtarif einen größeren Versicherungsschutz mit zusätzlichen Leistungen, für die keine weiteren Zuzahlungen mehr auf den Versicherten zukommen. Meistens wird der Standardtarif für Rentner und erkrankte oder pensionierte Beamte angeboten, da der Beitrag nicht höher ist, als in der gesetzlichen Krankenkasse.
- Der Komforttarif steht zwar auf der höchsten Beitragsstufe, bietet aber umfangreichen Versicherungsschutz an, in dem nahezu alle Kosten übernommen werden. Zudem erhält der Versicherungsnehmer den Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt, sofern es zu einem Krankenaufenthalt kommt, und die Unterbringung in einem Einzelbettzimmer.
Abgesehen von den Leistungen, die in den drei Tarifen schon enthalten sind, kann der Versicherte noch zusätzliche Leistungen auswählen.
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Der Versicherte kann sich seinen Leistungskatalog selber zusammenstellen
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse hat der Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, seinen Leistungskatalog individuell auszuwählen. Diese so genannten optionalen Zusatzleistungen werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt und so hat der Versicherte die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz um gewünschte Leistungen zu erweitern, wie zum Beispiel Therapien mit Naturheilverfahren oder die Behandlung durch einen Heilpraktiker. Auch die Zahlung eines Krankengeldes kann durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden, sofern diese Zusatzoption vom Versicherungsnehmer gewünscht wird.
Der Beitrag einer privaten Krankenkasse richtet sich aber nicht nur nach Tarif und den optionalen Zusatzleistungen, vielmehr spielen noch andere Faktoren eine wichtige Rolle. Zum einen entscheidet die Berufsgruppe des Versicherten über die Höhe des Beitrags. Sollte der Versicherte einen Beruf mit einem erhöhten Risiko ausüben, so wird sich auch der Beitrag dementsprechend erhöhen. In Einzelfällen kann es auch passieren, dass der Antrag generell von der jeweiligen Versicherung abgelehnt wird, wenn das Risiko zu groß ist.
Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Beitragsberechnung ist das Alter des Versicherungsnehmers. Auch hier gilt wieder das Prinzip, je älter der Versicherte, desto höher auch der Beitrag. Eventuell vorhandene Vorerkrankungen spielen ebenfalls eine Rolle bei der Beitragseinstufung. Der Versicherungsnehmer hat aber auch die Möglichkeit den Tarif etwas zu senken, indem er sich vorher verpflichtet, einen festgelegten Eigenanteil an den Kosten zu leisten. Vorteil daran ist, dass die Beiträge am Ende eines Jahres teilweise zurück erstattet werden, sofern keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen worden sind.
Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt eine Erstattung der Behandlungskosten
Der Versicherte muss die Behandlungs- oder Rezeptkosten zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Dann reicht er die Belege und Rechnungen direkt bei der privaten Krankenversicherung ein, die nach eingehender Prüfung die Kosten an den Versicherten zurückzahlt. Bei Krankenhausaufenthalten, deren Kosten je nach Länge des Aufenthalts sehr hoch sein können, rechnet das Krankenhaus die Kosten direkt mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung ab.
Allerdings werden die Kosten, die durch eine Behandlung durch den Chefarzt entstanden sind, wieder durch den Patienten beglichen, der dann den Betrag wieder von der Versicherung zurückbekommt. Sollte es dazu kommen, dass die private Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnt, so heißt das nicht, dass der Patient ebenfalls nicht bezahlen muss. Er muss die angefallenen Kosten übernehmen, auch wenn die Krankenkasse nicht zahlt. Grundsätzlich werden aber alle Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen, ohne dass dabei Schwierigkeiten bei der Rückerstattung erstehen. Unter anderem werden die Kosten für Sehhilfen, Medikamente, Zahnersatzprodukte, kieferorthopädische und psychotherapeutische Behandlungen übernommen.