Ist die Bürgerversicherung auch für das Rentensystem machbar?
Dass die Bürgerversicherung kommen wird, ist mittlerweile jedem klar. Es existieren immer neue, überarbeitete Konzepte. Aber nun werden die Überlegungen innerhalb der Parteien deutlich, inwiefern es eine Möglichkeit geben würde, diese Versicherung auch auf das Rentensystem anzuwenden.
Die Bürgerversicherung wird bereits Krankenversicherung und Pflegeversicherung neu gestalten
Dass die Bürgerversicherung mit der kommenden Legislaturperiode eingeführt werden soll, sofern die SPD auf Bundesebene die Macht übernimmt, ist bereits sicher. Die Konzepte nehmen immer weiter Formen an, auch wenn es weiterhin Befürworter und Gegner für die Bürgerversicherung gibt. Der Hintergrund der Versicherung soll sein, dass die Qualität der Versorgung für den Verbraucher nachhaltig gesteigert wird und sie dabei von Entlastungen in der Zahlung der Beiträge profitieren können. Nachdem die Bürgerversicherung grundsätzlich für die gesetzliche Krankenversicherung konzipiert war, wird auch die Pflegeversicherung einbezogen werden. In diesem Bereich soll auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen reagiert werden, sowie das Pflegepersonal eine leistungsgerechte Bezahlung erhalten. Somit würde ebenfalls in diesem Bereich die Qualität für den Patienten ansteigen. Finanziert werden soll die Bürgerversicherung dadurch, dass die gesetzlichen Beiträge wieder jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen sind. Das würde für den Arbeitnehmer bereits eine Einsparung bedeuten. Den Krankenkassen wird bei der Festsetzung der Höhe der Krankenkassenbeiträge freie Hand gelassen, jedoch dürfen weitere Zuschläge nicht berechnet werden. Das Besondere jedoch ist daran, dass jeder in diese Bürgerversicherung einzahlen müsste. Also auch Beamte, Freiberufler, Selbständige und Besserverdienende. Das bisherige Zweiklassensystem würde damit hinfällig werden und es würde ein Gleichheitsprinzip oder auch Solidaritätsprinzip gelten. Nur so kann die Finanzierung funktionieren, auch wenn die Gegner, die vielfach in den privaten Krankenversicherungen zu finden sind, hier bereits die Gefahr für einen explosionsartigen Anstieg ab dem Jahr 2020 sieht. Dennoch wird jetzt bereits überlegt, ob und in wie fern sich die Bürgerversicherung auch auf das Rentensystem anwenden lassen würde.
Das bisherige Rentensystem bietet keine Sicherheit mehr
Das heutige Rentensystem kann nur noch als marode bezeichnet werden. Der Grund dafür ist darin zu suchen, dass mit den Geldern der Arbeitnehmer, die alljährlich eingezahlt haben, immer andere Löcher im gesetzlichen Versicherungssystem gestopft worden sind. Somit wurde der Rentenversicherungstopf nicht, wie es ursprünglich vorgesehen war, als eine Art Spartopf für den Versicherten genutzt, sondern über Jahre hinweg wurden die Beiträge dort abgeschöpft und für andere Anwendungen zweckentfremdet. Somit wird auch jedem klar, warum immer wieder gesagt wurde, dass die Renten nicht ausreichen würden. Dies hätte kein Problem sein müssen, wenn die Beiträge ausschließlich dafür verwendet worden wären, wozu sie eigentlich gedacht waren, nämlich die Rentenabsicherung der Arbeitnehmer im Ruhestand. Der heutige Stand der Dinge sieht so aus, dass die Arbeitnehmer nun bis 67 arbeiten müssen und dieses Alter wird sicherlich nicht die Spitze des Eisberges bleiben. Denn es wird lediglich noch eine Einheitsrente geben, die in keinem Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen steht und somit das Sozialsystem durch die drohende Altersarmut immer weiter zusammenbrechen wird. Der Gang zum Amt wird für so manchen Rentner normal sein. Sicherlich mag eine private Rentenzusatzversicherung eine Alternative sein, aber auch die schlägt mit zusätzlichen, monatlichen Beiträgen zu Buche. Da das vorherrschende Ungleichgewicht. Und gerade weil ein gewisses Ungleichgewicht vorherrscht, wird in den Parteien immer mehr nach Lösungen gesucht und die Frage kommt auf, ob sich die Bürgerversicherung auch auf das Rentensystem anwenden lassen würde oder sogar im besten Fall beide Versicherungen miteinander kombinieren lassen.
Die Bürgerversicherung für die Rente
Die CDU möchte eine Grundabsicherung für Selbständige und Freiberufler einführen, lehnt jedoch den Vorschlag für eine Bürgerversicherung im Rentenbereich, die bereits von den Grünen angedacht ist, ab. Bei der Bürgerversicherung für die Rentenabsicherung geht es den Grünen darum, dass eine Altersvorsorge, in die jeder Bürger einzahlen muss nach dem Vorbild der Bürgerversicherung die wirksamste Methode wäre. Damit würde die Möglichkeit bestehen, der drohenden Altersarmut vorzubeugen. Es würde damit ein zukunftsfähiges Rentensystem aufgebaut werden. Der Hintergrund dafür liegt darin begründet, dass der Abschluss einer privaten Rentenversicherung das Risiko einer Erwerbsminderung nicht absichern würde. Im absoluten Ernstfall würden selbst diejenigen, die für eine private Altersabsicherung sorgen, wiederum auf die Grundsicherung angewiesen sein. Natürlich finden sich auch hier wieder Gegner, die im Bundesverband der Freien Berufe zu finden sind. Hier stößt der Vorschlag auf wenig Gegenliebe. Auch wenn der grundsätzliche Vorschlag für den staatlichen Anreiz für die private Altersvorsorge zweifelsohne als positiv bewertet werden kann, so wird dort die Gefahr in den mangelnden Erträgen und der mangelnden Altersvorsorge bei Selbständigen und Freiberufler gesehen. Denn gerade diese Berufsgruppe sollte nach dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit selber bestimmen, inwiefern sie überhaupt eine Vorsorge betreiben können. Aber genau hier liegt das Problem, dass diese Personengruppe gegebenenfalls in die Altersarmut abrutschen wird. Dennoch wäre die mit der Rente kombinierte Bürgerversicherung sicherlich eine Alternative, wenn sie möglicherweise noch mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 kombiniert werden würde. Hier jedoch müsste dem Arbeitnehmer die Entscheidung überlassen werden, ob er wirklich so lange arbeiten möchte oder kann. Die Rentenhöhe würde dann abhängig von Einzahlungsdauer und die zu erwartende Rentenzahlungsdauer sein.