Ab dem 15.01.2025 soll die ePA (elektronische Patientenakte) automatisch für jeden deutschen Bürger angelegt werden, es sei denn, der Patient legt dagegen Wiederspruch ein. Das Angebot dieser elektronischen Akte, müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten seit Beginn 2021 stellen. Derzeit nutzen jedoch nicht nur wenige Patienten die Möglichkeiten dieser Dokumentation der Krankengeschichte, auch in den Praxen ist die Nutzung der ePA immer noch wenig verbreitet.
Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert mehr Informationsarbeit durch die Krankenkassen
Laut einer Umfrage des MDR fällt die Nutzung der ePA bei den Deutschen bislang sehr gering aus, was die statistischen Zahlen der Krankenkassen zeigen. Demnach nutzen bei der bundesweit größten Krankenkasse, der AOK, gerade einmal 30.000 Versicherte das Angebot. 0,4 Prozent der AOK-Versicherten, welche schon eine solche Akte beantragt haben oder bereits nutzen, kommen dabei aus Sachsen und Thüringen. Auf Bundesebene sind das gerade einmal 0,1 Prozent der AOK-Versicherten. Prozentual besser, aber dennoch nicht gut, sieht es bei der Barmer aus. Bundesweit nutzen 1,7 Prozent der Barmer-Versicherten die E-Akte. Gesamt auf alle Krankenkassen gesehen, beträgt der Anteil der Nutzer in Deutschland nicht einmal zwei Prozent.
Dies könnte an der mangelhaften Aufklärung der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten liegen. Deshalb fordert die kassenärztliche Bundesvereinigung, dass diese Informationsarbeit durch die Krankenkassen stark ausgebaut wird. Sonst stehe die Befürchtung nahe, dass diese Aufklärungsarbeit durch das Personal der Praxen geleistet werden muss, was zum einen nicht deren Aufgabe sei und zum anderen den täglichen Ablauf in den Arztpraxen behindern könnte.
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Die deutsche Bevölkerung ist sich über Nutzung einer solchen Akte indes sehr uneinig. Positiv ist, dass die Patienten jederzeit online Zugang zur Dokumentation ihres persönlichen Krankheits- und Behandlungsverlaufs inkl. aller Medikamentenrezepte hätten. Jedoch würde auch jeder Arzt und die Kasse selbst vollständige Einsicht haben. Selbstverständlich könnte dies die Behandlungen für beispielsweise weiterführende Ärzte stark vereinfachen, jedoch bedeute es auch einen Eingriff in die Privatsphäre des einzelnen Patienten, womit nicht jeder einverstanden sein dürfte.
Einführung der ePA „für Alle“
Die von den Krankenkassen eingeführten elektronischen Patientenakten sind momentan alle sehr unterschiedlich aufgebaut, da diese durch jede Krankenkasse selbst erstellt werden. Es ist demnach nicht gegeben, dass die Praxen- und Apothekenverwaltungssysteme dafür ausgerüstet sind.
Abhilfe soll ab 2025 die ePa „für Alle“ schaffen, wobei auch hier noch Nachbesserungsbedarf besteht. Die erhoffte Transparenz nach der verpflichteten Einführung der ePA „für Alle“ im Januar 2025, könnte damit gefährdet sein.