Zahnmedizinische Kieferorthopädie kann bei Kindern und Jugendlichen teuer werden, wenn sie über Jahre eine Zahnspange tragen müssen und keine Zahnzusatzversicherung für die Kostenerstattung vorhanden ist.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder macht nur dann Sinn, wenn sie bereits im frühen Kindesalter abgeschlossen wird. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder erstattet auch die Kosten für hochwertige Materialien.

Kieferorthopädische Behandlungen und die Kostenübernahme durch die GKV

Gesunde Zähne wirken sich positiv auf das allgemeine Wohlbefinden aus. Doch hat leider nicht jeder von Anfang an oder ein Leben lang schöne und gesunde Zähne. Neben den bekannten Zahnerkrankungen haben viele Menschen auch Probleme mit ihren Zähnen, die Kieferbehandlungen unumgänglich machen. Kieferbehandlungen werden überwiegend vom Kieferorthopäden durchgeführt. Schon seit Jahren müssen immer mehr Kinder kieferorthopädisch behandelt werden. Der Grund dafür ist, dass inzwischen fast jedes zweite Kind eine Fehlstellung der Zähne hat. Diese Fehlstellungen werden im Zahnengstand oder Überbiss besonders deutlich. Die Kieferbehandlungen sind langwierig und zudem auch sehr teuer. Der Behandlungszeitraum kann unter Umständen vier bis fünf Jahre dauern, da der Kiefer umgeformt werden muss, damit die Zahn- und Kieferstellung korrigiert werden kann. Nach der Kieferumformung folgt die Retentioinsphase, in der die Zahn- und Kieferstellung mit speziellen Apparaturen gefestigt wird. Auf Grund des großen Behandlungsaufwandes und je nach Material, das für die Herstellung der Zahnspangen verwendet wurde, entstehen über die Jahre hohe Kosten. Sie hängen auch davon ab, ob es sich um eine feste oder eine teure herausnehmbare Spange handelt. Wenn der Patient noch unter 18 Jahren ist, trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Grundversorgung. Entscheidend dafür ist aber, das die Zahnfehlstellungen Atmen, Beißen, Kauen und das Sprechen beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Allerdings staffelt die gesetzliche Krankenversicherung die Höhe der Kostenübernahme. Beim ersten Kind beträgt der Kostenanteil der GKV an den Behandlungskosten 80 Prozent und beim zweiten Kind 90 Prozent. Eventuell anfallende Mehrkosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Kosten für Kontrolluntersuchungen müssen vom Patienten nicht noch einmal bezahlt werden. Entscheidend für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist die KIG, also die kieferorthopäödische Indikationsgruppe. Nur wenn der Patient einen Bedarf zwischen drei und fünf Grad erreicht, gilt die Kiefer- oder Zahnfehlstellung als ausgeprägt und muss durch einen Kieferorthopäden behandelt werden.

Kosten, die nicht von der GKV übernommen werden

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für KIG Grad 1, da die Kiefer- und Zahnfehlstellungen sehr gering sind und als kosmetische Maßnahme eingestuft sind. Auch bei KIG Grad 2 werden keine Kosten von der GKV übernommen, weil es sich hierbei um medizinisch irrelevante Fehlstellungen handelt. Für deren Behandlung liegt keine zwingende Notwendigkeit vor, da sie den Patienten in keinster Weise negativ einschränken. Das heißt für gesetzlich Krankenversicherte, dass sie unter anderem die Kosten für eine professionnelle Zahnreinigung, die Lingual- und Invisaligtechnik, Spezialbrakes sowie Kiefergelenkbehandlungen komplett oder zum überwiegenden Teil selber zahlen müssen. Bei Kieferbehandlungen von Kindern müssen Eltern einen Eigenanteil von 20 Prozent, errechnet nach dem Gesamtbetrag für die Krankenkassenleistungen, selber aus privater Tasche an den Zahnarzt zahlen. Dieser Eigenanteil wird über die gesamte Behandlungsdauer verteilt. Nur wenn die Kieferbehandlung erfolgreich war, wird der Eigenanteil nach Antragstellung zurück erstattet. Wurde die Spange nicht oder nicht regelmäßig getragen oder die Behandlung wurde zwischenzeitlich ab- oder unterbrochen, behält sich die Krankenkasse vor, den Eigenanteil zu behalten. Um die Kosten für Kieferbehandlungen so gering wie möglich halten zu können, ist gerade für Kinder eine Zahnzusatzversicherung ganz wichtig. Sie kann schon sehr frühzeitig abgeschlossen werden. Trotz des großen Leistungsumfangs, den eine Zahnzusatzversicherung bieten kann, bleibt die Versicherungsprämie auf Grund des Eintrittsalter relativ gering.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Kosten, die von einer privaten Zahnzusatzversicherung für Kinder übernommen werden

Wer denkt, je größer der Leistungsumfang, desto teurer die Zahnzusatzversicherung, der irrt. Eine Zahnzusatzversicherung, die für kieferorthopädische Behandlungen abgeschlossen wird, ist nur für Kinder sinnvoll. Zwar sind in diesen Versicherungsverträgen meist auch schon Leistungen für Erwachsene enthalten, doch wird es schwierig werden, diese auch schon im Kindesalter zu erhalten. Wird die Zahnzusatzversicherung jedoch später , möglicherweise erst im Jugendalter, abgeschlossen, ist die Zahnfehlstellung bereits vorhanden und die Versicherung übernimmt die Kostenerstattung nicht für diese Kieferbehandlungen zur Kieferkorrektur. Außerdem ist es auch von Vorteil, die Zahnzusatzversicherung für Kinder so früh wie möglich abzuschließen, da bei vielen Versicherungen in den ersten beiden Jahren die Kostenrückerstattung auf eine bestimmte Höchstsumme festgesetzt ist. Die Kostenerstattung der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem gewählten Tarif und wie viel die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Allgemein übernehmen aber alle privaten Krankenversicherungen die Behandlungskosten zu 80 bis 100 Prozent. Dies gilt bei Erwachsenen genauso wie bei Kindern.

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