Wenn Anträge für eine Krankenversicherung abgelehnt werden
So mancher Verbraucher möchte sich besser krankenversichern oder krankenzusatzversichern, als er es durch die gesetzliche Krankenkasse jemals erreichen kann. Aber aufgrund bestimmter Voraussetzungen können die Anträge auch abgelehnt werden und dann wird es schwer, eine Absicherung zu bekommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kürzungen nehmen kein Ende
Im Jahr 2004 wurde die erste Gesundheitsreform eingeführt, was dazu führte, dass eine Vielzahl von Leistungen gekürzt oder sogar komplett gestrichen wurden. Bei stetig immer höher ansteigenden Beiträgen führt dies zum Ärgernis bei den Versicherten. Seitdem folgten noch einige, weitere Gesundheitsreformen und ganz aktuell wurden nun nochmals die Zuschüsse bei Zahnersatz oder weitergehenden Zahnbehandlungen heruntergeschraubt. Ebenso sind eine Vielzahl von Zuzahlungen zu leisten, die noch weiter die Haushaltskasse belasten. Dies hat zur Folge, dass viele gesetzlich Versicherte auf wichtige Behandlungen verzichten, da ihnen grundsätzlich das finanzielle Potenzial dazu fehlt. Aus diesem Grund überlegen die Versicherten, ganz in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies ist aber nur möglich, wenn sie über das entsprechende Einkommen verfügen oder aber in irgendeiner Form selbständig sind. Oder sie möchten eine zusätzliche Krankenzusatzversicherung abschließen, die nachhaltig die durch die Gesundheitsreformen entstandenen Versorgungslücken optimal schließen kann. Aber dennoch kann selbst das zu Problemen führen, und zwar nämlich dann, wenn Vorerkrankungen bestehen.
Die private Krankenversicherung, ihre Vertragsfreiheit und die Möglichkeit der Probeanträge
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die Höhe des Beitrages nach dem Einkommen geregelt wird, gelten für die privaten Krankenversicherer die Vorerkrankungen des zukünftig Versicherten. Daher werden bei einer privaten Krankenvollversicherung ebenso wie bei der Krankenzusatzversicherung eine Anzahl von Gesundheitsfragen auf den Verbraucher zukommen, die wahrheitsgetreu beantwortet werden müssen. Die einzige Ausnahme dürfte hierbei zum Beispiel die Zahnersatzversicherung sein, die grundsätzlich von jedem, unabhängig vom Gesundheitszustand, abgeschlossen werden kann. Aufgrund der Vorerkrankungen errechnet sich dann die Höhe des zu leistenden Beitrages. Aber die privaten Versicherungsgesellschaften sind, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, bei denen das Solidaritätsprinzip vorherrscht, nicht zu einer Aufnahme in ihre Gesellschaft verpflichtet. Hier gilt die privatrechtliche Vertragsfreiheit. Für eine Beurteilung spielen weiterhin das Alter sowie das Geschlecht eine große Rolle. Aufgrund aller Angaben wird der Gesundheitszustand ermittelt und führt dann letztendlich zu der Vertragsannahme oder aber auch zur Ablehnung des Antrags. In den meisten Fällen wird bei einem erhöhten Gesundheitsrisiko eine Erhöhung des Beitrags auf den Versicherten zukommen. Dies resultiert aus dem Risikozuschlag, der sich aufgrund von Angaben ergeben kann. Hat der Verbraucher jedoch Bedenken, die Versicherung zu erhalten, die seinen individuellen Bedürfnissen entspricht, kann er vorab einen Probeantrag stellen. Dies gilt besonders für chronisch kranke Verbraucher. Denn sie haben es besonders schwer, eine Absicherung zu erhalten. Die Probeanträge machen schon aus dem Grund Sinn, da ein abgelehnter Antrag dazu führen kann, dass der Verbraucher auch bei keiner anderen Gesellschaft eine Absicherung erhalten wird. Bei weiteren Anträgen ist es nämlich vorgeschrieben, dass die Ablehnung von einer Versicherungsgesellschaft angegeben werden muss. Wird diese Tatsache nicht angegeben, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag anzufechten und im Ernstfall würde der Versicherte ohne jeglichen Schutz dastehen. Bei einem Probeantrag geht der Verbraucher diesem Risiko aus dem Weg. Er muss im Antrag lediglich das Wort Probe eintragen und dabei angeben, dass es bisher zu keinerlei Einschränkungen oder Ablehnungen anderer Versicherer gekommen ist. Somit erhält er unverbindliche Angebote, die er einerseits dazu nutzen kann, die beste Leistung zum günstigsten Tarif herauszufinden. Aber ebenso bekommt er einen guten Überblick über die Chancen, bei einer privaten Krankenversicherung seine gewünschte Voll- oder Zusatzversicherung zu erhalten.
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Eine andere Alternative des Probeantrags
Eine andere Möglichkeit wäre es, über das sogenannte Invitatio-Modell zu einer Absicherung zu kommen. Hierbei geht es darum, dass mit einem Versicherungsvermittler bei einer oder auch mehreren Gesellschaften entsprechende Angebote eingeholt werden. Diese werden zumeist, wenn es zu einer Bereitschaft der Gesellschaft kommt den Versicherten aufnehmen zu wollen, mit einer Police sowie Annahmeerklärung per Brief zugestellt. Wird die Erklärung vom Versicherten unterzeichnet, gilt der Vertrag als geschlossen. Der große Vorteil dieser Alternative bietet sich für jeden Verbraucher, der wegen Vorerkrankungen als schwer zu versichern gilt. Denn mit diesem Modell können abgelehnte Anträge ausgeschlossen werden, der Antragsteller bleibt auch noch für die Zukunft versicherbar. Da lediglich auch hier Angebote eingeholt werden, müssen keine Ablehnungen oder erschwerte Annahmebedingungen bei den weiteren Gesellschaften angegeben werden.
Die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung
Bereits seit dem Jahr 2009 besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Diese umfasst auch den Personenkreis, die keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Dies bedeutet, dass selbst die privaten Versicherer einen Basistarif für ihre Kunden anbieten müssen, von dem kein Verbraucher aufgrund seines Gesundheitszustandes abgewiesen werden darf. Jedoch sind hier vielfach die Konditionen als nicht wirklich optimal zu bezeichnen. Dennoch erhält der Versicherte zumindest einen Grundschutz im Falle der Erkrankungen. Inwiefern dieser sich als sinnvoll gestaltet, kann dadurch herausgefunden werden, indem die dort angebotenen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkasse und den dafür zu leistenden Beiträgen sinnvoll sind. In jedem Fall wird der Versicherte nicht schlechter abgesichert sein als in der gesetzlichen Krankenkasse, denn die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung muss von allen Krankenversicherern gewährleistet sein.