Bei privaten Krankenkassen ist es möglich eine Reiseversicherung abzuschließen.
Der normale Versicherungsschutz in der privaten Krankenkasse bietet zwar auch einen begrenzten Schutz im Ausland, wobei das auf die Mitgliedsländer beschränkt ist, die ein Sozialabkommen mit Deutschland haben. Allerdings sind die Leistungen beschränkt, was eine zusätzliche Absicherung sinnvoll macht.
Eine zusätzliche Reiseversicherung bietet einen umfassenden Schutz
Grundsätzlich bietet die private Krankenkasse ihren Mitgliedern auch einen Versicherungsschutz im Ausland, der aber nicht alle Leistungen umfassen muss und auch nur für Länder gilt, die ein Sozialabkommen mit Deutschland haben. Geht die Reise in Länder, die nicht in diesem Bund integriert sind, ist die private Krankenkasse nicht gezwungen, die Kosten bei einem Unfall oder Krankheitsfall im Ausland zu übernehmen. Manche Versicherte sind sich dieser Tatsache nicht bewusst und müssen dann im Ernstfall feststellen, was auf einmal für horrende Kosten auf sie zukommen. Deswegen macht es Sinn, sich bereits im Vorfeld einer Reise zu informieren, in wie weit der Versicherungsschutz im Ausland der jeweiligen privaten Krankenkasse reicht und welche Kosten tatsächlich übernommen werden. Einige Anbieter bieten in ihren Verträgen zwar einen Auslandskrankenschutz an, der aber nicht alle Leistungen abdeckt. Ein Blick in die vertraglichen Bedingungen kann in diesem Fall helfen. Besonderes Augenmerk sollte dabei darauf gelegt werden, ob die eventuell anfallenden Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport von der privaten Krankenkasse übernommen werden. Bei Ländern, die kein Sozialabkommen mit Deutschland haben, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung sinnvoll, was direkt bei der eigenen privaten Krankenkasse geschehen kann.
Die Auslandskrankenversicherung kann bereits bei Abschluss einer Krankenvollversicherung beantragt werden
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages in der privaten Krankenkasse hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine zusätzliche Reiseversicherung beim Unternehmen abzuschließen. Die privaten Krankenkassen bieten diesen Auslandsschutz als optionale Zusatzleistung an. Gesetzlich Versicherte können diesen Schutz lediglich als private Zusatzversicherung abschließen und nicht als Teil ihrer Krankenkasse. Der Privatpatient ist allerdings nicht gezwungen, den zusätzlichen Schutz im Ausland gleich zu Beginn in seine private Krankenkasse einzubeziehen. Ein späterer Abschluss ist zu jedem Zeitpunkt möglich, was besonders dann Sinn macht, wenn im Moment keine Reise anstehen sollte. Grundsätzlich übernimmt die Auslandskrankenversicherung alle anfallenden Kosten, die bei einem Krankheitsfall oder Unfall im Ausland entstehen sollten. Gerade in Ländern wie der USA und Afrika ist eine solche Versicherung notwendig, da in diesen Ländern grundsätzlich kein allgemeiner Krankenversicherungsschutz besteht. Die Reiseversicherung der privaten Krankenkassen übernimmt die Arztkosten und erstattet auch die Kosten für Medikamente. Besonders bei einem möglichen Krankenhausaufenthalt zahlt sich die Reiseversicherung aus, denn nur so ist es möglich, den hohen Kosten zu entkommen, die sonst der Versicherte selbst übernehmen müsste.
Bei der Reiseversicherung hat der Versicherte die Wahl
Die privaten Krankenkassen bieten ihren Versicherungsnehmern die Möglichkeit, eine Reiseversicherung nur über einen begrenzten Zeitraum abzuschließen. Umfasst der geplante Urlaub oder Auslandsaufenthalt nur einen begrenzten Zeitraum, so kann speziell für diesen zeitlichen Rahmen, eine entsprechende Reiseversicherung bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung beantragt werden. Eine solche Reiseversicherung kann schon über einen Zeitraum abgeschlossen werden, der unter sechs Wochen liegt. Diese Form richtet sich vor allen Dingen an Urlauber. Versicherten, die einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, steht eine andere Form der Reiseversicherung bei der privaten Krankenkasse zur Verfügung. Der Versicherungsnehmer gibt bei seiner privaten Krankenkasse die Dauer seiner Reise ins Ausland an und die private Krankenkasse unterbreitet ihm ein Angebot, dass den Versicherungsschutz in diesem Zeitraum auch im Ausland garantiert. Gerade für Studenten, die ein Auslandssemester planen oder für Praktikanten, die ihr Praktikum im Ausland absolvieren wollen, ist dieser Service der privaten Krankenkasse sehr empfehlenswert. Die Reiseversicherung kann dann, bei Rückkehr nach Deutschland, wieder aus dem Leistungskatalog der privaten Krankenkasse herausgenommen werden und bei erneutem Bedarf auch wieder unproblematisch einbezogen werden. Gerade für Versicherte in der privaten Krankenkasse bietet es sich daher an, die Reiseversicherung beim gleichen Anbieter abzuschließen, da es sich nicht um einen zusätzlichen Vertrag handelt, sondern lediglich um eine zusätzliche Option zum bestehenden Tarif.
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