Krankengeld-Wahltarife für Selbständige sind nun möglich
Selbständige haben die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern. Jedoch war dies in der Vergangenheit nicht unbedingt die beste Alternative, denn wenn sie krankheitsbedingt längerfristig ausgefallen sind, erhielten sie keinerlei Krankengeld. Die neuen Wahltarife jedoch ermöglichen nun die Absicherung!
Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer sich selbständig macht oder Freiberufler wird, kann sich entweder bei der privaten Krankenversicherung versichern oder aber in seiner bisherigen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied zu einem ermäßigten Beitragssatz versichert werden. Dies hatte nicht immer Vorteile, denn während Arbeitnehmer im Krankheitsfall automatisch eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen beanspruchen konnten, mussten sich die freiwillig versicherten Mitglieder für diesen Fall eigenständig absichern. So kam also zu dem Einkommensausfall auch noch der Verlust von Krankengeld hinzu sowie die Kosten für eine gesonderte Absicherung.
Kein Krankengeld = Selbstständige wechselten zur privaten Krankenversicherung
Dies hatte zur Folge, dass sich immer mehr Selbständige und Freiberufler dazu entschlossen haben, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten und eine Absicherung bei der privaten Krankenversicherung anzustreben. Hier konnten sie für kaum mehr Beitrag im Monat zum einen bedeutend höhere Leistungen im Krankheitsfall erwarten sowie die Zahlung eines Krankengeldes in individueller Höhe. Denn gerade ein längerfristiger Arbeitsausfall kann auch schnell den Ruin des Selbständigen bedeuten.
Krankengeld für Selbstständige nun auch wieder bei gesetzlichen Krankenkassen möglich
Ursprünglich wurden die Krankengeld-Wahltarife bereits mit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 eingeführt, jedoch hat der Gesetzgeber das Krankengeld für die hauptberuflichen Selbständigen abgeschafft, so dass nur noch die Wahltarife zur Auswahl standen. Der vorherige Zustand ist jedoch mittlerweile wieder hergestellt worden, so dass das gesetzliche Krankengeld wieder möglich ist. Dies bedeutet, dass sich Selbständige und Freiberufler zu dem allgemeinen Beitragssatz versichern können und das Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche erhalten. Allerdings sind darüber hinaus auch die Krankengeld-Wahltarife bestehen geblieben.
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Die Krankengeld-Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Wer nun in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte, hat drei Möglichkeiten zur Auswahl, um den Krankheitsfall entsprechend abzusichern. Er kann das gesetzliche Krankengeld in der bisherigen Krankenkasse wählen, eine private Krankenzusatzversicherung für das Krankentagegeld abschließen oder er entscheidet sich für den Wahltarif aus der gesetzlichen Krankenkasse.
Besonderheiten fürs Krankengeld bei Wahltarifen
Bei den Wahltarifen steht einem Selbstständigen die Möglichkeit offen, eine Krankengeldzahlung vor der siebten Krankheitswoche zu beziehen oder aber eine höhere Absicherung zu wählen. Diese wäre um einiges höher als der gesetzliche Anspruch auf das Krankengeld. Jedoch sind dazu einige Verpflichtungen einzuhalten. So ist der reguläre Beitrag zu zahlen, der auch von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern verlangt wird. Jedoch zahlt der selbständig Versicherte den vollen Beitrag alleine. Die Möglichkeit für den ermäßigten Beitrag entfällt somit und wird mittels einer schriftlichen Wahlerklärung abgegeben.
Mindestlaufzeit von drei Jahren beim Krankengeld-Wahltarif
Für den Krankengeld-Wahltarif für Selbständige gilt eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, aus der vorher kein Austritt möglich ist. Es sei denn, die Selbständigkeit wird komplett aufgegeben und der Selbständige oder Freiberufler begibt sich beispielsweise wieder in ein festes Arbeitsverhältnis. Diese Regelung gilt nicht nur für die neuen Mitglieder einer Krankenkasse, sondern ebenso für alle bereits langjährigen Mitglieder. Auch sie binden sich mit der Wahl für die Krankengeld-Tarife und dessen Abschluss erneut für drei Jahre an ihre Krankenkasse. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist somit ebenfalls ausgeschlossen. Selbst die Gesundheitsreform 2011 hat hierzu keine Änderungen hervorgebracht.
Kein Sonderkündigungsrecht
Darüber hinaus ist das Krankenkassen-Sonderkündigungsrecht, welches normal möglich ist, wenn beispielsweise die Leistungen extrem nach unten verändert werden oder der Beitrag unverhältnismäßig hoch ansteigt, in diesem Fall weiterhin ausgeschlossen. Das bedeutet, auch hiervon können die Selbständigen und Freiberufler keinen Gebrauch mehr machen.
Informationen unbedingt vorab einholen
Da eine Krankheit grundsätzlich immer unvorhergesehen eintritt und das zu einem Zeitpunkt, in der sie man am wenigsten benötigt, ist die Absicherung des Krankengeldes in jedem Fall als überaus sinnvoll anzusehen. Denn durch den Ausfall können Einbußen entstehen, die sich oftmals kaum mehr auffangen lassen. Besonders am Anfang der Selbständigkeit kann dies fatale Folgen mit sich ziehen und der Traum der Selbständigkeit ist schneller wieder ausgeträumt, wie er einst begonnen hat.
Allerdings sollte sich der Selbständige sowie der Freiberufler vor dem Abschluss die Gedanken machen, welche Form der Absicherung für ihn am geeignetsten ist und seinen individuellen Ansprüchen am ehesten entspricht. Wer sich auf die Suche nach einer Absicherung gegen die Einnahmeausfälle für den Krankheitsfall begibt, sollte in jedem Fall Angebote einholen. Dies gilt für die gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen wie für die privaten Krankengeldversicherungen.
Selbst wenn die gesetzlichen Krankenkassen mit dem Angebot der Krankengeld-Wahltarife den Hintergrund verfolgen, die Gruppe der Selbständigen und Freiberufler dauerhaft an sich binden zu wollen, so kann eine Abgrenzung beider Bereiche dennoch als sinnvoll erscheinen. Die langen Bindungsfristen von drei Jahren werden einerseits umgangen, was einen schnelleren Wechsel in eine andere Krankenkasse zulässt. Aber ebenso kann eine gesonderte Absicherung für das Krankengeld bei einer privaten Krankenversicherung um einiges kostengünstiger sein. Auch die Zahlung vom Krankengeld kann möglicherweise noch höher ausfallen, da auch hier verschiedene Alternativen zur Verfügung stehen.
Alle eingeholten Angebote sollten daher vor der Entscheidung umfangreich miteinander verglichen und die verschiedensten Optionen durchgerechnet werden, um so das beste Absicherungspaket für den Fall der Fälle zu erhalten.