Auslandsreise-Krankenversicherung

Bevor Sie das nächste Urlaubsziel, die Traumreise oder den langersehnten mehrtägigen Ausflug mit der Familie oder dem Partner planen, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken zum Thema Auslandsreise-Krankenversicherung machen. Verfügen Sie bereits über eine solche Krankenversicherung für Auslandsreisen? Oder haben Sie bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung aber bisher kaum Zeit darauf verwendet die Konditionen sowie das Preis-, Leistungsverhältnis einmal genauer zu prüfen?

Da Versicherungen ihre Produkte ständig optimieren, sollten Sie vor jedem Urlaub aktiv werden. Nutzen Sie unseren Vergleich und optimieren Sie Ihren Schutz im Ausland.

Um Ihnen weitere Ansätze zu liefern bei der Absicherung Ihrer Reise, haben wir uns mit der Finanztest 6/2013 und dem dort veröffentlichten Test von Auslandsreise-Krankenversicherungen auseinander gesetzt. Viele Anbieter von Auslandsreise-Krankenversicherungen haben ihre Tarife nämlich deutlich verbessert, damit einhergehend allerdings ebenso die Preise angepasst. Schon Vorab: Der Testsieger heißt Allianz! Unsere Analyse finden Sie gleich unter unserer Infografik.

Auch Privatversicherung bietet im Ausland keinen Rund-Um-Versicherungsschutz

Private Krankenversicherungen begrenzen ihren Versicherungsschutz für Auslandsreisen meist nur auf einen Zeitraum von einem bis drei Monaten und bieten meist auch nicht den vollen Umfang des Versicherungsschutzes in ihrer Police. Deswegen seien Sie vorsichtig und erkundigen Sie sich genau! Unsere Infografik zeigt Ihnen, welche Leistungen die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt:

Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung

Ihr Jahr 2012 wurden circa 600 Personen nach Ihrer Zufriedenheit bzgl. ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung gefragt. Zwar kann das Ergebnis der Studie nicht als ein repräsentatives verstanden werden aber immerhin bleibt festzuhalten, dass mehr als 70 % mit ihrer privaten Zusatzversicherung vollkommen zufrieden sind. Dabei wurde stets erwähnt, dass Schadenfälle vor allem schnell und unkompliziert abgewickelt wurden und Versicherungsnehmer sich gut aufgehoben fühlten während der Betreuung durch ihre Auslandsreise-Krankenversicherung.

Der Test

Der Prüfung unterlagen 40 Jahresverträge für Auslandsreise-Krankenversicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz für Einzelpersonen und Familien. Besonderes Augenmerk wurde dieses Mal verstärkt auf Sachverhalte gelegt wie Krankenrücktransport oder Leistungen für Alternativmethoden von Behandlungen.

Weitere Prüfpunkte waren u.a.:

  • Verzicht des Versicherers auf verpflichtenden Selbstbehalt?
  • Anerkennung von Methoden, die als ebenso erfolgsversprechend gehandelt bzw. anerkannt werden?
  • Versicherungsleistung in vollem Umfang, wenn Versicherungsfall bei entsprechendem Versicherungsanbieter zuerst gemeldet wurde ohne dass gegenüber anderen Versicherern Ansprüche geltend gemacht werden?
  • Wie zahlt der Versicherer vom ausgehenden Krankheitsfall bis zu einem möglichen Rücktransport, auch wenn die Behandlungszeit über den Reisezeitraum hinausreicht?
  • Besteht die Möglichkeit einer altersunabhängigen Versicherung für Neukunden?

Daneben wurden besondere Bedingungen geprüft wie der Krankenrücktransport und die Überführung bzw. Bestattung. Im Normalfall übernehmen die Versicherungen den Rücktransport, sobald eine im Ausland stattfindende stationäre Behandlung die Dauer von 14 Tagen überschreitet. Im Sterbefall des Versicherten sollten für eine Überführung bzw. Bestattung vor Ort mind. 10 000 Euro zur Verfügung stehen. Ebenso wurden Bedingungen geprüft für Personen, die an einer chronischen Erkrankung leiden.

Vor allem sollte darauf geachtet werden, dass im Vertrag keine Klauseln zu finden sind, die die Leistungspflicht auf „unvorhergesehene“, „nicht absehbare“ bzw. „akute“ Erkrankungen durch den Versicherer ausschließen. Diese Regelungen schließen einen Versicherungsschutz für chronisch Erkrankte aus, die jederzeit mit einer Beschwerde im Ausland rechnen müssen. Die Leistungen bei Pandemien und Krieg wurden ebenso einer Prüfung unterzogen.

Generell sollten gerade Leistungen in Bezug auf Pandemien nicht von Vornherein ausgeschlossen sein. Der Vollständigkeit halber wurden der Grundbeitrag, der Alterszuschlag und die damit einhergehenden Beitragserhöhungen, das Höchstalter bei Versicherungseintritt, die Mitversicherung von Kindern, die Kostenerstattung bei Betreuung von Kindern im Notfall, Such-, Rettungs- und Bergungskosten als auch die Erstattung der Telefonkosten bei einem notwendigen 24-Stunden-Anruf aus dem Ausland geprüft.

Testsieger im Finanztest 6/2013

Von 40 getesteten Versicherungen, schnitten 14 mit einem „sehr gut“ ab. Dabei ist die Allianz der Testsieger. „Sie hat im Vergleich zum Test im letzten Jahr […] Leistungen nachgebessert, beispielsweise beim Krankenrücktransport. Einen Rücktransport übernimmt die Allianz ab diesem Jahr bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und nicht nur, wenn er medizinisch notwendig ist. […] Einzelpersonen können sich hier bereits für 9,80 Euro im Jahr versichern, eine Familie findet für 19,60 Euro sehr guten Schutz.“ [siehe Finanztest 6/2013, S. 75)

Zudem finden Einzelpersonen als auch Familien einen guten und günstigen Schutz u.a. bei der Ergo Direkt, bei Neckermann und DFV. Für die ältere Generation ab 70 Jahren eignen sich die Inter und die ARAG. Die Universa auf dem 2. Platz überrascht mit ihrer Neuerung, Unfälle und Krankheiten, die sechs Wochen vor Vertragsabschluss noch einer Behandlung unterzogen wurden, grundsätzlich nicht mehr auszuschließen.

Im Finanztest belegten Ergo Direkt, HanseMerkur/ DAK sowie Neckermann den 3. Platz. Daneben sind aber auch die Beiträge sowie Alterszuschläge gestiegen, jedoch alles noch in einem erschwinglichen Rahmen. Gerade für ältere Herrschaften, für die es schwieriger wird, eine passende Versicherung zu finden, da diese meist zu preisintensiv werden, haben die Inter, LVM/ hkk sowie ARAG günstige Angebote.

Vorsicht bei Reisen in die USA!

Sollte ihr nächstes Reiseziel die USA, Australien oder Thailand sein … seien Sie auf der Hut! Für diese Länder sehen gesetzlichen Krankenkassen keinen müden Cent der Kostenübernahme vor. Sollte Ihnen vor Ort also etwas zustoßen, besteht ohne Auslandsreise-Krankenversicherung keinerlei Versicherungsschutz und es ist allgemeinhin bekannt, dass gerade Krankenhausaufenthalte in den USA eine kostspielige Angelegenheit darstellen.

Innerhalb europäischer Landesgrenzen bzw. in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, besteht zumindest ein lückenhafter Versicherungsschutz. Zu diesen Ländern zählen u.a. Tunesien, die Schweiz, Kroatien, Mazedonien, die Türkei, Serbien, Montenegro als auch Bosnien-Herzegowina. Einige dieser Länder setzen dennoch einen internationalen Urlaubskrankenschein voraus. Diesen können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Krankenrücktransport

Das größte Problem, gerade bei den gesetzlichen Krankenkassen, stellt die Regelung des Krankenrücktransportes dar, so notwendig sie auch von Fall zu Fall sein mag. Dies wiederum kann mit einer ausreichenden Auslandsreise-Krankenversicherung komplett geregelt werden. Diese erstatten bei guten Tarifen einen Krankenrücktransport bereits bei medizinischer Sinnhaftigkeit bzw. Vertretbarkeit. D.h. dann sind Sie erst richtig auf der sicheren Seite. Klären Sie diesen Sachverhalt unbedingt mit Ihrer Versicherung ab!

Was tun bei chronischen Erkrankungen?

Diese Thematik scheint weiterhin ein Problem, auch bei den führenden Versicherern darzustellen, womit sich für eine chronisch erkrankte Person natürlich erhebliche Nachteile ergeben. Generell wurden bisher keine vorhersehbaren Behandlungen im Ausland übernommen. Dabei kann man sich allerdings Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen erhoffen: Chronisch Erkrankte müssen in diesem Fall ihrer Kasse lediglich nachweisen, dass sie von privaten Zusatzversicherungen bereits abgelehnt wurden. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.test.de/chronisch-auslandsreise.

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