Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld)

Innerhalb Deutschlands steigt zunehmend das Pflegefallrisiko auf Grund der ständig steigenden Lebenserwartung der Bürger. Die Kosten können daher von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung alleine nicht mehr aufgefangen werden. Sie bietet für sich gestellt lediglich eine Grundversorgung für die Versicherten, den Rest der Kosten muss aus eigener Tasche übernommen werden. Damit weder der Pflegebedürftige noch dessen Familienangehörige diese immensen Kosten, die nicht selten bei weit über 3.000 Euro pro Monat liegen, schultern müssen, sollte rechtzeitig an eine private Absicherung gedacht werden. Private Pflegezusatzversicherungen wie zum Beispiel eine Pflegetagegeldversicherung sorgen daher, die entstehende Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen.

Ist der Versicherungsfall eingetreten, zahlt die Pflegetagegeldversicherung einen vorab bestimmten Betrag pro Tag – ausgehend von der vorhandenen Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Wer den Tag in Pflegestufe 3 mit 50 Euro absichert, erhält im Monat eine Auszahlung in Höhe von 1.500 Euro. Der Vorteil des Pflegetagegeldes liegt darin, dass keine Nachweise für die entstandenen Kosten eingereicht werden müssen – so dass das Pflegetagegeld stets unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten durch die private Versicherung erbracht wird. Wichtig vor Vertragsabschluss ist allerdings, die Leistungen entsprechend der Pflegestufe zu legen. So unterbreiten einige Versicherer bereits heute Tarife, die eine Zahlung bereits ab Pflegestufe 0 sowie bei Demenzerkrankungen vornehmen. Die Pflegestufe 0 bezieht sich hierbei auf das Kriterium der eingeschränkten Alterskompetenz und berücksichtigt deshalb auch psychische Erkrankungen.

Eine erhöhte eingeschränkte Alltagskompetenz kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Betreffende gefährdende Situationen verkennt bzw. verursacht oder zu Weglauftendenzen neigt. Gleiches gilt, wenn sich Betroffene in Folge der Verkennung einer Situation tätlich oder verbal aggressiv verhalten. Eingeschränkt ist auch derjenige, der unfähig ist, eigene körperliche oder seelische Gefühle bzw. Bedürfnisse wahrzunehmen. Ein Betroffener kann aber auch in seinen höheren Hirnfunktionen derart gestört sein, dass dies zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen führt. Beispiele hierfür sind die Beeinträchtigung des Gedächtnisses sowie ein herabgesetztes Urteilsvermögen. Einschränkend wirken kann eine Alltagskompetenz auch bei einem gestörten Tag- bzw. Nachtrhythmus sowie in einer Missdeutung von Alltagssituationen (therapieresistente Depression, ständige Niedergeschlagenheit, überwiegende Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit).

Sicherheiten im Alter schaffen, durch eine zusätzliche Pflegeversicherung.

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