Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland
Jedes Mal, wenn ein neues Semester beginnt, beginnt damit auch die Zeit für viele Erstsemester wie auch für viele ausländische Studenten, die einen Teil ihrer Studienzeit in Deutschland verbringen möchten. Besonders für sie stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung, da jedes Land ganz eigene Regelungen diesbezüglich hat.
Es schon so manchen Student, der aus dem Ausland kam, hier ein böses Erwachen hatte, weil er die Behandlung beim Arzt oder die Kosten für den Krankenhausaufenthalt plötzlich aus eigener Tasche bezahlen musste. Doch wie sieht es nun eigentlich aus mit der Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland und welche Regelungen gibt es dafür?
Die Lsite der Betroffenen wird wieder länger. Nach der Finanzkrise scheinen wieder mehr ausländische Studierende den Weg an deutsche Universitäten und Hochschulen zu finden:
Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen
Bei der Krankenversicherung für Ausländer und ihrer Anerkennung in Deutschland kommt es darauf an, aus welchem Land der Studierende kommt. So gibt es sowohl mit den anderen Ländern der Europäischen Union sowie mit dem Ländern darüber hinaus, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, ein Abkommen hinsichtlich der Krankenversicherung für Studenten. Dies bedeutet: wer aus einem dieser Länder stammt, kann sich hierzulande seine Krankenversicherung bei einer Krankenkasse anerkennen lassen.
EHIC – Europäische Krankenversicherungskarte
Als Nachweis dafür erhalten die Studenten dann eine EHIC (European Health Insurance Card), eine Europäische Krankenversicherungskarte, die zeigt, dass die ausländischen Studenten dann auch hier in Deutschland krankenversichert sind. Mitunter wird diese Krankenversicherungskarte auch als EKVK bezeichnet, je nachdem, ob dafür die deutsche Bezeichnung oder die englische Bezeichnung dafür genutzt werden. Dabei ist jedoch auf eines zu achten: je nach Land sind die Leistungen, die Krankenversicherungen bieten, ganz unterschiedlich.
Es kann also sein, dass nicht jede Leistung, die in Deutschland von den Krankenkassen getragen wird, auch für den Studenten aus dem Ausland übernommen gilt. Dies ist kein böses Unterfangen der Krankenkassen, sondern gilt gleichermaßen für deutsche Studenten, die im Ausland studieren. Hier sind die Regelungen je nach Land mitunter sehr unterschiedlich, weshalb es nicht möglich ist, eine pauschale Aussage darüber zu treffen.
Leistungen beim Antrag auf die EHIC genau prüfen
Deshalb ist es für ausländische Studierende wichtig, bei dem Antrag auf die EHIC genau nachzuhaken, welche Leistungen denn nun im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland übernommen werden und was zwar möglicherweise im Heimatland von der Krankenversicherung gezahlt wird, hierzulande jedoch nicht zu den Kassenleistungen gehört.
Auch private Krankenversicherungen können anerkannt werden
Auch private Krankenversicherungen aus den Ländern der Gaststudenten können mitunter in Deutschland anerkannt werden, aber hier muss bei der eigenen Krankenversicherung nachgefragt werden, inwieweit dies möglich ist.
Übernimmt die eigene Private Krankenversicherung dann tatsächlich die Leistungen hierzulande und wird entsprechend anerkannt, wird für die Einschreibung an der jeweiligen Universität ein Nachweis benötigt, dass der jeweilige ausländische Student befreit ist von der Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Diese Befreiung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums hierzulande, ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist dann im Rahmen des Studiums nicht mehr möglich.
Ausländische Krankenversicherung in Deutschland anerkennen lassen
Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, dies gilt auch für die Zeit des Studiums. Da ausländische Studenten oftmals aus einem ganz anderen Versicherungshintergrund kommen als die Studenten hierzulande, gibt es vor dem Studium in Deutschland einige wichtige Fragen zu klären.
Gleich zu Anfang steht dabei die Frage: ist der ausländische Student in seiner Heimat gesetzlich krankenversichert oder hat er eine private Krankenversicherung. Zudem entscheidend für die Frage nach der Krankenversicherung ist die Frage nach dem Herkunftsland des Studenten. Ausgehend von der Antwort auf diese Frage kommt dann der jeweils nächste Schritt zum Tragen.
Krankenversicherungs-Abkommen mit anderen Staaten
Für die Krankenversicherung eines ausländischen Studenten ist es wichtig, woher er kommt. Deutschland hat ein Krankenversicherungs-Abkommen mit anderen Staaten, das für die gesamte Europäische Union gilt und darüber hinaus für Lichtenstein, Island, die Schweiz und Norwegen.
Kommt der Studierende aus einem dieser Länder, kann er im Rahmen des Abkommens eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen – insofern er in seiner Heimat gesetzlich krankenversichert ist. Ist er hingegen privat krankenversichert, muss er im Einzelfall prüfen lassen, ob seine private Krankenversicherung für Studenten auch die Leistungen in Deutschland übernimmt.
Ausländische Studierende außerhalb der EU und der EWG
Studenten, die aus dem Ausland über die EU und den EWG hinweg nach Deutschland kommen, müssen im Einzelfall klären, wie sie sich hierzulande krankenversichern können. Je nachdem gilt auch für ihr Land ein so genanntes Bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das es ermöglicht, dass die Studenten sich hier ganz normal krankenversichern können mit ihrer eigenen Krankenversicherung in ihrer Heimat im Hintergrund.
Wichtig ist es dabei vor allem, das Thema Krankenversicherung rechtzeitig vor der Immatrikulation anzugehen, da für diese hier in Deutschland ein Nachweis über eine Krankenversicherung erbracht werden muss – oder aber über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht aufgrund der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung. Deshalb ist es wichtig, sich bereits jetzt um die Krankenversicherung zu kümmern, dies gilt für deutsche wie für ausländische Studenten übrigens gleichermaßen.
Krankenversicherung für ausländische Studenten über 30 Jahre
Sobald das 30. Lebensjahr erreicht ist, gibt es für Studenten, egal ob aus dem Ausland oder aus dem Inland, keine Möglichkeit mehr, sich über einen Studententarif in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern, wobei dies dann meist einen deutlich höheren Krankenversicherungsbeitrag bedeutet, da die Vergünstigungen des Studententarifs in der Krankenversicherung dann wegfallen.
Gleiches gilt übrigens auch, wenn das 14. Fachsemester erreicht ist. Wer danach nicht freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden will, dem bleibt dann nur noch der Weg in eine private Krankenversicherung.
Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse: