Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz auf. Für Geringverdiener sind weitere Zuzahlungen bis zum doppelten Festzuschuss möglich.

Bei einer Zahnzusatzversicherung muss auf den Leistungsumfang geachtet werden, denn sonst kann der Zahnersatz nicht nur sehr hochwertig sondern auch sehr teuer werden.

Festzuschuss und Bonusheft bei Zahnersatz

Wer nicht regelmäßige Zahn- und Mundpflege betreibt oder den regelmäßigen Weg zum Zahnarzt scheut, muss früher oder später damit rechnen, dass er einen Zahnersatz braucht. Das kann teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen zum Zahnersatz, aber dennoch bleibt ein ziehmlich großer Eigenanteil übrig, der privat finanziert werden muss. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung basieren auf dem Befund des behandelnden Zahnarztes. Die gesetzliche Krankenversicherung hat für jeden Befund eine Regelversorgung. Diese Regelversorgung orientiert sich an den zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen des Befundes. Konkret heißt das, dass die gesetzliche Krankenversicherung generell einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent bei Zahnersatz übernimmt. Die 60 Prozent Festzuschuss werden nicht an Hand der Zahnersatzkosten berechnet, sondern hierbei handelt es sich um 60 Prozent des Regelsatzes. Dieser Festzuschuss bleibt unverändert, ganz gleich, wie hoch die Kosten für den Zahnersatz ausfallen. Geringverdiener können über diesen Festzuschuss hinaus mit der Gleitenden Härtefallregelung bei Zahnersatz maximal den doppelten Festzuschuss sowie weitere Kostenübernahmen erwarten. Schon seit einigen Jahren gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung das Bonusheft. Diese Bonusregelung ermöglicht es, das gesetzlich Krankenversicherte bei Zahnersatz zusätzlich zum Festzuschuss eine prozentuale Erhöhung bekommen. Die prozentuale Erhöhung bezieht sich dabei nicht auf die Höhe der Regelversorgung, sondern auf den Festzuschuss. Nur wer sein Bonusheft jährlich zu Kontrolluntersuchungen seinem behandelnden Zahnarzt zur Bestätigung vorlegt, kann sich bereits nach fünf Jahren der Festzuschuss bei Zahnersatz auf 70 Prozent erhöhen. Nach zehn Jahren steigt der Zuschuss auf 75 Prozent. Wer für seinen Zahnersatz beispielsweise hochwertigere Materialien möchte, bekommt auch hierfür nur den Festzuschuss. Die Differenz muss er allein begleichen. Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren dennoch vom befundorientierten System, da sie nicht allein die Kosten für Zahnersatz tragen müssen. Dennoch bleibt dem gesetzlich Krankenversicherten noch immer ein nicht gerade geringer Rechnungsbetrag, den er aus eigener Tasche begleichen muss.

Die Leistungen für Zahnersatz bei der privaten Krankenversicherung

Da die Kosten auch für Zahnersatz immer weiter ansteigen, steht es jedem in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankenversicherten frei, sich für eine zusätzliche private Krankenversicherung zu entscheiden. Viele private Krankenversicherungen bieten Zahnzusatzversicherungen sowohl separat als auch als einen Bestandteil zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Gesetzlich Krankenversicherte können so die umfangreichen Vorteile einer privaten Zusatzversicherung nutzen, die sonst nur Privatversicherten vorbehalten ist. Die privaten Zusatzversicherungen können ganz auf den eigenen Anspruch des Versicherten abgestimmt werden, was sich gerade auch bei Zahnersatz deutlich bemerkbar macht. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung bei Zahnersatz können sich je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif voneinander unterscheiden. Unter Zahnersatz sind Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate zu verstehen. Der Kostenanteil an Zahnersatz-Maßnahmen hängt vom vereinbarten Tarif ab. Die Kostenerstattungssätze reichen von 40 bis 80 Prozent. Implantate sind in ihrer Fertigung und je nach verwendetem Material sehr kostenintensiv. Bei Implantaten übernehmen einige private Krankenversicherungen bis zu 100 Prozent der Kosten. Andere wiederum haben eine Höchstgrenze für die Kostenrückerstattung. Doch es gibt auch Zahnzusatzversicherungen, die mit einer sogenannten Zahnstaffel ausgestattet sind. Bei der Zahnstaffel geht es um die Begrenzung der Leistungen bei Zahnersatz in den ersten ein bis drei Versicherungsjahren. Liegt die Begrenzung beispielsweise im ersten Jahr bei 1.000 Euro, so kann sie im dritten Versicherungsjahr durchaus schon 3.000 Euro betragen. Da beim Zahnersatz die Kosten für verwendete Materialien und die Laborarbeiten meist den größten Teil der Gesamtrechnung ausmachen, muss darauf geachtet werden, dass der Versicherer sich der veränderten Preisentwicklung anpasst und eine Anpassung seiner Tarife sowie eine Anpassung der Höchstbeträge vornimmt.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Information und Vergleich zahlen sich immer aus

Die Leistungen und Kosten sind je nach Zahnersatz unterschiedlich, sodass keine genauen Summen genannt werden können. Wer jedoch viele Leistungen zu guten Konditionen in Anspruch nehmen möchte, kann diese über eine private Krankenversicherung erhalten. Auch bei der privaten Krankenversicherung muss, genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, ein Heil- und Behandlungsplan als Grundlage für die Kostenerstattung vorgelegt werden. Bevor jedoch die Entscheidung für eine der Zahnzusatzversicherungen fällt, sollte sich der künftige Versicherungsnehmer über die Angebote und Tarife der einzelnen Versicherungsanbieter informieren und einen Versicherungsvergleich vornehmen. Dazu kann der kostenlose Versicherungsrechner genutzt werden. So lässt sich schnell eine private Krankenversicherung zur Kostenreduzierung bei Zahnersatz finden, die den eigenen Wünschen und Anforderungen an Leistungen für Zahnersatz gerecht wird.

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