Krankmeldung beim Arbeitgeber

So vermeiden Sie Fallstricke beim Krank melden

Wer morgens mit triefender Nase und dickem Kopf aufwacht, wird es sich überlegen, ob er in diesem Zustand seinem Chef und den Kollegen einen echten Mehrwert bietet. Sinnvoller ist der Griff zum Telefon und die Krankmeldung in der Personalabteilung. Bereits an dieser Stelle gehen die Meinungen, wie das arbeitsrechtlich korrekte Vorgehen ist, allerdings auseinander. Es hält sich die weitverbreitete Meinung, dass erst bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen ein ärztliches Attest vorliegen muss.

Diese Aussage ist entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz nicht richtig. Arbeitgeber dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag verlangen, wenn die Erkrankung länger als drei Tage anhält. (1)

Der Begriff „Krankmeldung“ wird häufig als Synonym sowohl für die Krankmeldung als solche als auch für die Krankschreibung, das Attest des Arztes, verwendet. Die Krankmeldung hat unverzüglich zu erfolgen, die Krankschreibung muss zeitnah vorgelegt werden.
Das Attest muss sowohl die Angabe, dass eine Erkrankung besteht, als auch die vermutliche Dauer der Erkrankung enthalten.

Wir wollen die wichtigsten Fragen zur „richtigen“ Krankmeldung beantworten, da Formfehler die Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen beeinträchtigen können.

Der Krankenstand 2016 so hoch wie seit 20 Jahren nicht

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Quellen:

Wie melde ich mich richtig krank?

Informieren Sie unverzüglich ihren Chef oder die Personalabteilung. Dies kann sowohl telefonisch als auch per E-Mail geschehen.

Wie lange kann man bei Erkrankung ohne Attest zu Hause bleiben?

Abhängig vom Unternehmen ist dies durch den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Besteht keine Regelung, besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dass ein Fernbleiben für die Dauer von drei Tagen möglich ist. Allerding kann der Arbeitgeber schon vorher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) verlangen.

Wann muss ich das Attest spätestens abgeben?

Auf keinen Fall an dem Tag, an dem Sie erstmals wieder in der Firma sind. Die Kopie der AUB, die für den Arbeitgeber bestimmt ist, muss spätestens am dritten Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Unternehmen vorliegen.

Gerade das Wochenende kann bei den Fristen eine Rolle spielen. Erkranken Sie am Donnerstag, muss die AUB am Samstag vorliegen – am Samstag ist das Büro geschlossen. Es gilt also der Montag als Stichtag. Allerdings ist es nicht ausreichend, die AUB am Montag zur Post zubringen, sie muss dann bereits vorliegen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie die AUB einscannen und ihrem Arbeitgeber per E-Mail zuschicken. Dann kann Ihnen auch die Postlaufzeit keine Probleme bereiten.

Muss ich dem Arbeitgeber die Krankheitsursache mitteilen?

Nein, dies ist Ihre private Angelegenheit. Die AUB für den Arbeitgeber enthält nur die Feststellung, dass Sie krank sind und wie lange dies voraussichtlich der Fall sein wird. Die Krankheitsursache ist nur auf der Mitteilung für die Krankenkasse vermerkt.  

Wie funktioniert die Gehaltsfortzahlung?

Für die ersten 42 Krankheitstage beziehen Sie ganz normal Ihr Gehalt weiter. Erst wenn die Krankheit länger andauert, greift ab dem 43. Tag das Krankentagegeld der Ersatzkasse. Die Höhe des Krankentagegeldes beträgt 90 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Das Krankentagegeld beträgt im Jahr 2018 maximal 3.097,50 Euro.

Wie lange erfolgt die Zahlung des Krankentagegeldes?

Bedauerlicherweise birgt das Krankentagegeld der Ersatzkassen in der Dauer der Zahlung eine Maximierung. Wer nach 18 Monaten immer noch Krankentagegeld bezieht, wird „ausgesteuert“, sprich, als erwerbsgemindert eingestuft und an die gesetzliche Rentenversicherung übergeleitet.

Eigentlich könnte ich trotz AUB arbeiten – darf ich das?

Die Krankschreibung durch den Arzt bedeutet nicht, dass er ein „Arbeitsverbot“ ausgesprochen hat. Es steht Ihnen frei, dennoch arbeiten zu gehen. Zwei Dinge sollten Sie dabei jedoch berücksichtigen:

  • Besteht das Risiko, dass Sie ihre Kollegen noch anstecken können?
  • Informieren Sie Ihren Chef den Grund der Erkrankung, damit er mögliche Risiken einschätzen kann. Eine Erkrankung kann durchaus zu Fehlaktivitäten im Beruf führen, die wiederum einen Schaden mit Regressforderungen gegenüber der Firma bedeuten können.

Arbeiten Sie trotzt AUB, hat dies keine Auswirkungen auf den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Angst vor Jobverlust? Steigende Arbeitslosenquote führt zu geringerem Krankenstand und umgekehrt

Entwicklung von Arbeitslosenquote und Krankenstand

Quelle: FAZ.net

Muss ich zuhause bleiben, wenn ich krankgeschrieben bin?

Nein, diese Vorgabe aus früheren Jahren ist hinfällig. Der Arbeitnehmer darf alles tun, was der Heilung der Erkrankung förderlich ist. Dazu zählen  in erster Linie Aufenthalte im Freien. Kino- oder Theaterbesuche sind genauso zulässig.

Planen Sie in Urlaub zu fahren, während Sie krankgeschrieben sind, ist dies zulässig, sofern der Urlaub die Genesung nicht infrage stellt. Allerdings müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Beziehen Sie bereits Krankentagegeld, muss die Ersatzkasse dem Urlaub zustimmen.

Und wenn die Krankheit länger dauert?

Kein Arzt kann vorhersagen, wie lange der Genesungsprozess tatsächlich dauert. Sind Sie zum geschätzten Zeitpunkt noch nicht gesund, muss die Verlängerung der AUB am Tag nach dem Ablauf der ersten Bescheinigung beginnen und sowohl dem Arbeitgeber als auch der Ersatzkasse vorliegen.

Nur so ist die lückenlose Gehaltsfortzahlung, gegebenenfalls auch für die Krankentagegeldzahlung gewährleistet. Sie können selbst am besten abschätzen, ob Sie wieder arbeiten können oder nicht, gehen Sie also rechtzeitig für eine Verlängerung der AUB zum Arzt.

Was mache ich, wenn mein Kind krank ist?

Ist Ihr Kind jünger als zwölf Jahre, hat die Betreuungspflicht des Kindes Vorrang vor der Arbeitspflicht. Sie dürfen Ihrem Arbeitsplatz bei Lohnfortzahlung fernbleiben, wenn „wenn unverschuldete und unvermeidbare persönliche Gründe Sie dazu zwingen“. (2)

Allerdings ist dieser Zeitraum in der Regel auf die Dauer von fünf Tagen begrenzt. Schließt der Arbeitsvertrag generell ein bezahltes Fernbleiben vom Arbeitsplatz aus, greift die Ersatzkasse. In diesem Fall übernimmt sie das sogenannte Kinderkrankengeld.

Dieses wird pro Kind für maximal zehn Tage, insgesamt für 25 Tage pro Jahr pro gesetzlich versichertem Elternteil übernommen. Sind Sie alleinerziehend, verdoppelt sich die Anzahl der Tage.

Der Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches V legt folgende  Voraussetzungen dafür zugrunde:

  • Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Es lebt in Ihrem Haushalt keine andere Person, welche die Pflege übernehmen könnte.
  • Sie können eine ärztliche Bestätigung vorlegen, welche die notwendige Betreuung bestätigt.

Die Gretchenfrage – Krank im Urlaub: Und jetzt?

Sechs Monate haben Sie sich auf Ihren Jahresurlaub gefreut, und was passiert? Sie werden krank. Statt am Strand liegen Sie im Bett. Lassen Sie sich sofort von einem Arzt am Urlaubsort testieren, dass Sie krank sind. Diese Tage werde Ihnen als Urlaubsanspruch „zurückerstattet“.  Was Sie aber nicht tun dürfen, ist den Urlaub eigenmächtig um die Zahl der Krankheitstage zu verlängern.

Mehr Krankengeld mit Krankenzusatzversicherung

Wenn Sie ein höheres Krankengeld wollen (empfehlenswert besonders für Selbstständige und Freiberufler), dann empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Unser Rechner zeigt Ihnen die besten Tarife dafür:

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