Kostenerstattung für Medikamente, Heilmittel und Kuren – Zusatzkrankenversicherung

Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherungen müssen für Medikamente, für Heilverordnungen und verordnete Kuren festgelegte Zuzahlungen leisten. Eine Krankenzusatzversicherung für ambulante Leistungen kann bis zu 100 % diese Zuzahlungen erstatten.

Krankenzusatzversicherung, damit Krankheit nicht zur Kostenfalle wird

Nicht jede Erkrankung ist nach kurzer Zeit ausgestanden. Oft bedarf es einer langen Behandlungszeit einer Krankheit. Heilmittel und Medikamente werden über lange Zeiträume notwendig. Bei bestimmten Erkrankungen kann zur Rehabilitation eine Kur mit entsprechenden Anwendungen verordnet werden. Besonders nach Unfällen und Operationen ist der Behandlungsweg oft lang bis zur völligen körperlichen Wiederherstellung. Teils müssen Behandlungen über viele Monate hinweg angeordnet werden. Für jede Anwendung, jede Heilbehandlung, für alle Medikamente, die vom Arzt verordnet werden, müssen die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen Zuzahlungen leisten. Insgesamt können hier erhebliche Summen während einer Behandlung, besonders bei andauernden Nachbehandlungen und der Reha zusammenkommen. Die Belastungsgrenze von höchstens 2 % für jeden Versicherten, oder 1 % bei chronisch Kranken, setzt den Kosten gewisse Grenzen. Da allerdings nicht nur das Bruttoeinkommen des Versicherten hier zugrunde gelegt wird, sondern das Familieneinkommen und zusätzlich auch Geldanlagen und weiteres Vermögen, dürften sich bei so manchem Patienten die Kosten erheblich ansammeln bis die Belastungsgrenze erreicht wird.

Die modernen Methoden der Diagnostik, medizinischen Behandlung und Rehabilitation bieten enorme Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten sollten Patienten auch in vollem Umfang wahrnehmen können, wenn es um ihre Gesundheit geht. Die Frage der Kosten sollte hier nicht entscheidend sein. Eben dafür kann eine gute Krankenzusatzversicherung sorgen. Sie sichert eben die von der Krankenkasse nicht erstatteten Leistungen finanziell ab. Damit werden Gesundheitsleistungen, unabhängig von den hohen Zuzahlungen der Patienten, wirklich gut abgesichert.

Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Packungen und mehr gesichert

Damit Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle und Operationen nicht zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen, oder damit gesundheitliche Beeinträchtigungen gemindert werden, sind vielfach bestimmte Heilbehandlungen notwendig. Um nach einem Unfall oder einer Operation wieder mobil zu werden, sich gänzlich oder großteils schmerzfrei bewegen zu können, sind oft über längere Zeit Krankengymnastik oder Massagen notwendig. Die Krankenzusatzversicherung übernimmt die Zuzahlungen für all solche Heilanwendungen bis zu 100 %. Ebenso werden die Zuzahlungen für verordnete Medikamente von der Versicherung übernommen. Das Einkommen spielt für die Krankenzusatzversicherung keine Rolle. Als Versicherung im privaten Rahmen richten sich die Leistungen ausschließlich nach dem abgeschlossenen Vertrag, den Tarif, den der Versicherte gewählt hat.

Dies ist eine entscheidende finanzielle Entlastung bei langwierigen Behandlungen. Für Heilanwendungen, wie Licht- oder Wärmebehandlungen, Bäder, Fango, Massagen und die Krankengymnastik werden gemäß dem Vertrag die Zuzahlungen, die zu leisten sind, zu hohen Prozentsätzen oder gänzlich erstattet. Die Höhe der Erstattungen richtet sich nach den Inhalten des Vertrages zum betreffenden Tarif. Der Vorteil besteht gerade darin, dass die Versicherten frei wählen können, welche Erweiterungen zu den angebotenen Basisleistungen sie noch versichern möchten.

Die Kur kann ein gesonderter Baustein in der Zusatzkrankenversicherung sein. In diesem Fall werden auch die Zuzahlungen, die bei einer Kur erbracht werden müssen, von der Versicherung gemäß den Vereinbarungen erstattet.

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Rechtzeitig einen guten Tarif wählen

Um gegen gesundheitliche Risiken gut abgesichert zu sein, sollte schon in jungen Jahren ein guter Tarif mit umfassenden, aber nicht überflüssigen, Leistungen gewählt werden. Junge, gesunde Versicherte profitieren von den besonders günstigen Beitragssätzen bei einer Zusatzkrankenversicherung. Daher sollte rechtzeitig Vorsorge für spätere Gesundheitsrisiken getroffen werden. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können sich durch berufliche Belastungen bemerkbar machen, Unfälle können lange und teure Behandlungen nach sich ziehen. Deshalb sollte die möglichst hohe Kostenerstattung für Zuzahlungen bei Heilmitteln und Heilanwendungen und Hilfsmitteln unbedingt Teil der Zusatzversicherung sein.

Der Vorteil ist, dass eine umfassende ambulante Krankenzusatzversicherung auch den Zahnersatz in der Regel mitversichert, sowie gewünschte erweiterte Leistungen der zahnärztlichen Versorgung. So braucht der Versicherte also nur eine Zusatzversicherung für die verschiedenen Komponenten der Versicherung.

Schon für sehr günstige monatliche Beiträge können solche Zusatzversicherungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfall, bei langen, aufwendigen Behandlungen, ist dann dafür gesorgt, dass hohe Zuzahlungen nicht ein riesiges Loch in die Haushaltskasse reißen.