Freiwillige Krankenversicherung in der GKV
Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Einkommensgrenze können sich in einer der gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versichern. Für die Berechnung der Beträge gilt die Beitragsbemessungsgrenze.
Berufs- und Einkommensgruppen mit Anspruch auf die freiwillige Krankenversicherung
Für die Pflichtversicherung in einer der Krankenkassen der GKV gilt die Einkommensgrenze, welche jährlich neu festgelegt wird. Ab dem 1. Januar 2024 liegt diese für die Versicherungspflicht in der GKV einheitlich bei 69.300,00 Euro jährlich oder 5.775,00 Euro monatlich (2022: 64.350,00 Euro p.a. oder 5.362,50 Euro p.M.). Bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze steht Arbeitnehmern die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung offen.
Wer sich selbstständig macht oder eine Tätigkeit als Freiberufler einnimmt und zuvor Mitglied der GKV war, kann entscheiden, ob er als freiwillig Versicherter in der GKV verbleiben oder in die PKV wechseln möchte.
Besondere Regelungen gelten für die freiberuflichen Künstler. Wer seine Haupttätigkeit als Künstler in den Bereichen Musik, darstellender und bildender Kunst, freier Schriftsteller, Journalist oder Publizist ausübt ist versicherungspflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Mit diesem Gesetz wurde 1983 die Künstlersozialkasse ins Leben gerufen, an die Beiträge der Künstler und Kunst vermarktenden Unternehmen abgeführt werden. Auf Antrag und nach Feststellung der Versicherungspflicht kann sich der freischaffende Künstler eine Ortkrankenkasse oder Ersatzkasse der GKV wählen, bei der versichert sein möchte. Versicherter und Künstlersozialkasse zahlen jeweils 50 Prozent des Versicherungsbeitrages. Für eine Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV gilt wie bei Arbeitnehmern die Einkommensgrenze der Versicherungspflicht.
Des Weiteren können in die freiwillige Krankenversicherung wechseln:
- Personen, deren Familienversicherung erlischt,
- Schwerbehinderte, die selbst oder ein Elternteil oder Ehepartner während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre in der GKV versichert waren.
Vorversicherungszeit für Wechsel von Pflicht- in freiwillige Krankenversicherung
Für einen Wechsel von der Pflichtversicherung zur freiwilligen Krankenversicherung gilt eine Vorversicherungszeit von unmittelbar vorher ununterbrochenen zwölf Monaten oder mindestens 24 Monaten insgesamt während der letzten fünf Jahre. Für die Aufnahme in die freiwillige Krankenversicherung können die Krankenkassen Altersgrenzen ansetzen.
Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:
Frist für Entscheidung für die freiwillige Krankenversicherung
Wer die Einkommensgrenze zur Pflichtversicherung erreicht, sich selbstständig macht oder als zuvor Pflichtversicherter eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse die Entscheidung zur künftigen Versicherung treffen. Möchte sich der Versicherte für eine freiwillige Versicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, muss der Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung in der GKV schriftlich beantragt werden. Geschieht dies nicht, so erlischt die Mitgliedschaft in der GKV. Damit bleibt nur noch der Weg in eine private Krankenversicherung.
Freiwillige gesetzliche oder doch lieber private Krankenversicherung?
Eine Entscheidung zwischen freiwilliger Krankenversicherung und PKV sollte stets nach reiflicher Überlegung und Berechnung getroffen werden. Wer in die private Versicherung wechselt hat begrenzte Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV. Hierfür gilt dann das Sinken des Einkommens unter die Einkommensgrenze, die Aufgabe der Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit, die Möglichkeit der Familienversicherung, Arbeitslosigkeit, jedoch jeweils lediglich für Personen unter 55 Jahren.
Personen, für die die freiwillige Krankenversicherung günstig sein kann
Besonders für Familien mit Kindern oder Menschen, die Familienplanung anstreben, kann eine freiwillige Krankenversicherung GKV günstig sein. Auch bei der freiwilligen Krankenversicherung gilt die Familienversicherung als Krankenversicherung der nicht berufstätigen Kinder und Ehegatten. In einer privaten Krankenversicherung muss dagegen jedes Familienmitglied mit einem eigenen Vertrag und Beitrag versichert werden. Bei mehreren Kindern kann also die freiwillige Krankenversicherung die günstigere Entscheidung sein.
Wer sich den Wechsel in die PKV gut überlegen sollte
Wegen der vielen Hürden für eine Rückkehr von der PKV in die GKV sollte die Entscheidung ganz besonders auch von jungen Selbstständigen, Arbeitnehmern oberhalb der Einkommensgrenze und Freiberuflern überlegt werden. Wenn im Laufe der Zeit eine Familie gegründet wird und wächst, ist das Beitragsniveau vielfach günstiger. Allerdings müssen in die Berechnung auch die Überlegungen eventueller Kosten für Krankenzusatzversicherungen mit einfließen.
Beitragsberechnung bei der freiwilligen Krankenversicherung
Für die Beiträge im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen gilt nicht der Versicherungskatalog, sondern die Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird, wie die Einkommensgrenze, jährlich nach der Einkommensentwicklung festgelegt. Nach Erreichen diese Beitragsbemessungsgrenze erhöhen sich Beiträge nicht mehr bei Steigerung des Einkommens. Für das Jahr 2024 gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro pro Monat bzw. 62.100,00 Euro pro Jahr (2022: 4.837,50 Euro pro Monat bzw. 58.050,00 Euro pro Jahr).
Zuschuss des Arbeitgebers sowohl für PKV als auch für freiwillige GKV
Sowohl für die freiwillige Krankenversicherung in der GKV wie auch für die private Krankenversicherung erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss des Arbeitgebers.