Zahnbehandlungen im Ausland – ein enormes Einsparpotential – die Kassen übernehmen die Kosten
Die Möglichkeiten der Zahnmedizin haben sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verbessert. Wer heute einen teilweisen oder kompletten Zahnersatz benötigt, kann zwischen mehreren Behandlungsmethoden wählen. Doch nicht alle werden von den Krankenkassen bezuschusst. Im Ausland sind gleiche Leistungen oft deutlich preiswerter.
Zahnbehandlungen – gesetzliche und private Krankenkassen und ihre Bestimmungen
Die gesetzliche Krankenversicherung hat in Deutschland seit ihrer Gründung vor mehr als 150 Jahren den Auftrag, alle medizinischen Leistungen, die ihre Versicherten benötigen, zwar anzubieten und zu finanzieren, dies allerdings in einem Rahmen, der sich an rein wirtschaftlichen Aspekten orientiert. Gänzlich ließ sich der Anspruch, alle angebotenen Leistungen ohne Zuzahlung des Patienten anzubieten, in den vergangenen Jahrzehnten nicht durchhalten. So kann ein bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherter Arbeitnehmer, der Zahnersatz benötigt, heute nur noch 50 Prozent der Kosten geltend machen. Wer allerdings durch sein vom Zahnarzt ausgefülltes Bonusheft und damit seine regelmäßigen Kontrollbesuche nachweisen kann, kann diesen Betrag auf bis zu 80 Prozent steigern. Deshalb sollten alle Versicherten Wert darauf legen, die von den Kassen ohne Zusatzkosten für den Patienten angebotenen regelmäßigen Zahnarzttermine auch wirklich wahrzunehmen. Wird Zahnersatz nötig, lohnt es sich sowohl für gesetzlich Pflichtversicherte als auch Patienten der privaten Kassen, viele Angebote einzuholen, auch bei Zahnkliniken und Zahnärzten im europäischen Ausland. So lassen sich bis zu 60 Prozent Kosten sparen – und das bei gleich guter Leistung.
Wenn im Urlaub in Spanien der Zahnschmerz nervt
Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland Zahnschmerzen bekommen, springt ihre Krankenkasse, egal ob gesetzliche oder private, in jedem Fall ein. Die akute Schmerzbehandlung gehört zum normalen Leistungskatalog. Sollten Sie aber Ihren Aufenthalt in einem europäischen Land nutzen wollen, eine notwendige Zahnersatz – Behandlung vornehmen zu lassen, müssen Sie zunächst in Deutschland die Vorarbeit dafür leisten. Dazu ist ein Besuch beim Zahnerarzt unerlässlich. Er wird Sie beraten und Ihnen die für Sie beste Zahnersatzlösung anbieten. In einem so genannten Heil- und Kostenplan wird der Zahnarzt dann die Kosten für die Maßnahme vermerken. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Sie Anspruch darauf, diesen Heil- und Kostenplan kostenlos zu erhalten. Sie zahlen nur die üblichen 10 € Praxisgebühr. Privatpatienten müssen für diese Dienstleistung des Zahnarztes oft eine Gebühr entrichten. Informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob diese Gebühr rückerstattet wird.
Mit dem Heil- und Kostenplan gehen Sie anschließend zu Ihrer Krankenkasse, die die Maßnahme genehmigen muss. Sie informiert Sie auch über den Anteil der Kosten, die die Kasse tragen wird. Dieses Verfahren gilt auch für die private Krankenversicherung. Seit dem 1. Januar 2004 haben Patienten in allen Staaten der Europäischen Union das Recht auf freie Arztwahl. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, mit dem genehmigten Heil- und Kostenplan im Internet zu recherchieren, wo die notwenigen Behandlungsmaßnahmen und Laborleisttungen günstiger zu bekommen sind. Möglicherweise trennen Sie nur wenige Kilometer von einer Kostenersparnis von bis zu 60 Prozent. So halten sie Ihren Anteil an Behandlungskosten gering oder er verringert sich sogar auf null. Selbst, wenn Sie nun die Reise ins Ausland antreten und sich dort in einer günstigen Pension einmieten müssen, können die Kosten, die Ihnen entstehen, niedriger sein als die, die beim heimischen Zahnarzt entstehen würden.
Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.
» Zahnversicherungen vergleichenNach der Behandlung sofort zur Krankenkasse
Sollten Sie sich für eine Behandlung im benachbarten europäischen Ausland entscheiden, erhalten Sie von den Praxen oder Zahnkliniken detaillierte Kostenanschläge, die sich an dem von Ihrer Kasse genehmigten Heil- und Kostenplanmüssen orientieren. Oft bieten die Praxen auch Infos zu Anreise und Unterbringung an, so dass Sie praktisch ein Angebotspaket erhalten. Auch die Dauer der Behandlung erfahren Sie direkt vom Anbieter. Auch mit diesen Angeboten können Sie zunächst zu Ihrer Krankenkasse gehen. Die Mitarbeiter werden prüfen, ob die Angebote den Vorschriften entsprechen. Nach Beendigung der Behandlung müssen Sie zunächst die komplette Rechnung bezahlen. Mit der Quittung und der detaillierten Auflistung aller vorgenommenen Leistungen gehen Sie nun wiederum zu Ihrer Krankenkasse, die Ihnen genau ausrechnen wird, welche Kosten sie übernimmt und welche Sie als Patient zu leisten haben. Zahnersatz im Ausland – die Kassen tragen dies aus wirtschaftlichen Gründen gern mit. Aber ohne Heil- und Kostenplan würden Sie auf der Rechnung sitzenbleiben.