Entwicklung der Krankenkassenbeiträge

Die Finanzierung von medizinischer Versorgung kann sich heute nicht mehr allein auf die Gesetzlichen Krankenversicherungen stützen. Sie stützt sich vielmehr auf die Summe aus Krankenkassenbeitrag, Zusatzversicherung, Zuzahlungen zu Leistungen der GKV sowie Bezuschussungen des Gesundheitsfonds durch den Bund.

Anstieg der Krankenkassenbeiträge in der GKV

Die Kosten für die gesundheitliche Versorgung haben sich in den letzten Jahren erhöht. Zurückzuführen ist dies unter anderem darauf, dass der medizinische Fortschritt seinen Preis hat und auch manches Unternehmen sehr teuer abrechnet. Hinzu kommt die demoskopische Entwicklung der Bevölkerung. Die Menschen erreichen ein immer höheres Lebensalter. Gleichzeitig steigt mit dem höheren Lebensalter auch die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen. In den Jahren von 1975 bis 2009 stiegen die Beiträge der Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen von 10,5 Prozent auf 15,5 Prozent. Im Jahr 2024 liegen sie bei 14,60 Prozent.

Einführung des Gesundheitsfonds

Bereits 2009 wurde der Gesundheitsfond ins Leben gerufen. Mit der Bildung des Gesundheitsfonds sollten eigentlich die Deckungslücken bei den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen werden. Im Gesundheitsfonds fließen die Beiträge der Kassen zusammen. Darüber hinaus zahlt der Bund Zuschüsse in Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr in den Fonds ein. Damit haben sich die Grundlagen der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung komplett geändert. Die Gesetzlichen Krankenkassen können seitdem nicht mehr ihre Beiträge selbst festlegen. Vielmehr wurde ein einheitlicher Beitragssatz von derzeit 14,60 Prozent für alle Versicherten festgelegt. Die Höhe der Krankenkassenbeiträge sowie deren Aufteilung auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber für vor und ab 2009 (Einführung des Gesundheitsfonds sowie des einheitlichen Beitragssatzes) haben wir nachfolgend für Sie aufbereitet:

Allgemeiner einheitlicher Beitragssatz

Jahr Beitragssatz Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil
Vor Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009:
2008 Individuelle Beitragssätze der Krankenkassen von 11,8 bis 16,5 Prozent
Seit Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009:
2009 1. Halbjahr 15,50% 8,20% 7,30%
2009 2. Halbjahr 14,90% 7,90% 7,00%
2010 14,90% 7,90% 7,00%
2011 15,50% 8,20% 7,30%
2012 15,50% 8,20% 7,30%
2013 15,50% 8,20% 7,30%
2014 15,50% 8,20% 7,30%
2015 14,60% 7,30% * 7,30%
2016 14,60% 7,30% * 7,30%
2017 14,60% 7,30% * 7,30%
2018 14,60% 7,30% * 7,30%
2019 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2020 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2021 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2022 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2023 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2024 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2025 15,40% 7,70% ** 7,70% **
* + Zusatzbeitrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen ab 2015 individuell und als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden kann / ** + Zusatzbeitrag, ab 2019 wird der Zusatzbeitrag vom Arbeitgeber beziehungsweise der Rentenkasse zu 50 % übernomme

Seit dem 1.1.2019 wird der Zusatzbeitrag paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Für Beschäftigte und Rentner sind damit deutliche finanzielle Entlastungen verbunden.

Entwicklung des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen

Allgemeiner Beitragssatz, Erhebung jeweils zum 1.1. eines jeden Jahres. Seit eingen Jahren wird der im Rahmen unserer jährlichen Untersuchung des Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen ermittelte, nach Mitgliederzahlen gewichtete durchschnittliche Zusatzbeitrag angegeben.

Bedienhinweis: Einzelne Datenreihen lassen sich durch Klick auf die betreffende Überschrift aus- und wieder einblenden.

Quellen:


Ermäßigter einheitlicher Beitragssatz

Jahr Beitragssatz Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil
Seit Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009:
2009 1. Halbjahr 14,90% 7,90% 7,00%
2009 2. Halbjahr 14,30% 7,60% 6,70%
2010 14,30% 7,60% 6,70%
2011 14,90% 7,90% 7,00%
2012 14,90% 7,90% 7,00%
2013 14,90% 7,90% 7,00%
2014 14,90% 7,90% 7,00%
2015 14,00% 7,00% 7,00% *
2016 14,00% 7,00% 7,00% *
2017 14,00% 7,00% 7,00% *
2018 14,00% 7,00% 7,00% *
2019 14,00% 7,00% 7,00% *
2020 14,00% 7,00% 7,00% *
2021 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2022 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2023 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2024 14,60% 7,30% ** 7,30% **
2025 15,40% 7,70% ** 7,70% **
* + Zusatzbeitrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen ab 2015 individuell und als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden kann

 

Krankenkassenvergleich hilft, Beiträge zu sparen

Trotz eines einheitlichen Beitragssatzes bieten die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Leistungen und Tarife an. Mit dem nachfolgenden Krankenkassenvergleich ist es möglich, schnell die günstigste bzw. vom Tarif her am besten passende Krankenkasse zu finden:

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:

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Krankenkassenbeiträge spiegeln nicht reale Kosten

Allerdings sind über die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus die realen Kosten für die Krankenversicherung um weit mehr angestiegen. Zusätzlich zum Beitrag zur Krankenversicherung sind Zuzahlungen bei Medikamenten und Klinikleistungen zu entrichten. Die zwischenzeitlich eingeführte Praxisgebühr ist indes wieder verschwunden.
Parallel zu den Steigerungen der Beiträge wurde eine Reihe von Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen gekürzt. Etliche Leistungen werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen. Bereits seit längerer Zeit wurde der Großteil der Kosten für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen herausgenommen. Hinzu kamen im Laufe der Zeit einige Leistungen der augenärztlichen, hautärztliche und anderen fachärztlichen Versorgung, bestimmte Medikamente und mehr. Damit steigt für die Versicherten die Notwendigkeit von Zusatzversicherungen.

Prognose ist nicht rosig

Werden die heutigen Leistungsaufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen auf das Jahr 2060 übertragen, so werden die gesamten Kosten wahrscheinlich ansteigen. Als Lösung werden eine weitere Reduzierung von Leistungen der GKV oder weitere Beitragserhöhungen in Aussicht gestellt. Real dürfte damit zu rechnen sein, dass beide Maßnahmen zum Tragen kommen. Bei der Einführung des Gesundheitsfonds schien der Wettbewerb über die Beiträge unter den Krankenkassen erst einmal gebremst. Durch die Freigabe der Zusatzbeiträge gibt es ist jetzt allerdings eine weitere Möglichkeit für den Wettbewerb über die Kostengestaltung. Darüber hinaus werben die Krankenkassen mit einer größeren Vielfalt von Wahltarifen mit angepasstem Leistungskatalog. Unter dem Strich werden jedoch auch in den nächsten Jahren auf Versicherte der GKV höhere Kosten zukommen. Vor allem werden die realen Kosten für medizinische Leistungen für die Versicherten weiter steigen, da die Bedürfnisse ohne Zusatzversicherungen kaum noch abzudecken sind.